Ultra­fein­staub und das Wetter

Feinstaub ist gefährlich. Man sagt ihm nach, er würde vor allem die Atemwege belasten und so beispiels­weise Asthma auslösen. Staub, der aus ganz besonders kleinen Partikeln besteht, hat nach neuen wissen­schaft­lichen Publi­ka­tionen aber noch deutlich bedenk­li­chere Auswir­kungen. Er kann nicht nur alle mensch­lichen Organe erreichen, sondern steht sogar im Verdacht, dass örtliche Wetter zu verändern, indem er die einzelnen Wolken­tröpfchen kleiner werden lässt, sodass es länger dauert, bis sich Regen­tropfen bilden können. Es regnet dann also seltener, dafür um so inten­siver. Man kennt solche Wetter­lagen aus den Tropen. 

In den letzten Monaten wurde Feinstaub insbe­sondere im Zusam­menhang mit dem Verkehr disku­tiert. Mit einer anderen Quelle von Feinstaub beschäf­tigte sich aktuell eine Kleine Anfrage der GRÜNEN, die die Bundes­re­gierung am 23. April 2019 beant­wortet hat. Hier geht es um Ultra­fein­staub aus Kraft­werks­an­lagen. Beson­derer Clou an der Sache: Der Feinstaub soll nicht aus den Verbren­nungs­pro­zessen selbst stammen, sondern aus den Abgas­rei­ni­gungs­ein­rich­tungen zur Reduzierung von Stick­stoff­oxide (SCR). Damit äußern die GRÜNEN in Anlehnung an einige neuere Publi­ka­tionen den Verdacht, dass die dem Schutz der Umwelt dienenden Einrich­tungen selbst zur Quelle negativer Umwelt­aus­wir­kungen geworden sein könnten.

Die Bundes­re­gierung bewertet die Vermutung, dass Ultra­fein­staub maßgeblich auf Abgas­rei­ni­gungen zurückgeht, sehr zurück­haltend. Die meisten mit SCR-Einrich­tungen ausge­stat­teten Kraft­werke seien zusätzlich mit Elektro­filtern und nassen Abgas­ent­schwe­fe­lungs­ein­rich­tungen versehen, sodass gar nicht so viel Feinstaub entweichen würde. Und einige Kraft­werke (Schkopau, Lippendorf, Spremberg und Boxberg) hätten gar keine entspre­chenden Einrich­tungen. Außerdem wisse die Bundes­re­gierung auch quasi nichts über die verdäch­tigten Ultra­fein­par­tikel. Auch über den Zusam­menhang zwischen Ultra­fein­staub und dem Wetter und auch der mensch­lichen Gesundheit ist die Bundes­re­gierung nicht näher infor­miert. Hierzu gäbe es auch noch keine ausrei­chenden Erkennt­nisse. Einige inter­es­sante Details liefert die Bundes­re­gierung auf Seite 3 der Beant­wortung der kleinen Anfrage gleichwohl.

Klar ist damit: Diese Thematik ist im Umwelt­mi­nis­terium offenbar noch nicht angekommen. Aller­dings muss das weder in Berlin noch in Brüssel so bleiben. Es ist gut möglich, dass in den nächsten Monaten bis Jahren auch diese Seite von Kraft­werken mehr in den Fokus der Gesetz­gebung gerät. Hier könnte ein Dilemma entstehen: Ohne SCR-Anlagen sind die geltenden und kommenden Grenz­werte für Großfeue­rungs­an­lagen nur schwer bis gar nicht einhaltbar. Wenn der Betrieb dieser Anlagen sich aber an anderer Stelle negativ auf den Umwelt­zu­stand auswirkt, könnte dies denje­nigen, die einen schnellen Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung wünschen, ein zusätz­liches Argument liefern. 

In jedem Fall gilt: Diese Diskussion muss man im Auge behalten.