Erfolgloses Eilverfahren gegen ZEELINK
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern Eilanträge gegen den Bau einer Erdgasleitung abgelehnt, die Anwohner benachbarter Kommunen gestellt hatten (Az. 21 B 631/19.AK u.a.). Hintergrund ist das sogenannte ZEELINK-Projekt. Durch den Bau dieser neuen, 216 km langen Ergasleitung sollen die Bereiche im Nordwesten Deutschlands, in denen bislang noch mit Gas mit geringerem Methangehalt (sog. L‑Gas) verbraucht wird, auf Gas mit höherem Methan und damit auch Energiegehalt (H‑Gas) umgestellt werden. Das L‑Gas wurde bisher vor allem in Deutschland und Niederlanden gefördert. Nach aktuellen Prognosen werden sich die Ressourcen in den nächsten Jahren stark reduzieren. Durch ZEELINK wird das deutsche Netz in Lichtenbusch an das belgische Netz angebunden. Dadurch kann Gas mit höherem Methangehalt aus Dänemark, Norwegen oder Russland, das am Flüssigerdgasterminal in Zeebrugge angelandet wird, eingespeist werden.
Von den Anwohnern waren, wie sich der Pressemitteilung des Gerichts entnehmen lässt, vor allem Sicherheitsbedenken geltend gemacht worden. Das OVG Münster hat diese Bedenken nicht geteilt. Durch die Einhaltung der technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. und die Anforderungen der Verordnung über Gashochdruckleitungen sei die Sicherheit gewährleistet. Ein Havariefall sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das Sicherheitskonzept ist darauf abgestimmt, die Leitung selbst so sicher zu machen, dass darüber hinaus kein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten werden müsse. Weiter Schutzmaßnahmen seien nicht nötig.
Auch bei der Trassenwahl habe die Planfeststellungsbehörde keine Fehler gemacht. Die individuellen Belange, etwa Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Betriebe seien zutreffend gewichtet worden. Im Hauptsacheverfahren muss allerdings noch über die Klage der Anwohner entschieden werden. Allerdings ist es nach der Entscheidung im Eilverfahren eher unwahrscheinlich, dass sie die Klage gewinnen.