Öffent­liche Wasser­ver­sorgung und Ratio­nierung von Trinkwasser

Bis vor wenigen Jahren gab es in Deutschland, anderes als in vielen anderen Ländern der Welt, nie ein ersthaftes Problem mit Wasser­knappheit. Dies hat sich seit der Dürre des Jahres 2018 zumindest perspek­ti­visch geändert. Denn inzwi­schen gehen Klima­ex­perten davon aus, dass die Häufigkeit trockener, heißer Sommer sich verstärken könnte. Laut Umwelt­bun­desamt ist die Abnahme der Boden­feuchte ist ein langfris­tiger Prozess, der vom ⁠Klima­wandel⁠ beein­flusst wird.

Davon sind nicht alle Regionen gleicher­maßen betroffen. Gebiete mit leichtem, sandigem Boden, Teile Ostdeutsch­lands und das Rhein-Main-Gebiet, leiden besonders unter dem Mangel an Nieder­schlägen. Das geht soweit, dass in Brandenburg inzwi­schen der Wasser­verband Strausberg-Erkner beschlossen hat, die Trink­was­ser­menge zu rationieren.

In der Presse wurde dies zum Teil auf den hohen Wasser­bedarf der Tesla Gigafactory zurück­ge­führt, die bei Grünheide immerhin in ein Wasser­schutz­gebiet gebaut worden ist. Aller­dings ist dies Schuld­zu­weisung ganz offen­sichtlich zu kurz gegriffen. Denn schon vor dem Bau der Fabrik gab es eine erheb­liche Wasser­knappheit. Außerdem muss der Verbrauch für die Herstellung der E‑Autos und Batterien ins richtige Verhältnis gesetzt werden: Ungleich größer als die Trink­was­ser­ent­nahme durch Tesla ist die durch die in Brandenburg immer noch existie­renden Braun­koh­le­ta­gebaue. Vermutlich ist es ein Zusam­men­spiel von Faktoren, zu denen auch die Aufforstung mit als Wasser­speicher eher schlecht geeig­netem Kiefernwald und Flächen­ver­sieglung zählt.

Die zentrale recht­liche Frage, die sich bei Ratio­nierung von Trink­wasser stellt: Geht das überhaupt ohne Weiteres? Denn an sich gehört die Trink­was­ser­ver­sorgung zur Daseins­vor­sorge und ist damit eine grund­le­gende Staats­funktion. Dementspre­chend wird § 50 Abs. 1 Wasser­haus­halts­gesetz (WHG) ein öffent­licher Versor­gung­auftrag entnommen. Wie verträgt sich das mit der neuen Satzung des Wasser­ver­bands, nach dem Haushalte und Unter­nehmen nicht mehr unbegrenzt Wasser verbrauchen dürfen? Kann ihnen irgendwann der Wasserhahn abgedreht werden? Letztlich wird es soweit nicht kommen. Die neue Logik der Zuteilung von Wasser­mengen ist jedoch vermutlich notwen­diger Schritt im Kontext des Klima­wandels. Vermutlich wird in nicht allzu­langer Zeit auch eine Reform des WHG nötig, um das Wasser­recht für Zeiten der Knappheit fit zu machen (Olaf Dilling).