Rechnen Sie eigentlich mit einer pünktlichen Zuteilung vor Beginn der nächsten Handelsperiode des Emissionshandel am 1.1.2021? Wenn dem so sein sollte, melden Sie sich bei uns, wir nehmen noch Wetten an.
Besonders wahrscheinlich erscheint es uns allerdings schon heute nicht. Denn bereits jetzt befindet sich die Kommission mehrere Monate in Verzug. Die erst im Entwurf vorliegenden Zuteilungsregeln sollten nämlich eigentlich bereits im Oktober 2018 beschlossen werden. Das hat allerdings nicht funktioniert. Erst Ende November fand noch einmal eine Konsultation der Öffentlichkeit statt. Wir wären deswegen sehr überrascht, wenn die Zuteilung noch im laufenden Jahr verabschiedet würden. Und auch die überarbeitete Liste der als abwanderungsbedroht geltenden Sektoren, die eine privilegierte Zuteilung erhalten, liegt noch nicht vor.
Auf deutscher Seite muss man auf die Kommission warten, schließlich sind die Zuteilungsregeln inzwischen vollvergemeinschaftet. Das ist insofern ein Problem, als das die für das Zuteilungsverfahren erforderliche Software, aber auch die faktisch wichtigen Leitlinien und nicht zuletzt natürlich die geplante Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV) noch nicht abschließend erarbeitet werden können. Und auch die Anlagenbetreiber können sich noch nicht vorbereiten. Solange nicht klar ist, welche Branchen als abwanderungsbedroht gelten, können zB Wärmeerzeuger noch keine Zuteilungselemente bilden. Ein Rückgriff auf die letzte Handelsperiode verbietet sich ja schon deswegen, weil nicht alle Sektoren, die bis 2020 als CL gelten, auch in Zukunft auf der Liste stehen werden.
Ähnliches gilt für Fernwärme. Fernwärme wird gleichfalls, wenn auch in viel geringerem Umfang, privilegiert, aber bis jetzt fehlt es an Kriterien, die es der kommunalen Wärmeerzeugung ermöglichen würden, die Wärmemengen zusammenzustellen, die unter die Privilegierung fallen. Schließlich beliefert niemand ausschließlich Haushalte. Muss hier differenziert werden? Was muss man nachweisen? Reichen die Bilanzen, die man hat? Hier gibt es noch viele Fragen. Entsprechend unzuverlässig und spekulativ sind alle Abschätzungen, die derzeit erstellt werden (wir haben aber auch ein Modell, das berücksichtigt, was bereits bekannt ist).
Es hieß zuletzt aus dem federführenden Umweltministerium, das derzeit noch an der Planung festgehalten wird, das Zuteilungsverfahren in den Monaten Mai, Juni und Juli 2019 durchzuführen. Es ist aber angesichts der aktuellen Zeitverschiebung im Plan nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren nach hinten rückt. Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, haben Sie also hoffentlich einen guten Plan B. Haben Sie eigentlich schon die Großeltern gefragt, was sie im nächsten Sommer vorhaben?
Im Anschluss wird es hektisch für die Behörde. Am 30.09.2019 müssen die Zuteilungsdaten an die Kommission. Dieser Termin ist fix. Bisher gilt: Kommt ein Mitgliedstaat zu spät mit seiner Liste, bekommen die Anlagenbetreiber im jeweiligen Mitgliedstaat nichts. Aber kann es wirklich sein, dass die Anlagenbetreiber es ausbaden müssen, wenn die Kommission trödelt? Wie dem auch sei: für die deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) wird der nächste Sommer unabhängig von der Witterung heiß.
Liegen der Kommission erst einmal alle Anträge aus den Mitgliedstaaten vor, wird sie bis März 2020 die für die Berechnung der Zuteilung erforderlichen Benchmarks festlegen. Der Anlagenbetreiber stellt seinen Antrag im nächsten Sommer also ohne wissen zu können, was das in Zertifikaten genau ergibt. Klar scheint aber schon jetzt zu sein: Die Einschnitte werden erheblich.
Eine Zuteilungstabelle mit Zahlen soll es erst im Herbst 2020 geben. Der Zuteilungsbescheid wird darauf erst im Winter 2020 versandt. Es ist also schon im offiziellen Zeitplan alles Spitz auf Knopf. Sollte es den Akteuren nicht gelingen, die schon jetzt zweimonatige Verspätung aufzuholen, so wird es wohl erneut eine Zuteilung ganz knapp vor der Abgabe für das Jahr 2020 geben, eine Benchmarkentscheidung in übernächsten Sommer, eine Verschiebung der Frist für die Übermittlung der Zuteilung vom 30.09.2019 auf einen etwas späteren Termin und möglicherweise ein Zuteilung Verfahren für die Betreiber im Hochsommer und frühen Herbst des nächsten Jahres.
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