Angebote statt Verbote? Der neue Koalitionsvertrag in Berlin

Der neue Berliner Koalitionsvertrag “Das Beste für Berlin” scheint zum Thema Mobilität größtenteils an die Arbeit von Rot-Grün anzuknüpfen, bietet an entscheidenden Punkten aber doch Sprengstoff.  Grundsätzlich soll es weiter gehen mit mehr Klimaschutz und nachhaltigem Verkehr, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Verbesserungen für Fußgänger, insbesondere, was die Verkehrssicherheit angeht. Aber an entscheidenden Stellen gibt es doch Unterschiede. Diese betreffen zum einen die Programmatik: So taucht an verschiedenen Stellen im Text auf, es solle um ein Miteinander, nicht um ein Gegeneinander im Verkehr gehen, um Angebote, nicht um Verbote. Das klingt ers einmal sehr liberal und tolerant, aber läuft letztlich darauf hinaus, dass bestehende Strukturen und Privilegien erhalten bleiben.

Das wird insbesondere an den Punkten deutlich, an denen es konkret wird, wenn etwa das Mobilitätsgesetz daraufhin überprüft werden soll, ob die Mindestbreiten im Radverkehrswegeplan erforderlich sind. Oder wenn Straßenbahnplanungen der M10 sowie die Verlängerung der M2 nach Blankenburger Süden in Frage gestellt werden.

Hintergrund des Streits um die Radwegbreite ist, dass neue Radwege in Berlin auf 2,30 m geplant werden, um ausreichend Platz auch zum Überholen von Lastenrädern oder Spezialfahrrädern für behinderte Menschen zu bieten. Im Bestand ist das oft nicht gegeben. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, für den Radverkehr primär den Bestand zu erneuern.

Was die Straßenbahnen angeht geht es ebenfalls um einen Konflikt um Flächennutzung: Weil Kfz-Fahrspuren geopfert werden müssten, wird der Neuba von Straßenbahnen in Frage gestellt.

Letztlich geht es in beiden Fällen nicht um ein echtes Miteinander, sondern der “Status Quo” der Flächennutzung durch Kraftfahrzeuge soll verteidigt werden. Auch die Entgegensetzung von Angeboten und Verboten wird der Komplexität von Verkehrsplanung nicht gerecht: Immerhin sind mit dem Ausbau der A100, der im 16. Bauabschnitt auch weitergeführt wird, auch viele Enteignungen und neue Verbote verbunden, selbst wenn für den Kraftfahrzeugverkehr dadurch ein neues Angebot entsteht. (Olaf Dilling)

2023-04-04T08:40:13+02:004. April 2023|Kommentar, Verkehr|

Die neue Heizung auf europäisch

Nach einer bewegten Woche Heizungskampf scheint nun also festzustehen: Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel müssen nach der Einigung der Koalition nicht nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Wer eine funktionierende Heizung hat, darf sie behalten. Doch wie lange können sich Eigentümer darauf wirklich verlassen? Wir werfen zum Ende der Woche einen kleinen Blick nach Brüssel. Denn was manche gern vergessen: Gemeinschaftsrecht geht vor. Deutschland kann also nur in den Grenzen des Gemeinschaftsrechts agieren.

Zunächst: 2050 ist Schluss. In Art. 2 Abs. 1 des EU-Klimagesetzes ist 2050 als Nulllinie vorgesehen. Zwar bedeutet “netto null”, dass theoretisch auch weiter fossile Brennstoffe verbrannt werden können, wenn an anderer Stelle mehr negative Emissionen die Verbrennung kompensieren. Aber für ein komplettes Gasnetz reicht das absehbar nie im Leben. Eine Gasheizung, die 2023 installiert wird, wird also danach maximal 27 Jahre alt, selbst wenn Deutschland das selbstgesteckte Ziel, 2045 die Nettonull zu erreichen, nicht realisiert. Bleibt es beim KSG, so ist nach 22 Jahren Schluss.

Dann haben sich Rat und Parlament schon im Dezember auf eine neue Emissionshandelsrichtlinie geeinigt. Diese sieht einen Emissionshandel auch für Brenn- und Treibstoffe auf EU-Ebene ab 2027 vor. Das heißt, dass Heizöl und Gas immer teurer werden. Die Verknappung, die zu dieser Verteuerung führt, zielt nämlich auf eine Nullinie ab: Jedes Jahr schrumpft das Budget um 5,15% ab 2024 und 5,43% ab 2028. Das bedeutet: Schon lange vor 2050 – oder 2045 wie im deutschen § 3 Abs. 2 Kllimaschutzgesetz – werden die Zertifikate so teuer, dass Heizungen vielleicht noch erlaubt, aber nicht mehr wirtschaftlich sind.

Doch sind sie überhaupt noch erlaubt? Parallel zur Reform des Emissionshandels als Teil des großen Pakets “Fit for 55” wird gerade auch die Gebäuderichtlinie (EPBD) novelliert. Hier hat das EU-Parlament am 14.03.2023 in erster Lesung eine Verschärfung des Kommissionsvorschlags beschlossen. Danach müssen Gebäude nicht nur effizienter werden. Ab 2028 sollen auch alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Für den Bestand soll 2035 Schluss mit der fossilen Verbrennung sein, es sei denn, dies ist nicht möglich. Dann gilt 2040.

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Zwar ist die EPBD noch nicht beschlossen. Doch es ist durchaus realistisch, selbst nach Kompromissen im weiteren Verfahren das Ende der Gas- und Ölheizung durch verpflichtende EU-Regelungen in der zweiten Hälfte der Dreißiger Jahre zu erwarten.

Zu deutsch: Mehr als maximal 15 Jahre Nutzung haben Heizungen auf fossiler Basis nach aktuellem Stand der Gesetzgebung und der laufenden Gesetzgebungsverfahren wohl nicht mehr vor sich. Versorger wie Verbraucher sollten sich darauf einstellen (Miriam Vollmer).

2023-04-01T01:02:15+02:001. April 2023|Energiepolitik|