Das EEG und damit der Erfolg der erneuerbaren Energien blicken inzwischen auf eine 20jährige Geschichte zurück. Das bedeutet auch, dass im Jahr 2021 für viele Anlagen der ersten Stunde die 20jährige Förderdauer durch die vom EEG garantierte Einspeisevergütung endet. Was soll mit diesen Anlagen passieren? Abbau, Weiternutzung oder Ersetzung durch eine moderne Anlage (Repowering) stehen zur Auswahl. Da der ersatzlose Abbau einer noch funktionsfähigen aber ausgeförderten Anlage an geeigneten Standort energiewirtschaftlich gesehen die schlechteste Wahl sein dürfte, bemüht der Gesetzgeber sich gerade um die anderen beiden Optionen. Während der bisherige Referentenentwurf des EEG 2021 zunächst noch ein wirtschaftliches Modell für die Fortsetzung der Einspeisung ausgeförderter Altanlagen andachte, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun verkündet, dem Repowering von Altanlagen den Vorzug zu geben und hierfür die Bedingungen erleichtern zu wollen. Eine gesetzliche Anschlussförderung scheint damit vom Tisch zu sein. Die Weitereinspeisung von Altanlagen soll nach der Vorstellung von Altmaier nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Markt über PPA (Power Purchase Agreements) geregelt werden. Altmeier will bis Weihnachten konkrete Vorschläge zur Neuregelung des Repowering unterbreiten, die dann auch noch in die Novelle EEG einfließen könnten. Denkbar sind zum Beispiel Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren. Die weitere Entwicklung der Diskussion bis Weihnachten bleibt spannend. (Christian Dümke)
Das (wahrscheinlich) neue EEG 2021
Wir stellen den Entwurf des neuen EEG 2021 vor! Und zwar – Premiere! – zu zweit! Es sprechen unser neuer Kollege Dr. Christian Dümke (CD) und Kollegin Dr. Miriam Vollmer (MV) am
27. Oktober 2020 von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr per Zoom
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