Betrug mit Klimaschutzprojekten in der Ölbranche

Kennen Sie noch die Geschichte mit den Potemkischen Dörfern? Fürst Potjomkin habe Aufbauerfolge als Gouverneur zum Besuch der Zarin durch bemalte Kulissen vorgetäuscht, um vor ihr besser dazustehen. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass es in China wohl großangelegt gefälschte Projekte zur CO2-Minderung, sogenannte Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) gibt. Die Auswertung von Satellitenbildern brachte wohl den Stein ins Rollen. Doch geht es hierbei nicht um den guten Eindruck, wie bei Fürst Potjomkin, sondern um Milliarden und die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Instruments des Klimaschutzes. Das Umweltbundesamt (UBA), das diese Projekte zertifiziert hat, zieht nun die Notbremse, wie heute in einer Pressemitteilung verkündet wurde. Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO2 gelangen nicht in den Markt.

Mit Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten haben Ölkonzerne laut einem Bericht des BMUV seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die THG-Quote zu erfüllen.

Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.

Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO2-Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO2-Äquivalenten in den Markt gelangten.

In weiterem 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten, doch diese vielfach verweigert. Diese Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen deutet das UBA als sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen.

Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten. (Dirk Buchsteiner)

2024-09-06T14:53:21+02:006. September 2024|Emissionshandel, Klimaschutz, Umwelt|

Alternative Finanzierungsmodelle fürs EEG?

Ob die EEG-Umlage wirklich zu hoch ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Dass sie zu hoch aussieht und Leute zu der Idee verleitet, die Energiewende würde ihnen zu teuer: Das ist sicherlich wahr. Dazu kommt, dass viele meinen, dass das EEG die Kosten der Energiewende nicht ausgewogen verteilt.

Zwei Reformvorschläge für alternative Finanzierungsoptionen hat deswegen das Umweltbundesamt (UBA) in einer aktuellen Studie vorgelegt. Verfasser sind das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und Prof. Klinski.

Abweichend vom heutigen Modell der EEG-Finanzierung, das auf einer Beaufschlagung von Stromlieferungen inklusive der Eigenversorgung beruht, soll das EEG-Konto, geht es nach dem Gutachten, künftig auch durch Steuern gefüllt werden. Dies würde in der Tat einen Paradigmenwechsel darstellen. Denn derzeit zahlen die Letztverbraucher eine Umlage, die die Übertragungsnetzbetreiber “einsammeln”. Der Staat ist aus historischen Gründen nicht selbst involviert.

Die Gutachter wollen das ändern. Vorschlag 1 würde das EEG-Konto füllen, indem die Energiesteuer, die Heiz- und Kraftstoffe betrifft, mit einem Aufschlag belegt würde. Dieser würde 30 EUR/t betragen. Die Gutachter erhoffen sich damit eine Absenkung der EEG-Umlage von derzeit über 7 ct/kWh um gut 3 ct/kWh.

Darüber hinaus schlagen die Gutachter vor, eine Ausnahme im Energiesteuergesetz zu streichen: Derzeit werden Einsatzstoffe in der Stromerzeugung nicht mit Energiesteuern belegt. Die Gutachter wollen dies mittelfristig ändern. Gemeinsam mit dem ersten Vorschlag erhoffen sie sich davon eine Erhöhung des Steueraufkommens um und 19 Mrd. EUR.

Zweifellos würde die EEG-Umlage dann kräftig sinken. Ebenso zweifellos würden Heizen und Autofahren teurer. Gerecht daran: Aus einer Stromwende würde vielleicht wirklich eine Energiewende. Völlig ungeklärt ist aber, wie eine solche Änderung in die vorhandene Systematik des Energierechts passen würde.

Leider endet das Gutachten auf S. 72/73 mit der Proklamation, rechtliche Probleme seien nicht zu erwarten. Angesichts der Bindungen des Finanzverfassungsrechts ist das einigermaßen überraschend. Zweckgebundene Steuern? Und wie sieht das eigentlich mit dem Emissionshandel aus? Wir glauben gern, dass es über das ETS hinausgehende Regelungen geben darf, wie in anderen EU-Ländern auch. Aber um die derzeit bestehenden nicht immer unkomplizierten Wechselbeziehungen zwischen EEG und Emissionshandel zu beherrschen, sollte man alle möglichen Auswirkungen einmal durchgespielt haben. Das wurde hier leider versäumt. Bedauerlicherweise schmälert das den Wert des Gutachtens nicht ganz unerheblich.

2018-08-28T01:14:16+02:0028. August 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|