Bei der Gasbeschaffungsumlage kehrt politisch keine Ruhe ein
Die Gasbeschaffungsumlage ist berechnet und bekannt gegeben. Mit 2,4 ct/kWh ist Sie aus unserer Sicht noch moderat ausgefallen. Energieversorger und gerade Grundversorger waren in den letzten Tagen und Wochen hektisch damit beschäftigt Vertragsmuster und Preisblätter zu ändern und die gesetzlich vorgeschriebene rechtzeitige Kundeninformation über die Bühne zu bekommen. Aber was für Kunden gilt, nämlich rechtzeitig über künftige Preisänderungen und neue Umlagen vom Versorger informiert zu werden, scheint im Verhältnis der Politik zur Versorgungswirtschaft nicht zu gelten.
Lagen bereits gerade einmal wenige Tage zwischen der Veröffentlichung der Höhe der Gasumlage und der Frist für Grundversorger zur Kundeninformation kehrt in der Politik noch immer keine Ruhe – und damit auch keine Rechtssicherheit für die Versorgungswirtschaft ein.
„FDP und SPD fordern Änderungen an der Gasumlage“ ist bei der ZEIT zu lesen. Was bemerkenswert ist, wenn man bedenkt dass FDP und SPD keine Oppositionsparteien sind, sondern der aktuellen Regierung angehören, die gerade die gesetzlichen Regelungen zur Gasumlage auf den Weg gebracht hat. Die CDU möchte die Gasumlage über den Bundesrat gleich ganz kippen, vermeldet gleichzeitig der Spiegel. Die Chancen sind also hoch, dass die jetzige Ausgestaltung noch einmal Änderungen unterworfen ist. Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Versorgungswirtschaft sehen anders aus.
Dabei würde ein Wegfall der Gasumlage erst einmal nur das individuelle „Superpreisanpassungsrecht“ der Versorgungswirtschaft nach § 24 EnSiG entlang der Lieferketten wieder aufleben lassen. Oder die Letztverbraucher damit am Ende besser bedient wären ist fraglich.
(Christian Dümke)