Der neue Berliner Koalitionsvertrag „Das Beste für Berlin“ scheint zum Thema Mobilität größtenteils an die Arbeit von Rot-Grün anzuknüpfen, bietet an entscheidenden Punkten aber doch Sprengstoff. Grundsätzlich soll es weiter gehen mit mehr Klimaschutz und nachhaltigem Verkehr, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Verbesserungen für Fußgänger, insbesondere, was die Verkehrssicherheit angeht. Aber an entscheidenden Stellen gibt es doch Unterschiede. Diese betreffen zum einen die Programmatik: So taucht an verschiedenen Stellen im Text auf, es solle um ein Miteinander, nicht um ein Gegeneinander im Verkehr gehen, um Angebote, nicht um Verbote. Das klingt ers einmal sehr liberal und tolerant, aber läuft letztlich darauf hinaus, dass bestehende Strukturen und Privilegien erhalten bleiben.
Das wird insbesondere an den Punkten deutlich, an denen es konkret wird, wenn etwa das Mobilitätsgesetz daraufhin überprüft werden soll, ob die Mindestbreiten im Radverkehrswegeplan erforderlich sind. Oder wenn Straßenbahnplanungen der M10 sowie die Verlängerung der M2 nach Blankenburger Süden in Frage gestellt werden.
Hintergrund des Streits um die Radwegbreite ist, dass neue Radwege in Berlin auf 2,30 m geplant werden, um ausreichend Platz auch zum Überholen von Lastenrädern oder Spezialfahrrädern für behinderte Menschen zu bieten. Im Bestand ist das oft nicht gegeben. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, für den Radverkehr primär den Bestand zu erneuern.
Was die Straßenbahnen angeht geht es ebenfalls um einen Konflikt um Flächennutzung: Weil Kfz-Fahrspuren geopfert werden müssten, wird der Neuba von Straßenbahnen in Frage gestellt.
Letztlich geht es in beiden Fällen nicht um ein echtes Miteinander, sondern der „Status Quo“ der Flächennutzung durch Kraftfahrzeuge soll verteidigt werden. Auch die Entgegensetzung von Angeboten und Verboten wird der Komplexität von Verkehrsplanung nicht gerecht: Immerhin sind mit dem Ausbau der A100, der im 16. Bauabschnitt auch weitergeführt wird, auch viele Enteignungen und neue Verbote verbunden, selbst wenn für den Kraftfahrzeugverkehr dadurch ein neues Angebot entsteht. (Olaf Dilling)
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