Alles Grün? Atomkraft, Erdgas und die Pläne der EU zur Taxonomie

Die Aufregung in der Presse war groß: Atomkraft und Erdgas sollen angeblich künftig als „grün“ gelten. Dies ergibt sich aus einem Entwurf der EU-Kommission vom 31. Dezember 2021. Deutungen dieses Vorschlages gibt es viele und sie reichen von „Green­wa­shing“ schäd­licher Energie bis zur Behauptung, damit sei der deutsche Weg des Atomaus­stieges politisch irgendwie gescheitert. Doch was genau hat es damit auf sich?

Es geht um „Taxono­mie­kon­for­mität“

Taxonomie ist Teil des sog. „Green Deals“ der EU die das Ziel verfolgt, bis 2050 die Klima­neu­tra­lität zu erreichen. Um dieses Ziel zu fördern sollte ein System geschaffen, dass es Inves­toren und der Finanz­wirt­schaft ermög­licht, Projekte zu finan­zieren, die als ökolo­gisch nachhaltig klassi­fi­ziert sind. Hierzu wurde die „EU Sustainable Finance Taxonomie“ entwi­ckelt. Ziel ist es, mehr Inves­ti­tionen in solche Projekte zu lenken.
Mit der Taxonomie-Verordnung werden sechs Umwelt­ziele verfolgt: Klima­schutz, Anpassung an den Klima­wandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres­res­sourcen, Übergang zu einer Kreis­lauf­wirt­schaft, Vermeidung und Vermin­derung der Umwelt­ver­schmutzung, Schutz und Wieder­her­stellung der Biodi­ver­sität und der Ökosysteme

Eine Einstufung von Atomkraft und Erdgas als taxono­mie­konform würde also dazu führen, dass Inves­ti­tionen in entspre­chende Projekte künftig als „grüne Geldanlage“ gelten.

 

Kein Freifahrt­schein

Man muss dazu ergänzen, dass die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als taxono­mie­konform nach den Vorstel­lungen der Kommission, an bestimmte Bedin­gungen geknüpft sein soll:

Atomkraft­werke sollen nur als taxono­mie­konform gelten, wenn sie neusten techni­schen Standards entsprechen und zudem ein Endlager vorliegt, das spätestens 2050 betriebs­bereit ist. Eine Energie­pro­duktion aus Erdgas soll nur dann taxono­mie­konform sein, wenn damit eine bereits bestehende fossile Erzeu­gungs­anlage ersetzt wird und dort der Einsatz von erneu­er­baren Energien nicht möglich ist. Zudem müssen ab 2026 mindestens 30 % und ab 2030 mindestens 55 % CO2 arme Gase (Ökogas) einge­setzt werden.

Die deutsche Politik ist sich derzeit uneinig, wie mit dem Vorstoß der Kommission umgegangen werden soll. Der deutsche Atomaus­stieg wird damit aller­dings nicht in Frage gestellt.

(Christian Dümke)