Tempo 30 – aber nicht flächendeckend?

Der neue Bundes­ver­kehrs­mi­nister scheint durchaus für Überra­schungen gut zu sein. Nachdem er noch vor seiner Verei­digung in der Presse als „Anwalt der Autofahrer“ apostro­phiert worden war, ergibt sich inzwi­schen ein etwas nuancier­teres Bild. Die Diskussion um den Verbren­nungs­motor zeigt, dass er offenbar bereit ist, die Heraus­for­de­rungen von Klima­schutz und Verkehrs­wende anzunehmen. Dies ist sicher ein wichtiges Signal für die deutsche Automo­bil­in­dustrie. Sie kann nun eher auf Ausbau der Ladeinfra­struktur hoffen und endlich auf E‑Mobilität setzen, als darauf, dass der Verbrenner durch Kaufprämien oder ähnliches so lange staatlich gestützt wird, bis er sich wie durch ein Wunder über ausrei­chend verfügbare Biokraft­stoffe nachhaltig betreiben lässt.

Aber auch was die Arbeits­teilung zwischen Bund und Kommunen im Straßen­ver­kehrs­recht angeht, sind nun Zwischentöne zu vernehmen, die durchaus Hoffnung auf größere Spiel­räume für die Verkehrs­wende machen. Bisher war eins der wichtigsten Hinder­nisse für Verkehrs­wen­de­pro­jekte auf Ebene der Gemeinden, dass die Straßen­ver­kehrs­ordnung bisher so restriktiv hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs ist. Denn letztlich dreht sich die gesamte Regelung des Verkehrs durch die zustän­digen Gemeinden um den Angel­punkt des § 45 StVO: Beschrän­kungen sind in der Regel nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs möglich. Nur wenn sie eigens in der Vorschrift aufge­listet sind, sind Ausnahmen zulässig. Und selbst wenn die genannten Gründe vorliegen, setzen Beschrän­kungen zumeist eine quali­fi­zierte Gefah­renlage voraus, die schwer zu begründen ist.

Den Kommunen war dieses enge Korsett des Straßen­ver­kehrs­recht seit langem hinderlich. Daher fordert der Städtetag schon seit Jahren eine Flexi­bi­li­sierung. Diese wird nun im Koali­ti­ons­vertrag versprochen. Denn die Regelung des Verkehrs nach der StVO soll für weitere Gründe, insbe­sondere Klima­schutz und Stadt­ent­wicklung, geöffnet werden. Damit soll auch der Forderung der Städte nachge­kommen werden, mehr und größere Tempo 30-Zonen einzurichten.

Auch hierzu hat der Bundes­ver­kehrs­mi­nister Stellung genommen. Durchaus im Sinne der Städte. Denn er gesteht ihnen zu, dass sie oft besser wissen, wo und wann ein Tempo­limit Sinn macht. Statt ideolo­gi­scher Prinzipen soll so mehr Flexi­bi­lität in die Regelung des Verkehrs kommen. Zugleich hat der Minister jedoch ein flächen­de­ckendes Tempo­limit bei 30 km/h in den Städten ausge­schlossen. Auch dies ist nachvoll­ziehbar. Denn es kann Vorteile haben, zwischen Durch­gangs- und Haupt­ver­kehrs­straßen einer­seits und Wohnstraßen anderer­seits zu diffe­ren­zieren, um Verkehrs­ströme sinnvoll zu lenken. Auf jeden Fall ist anzunehmen, dass mit der nun zu erwar­tenden Neure­gelung des Straßen­ver­kehrs­rechts einiges an Entschei­dungs­mög­lich­keiten und vermutlich auch ‑zwängen auf die Kommunen zukommt. Wir beraten Sie gerne dabei! (Olaf Dilling)

2022-01-17T23:32:40+01:0017. Januar 2022|Verkehr|

Mobili­täts­gesetz: Blaupause für die Verkehrswende

Mit guten Vorsätzen ist es so eine Sache: Kaum jemand hält sie wirklich bis zum letzten Tag des Jahres konse­quent durch. Trotzdem bieten sie eine Gelegenheit, um mit schlechten Angewohn­heiten zu brechen oder sich gute anzuge­wöhnen. Wer keine Ziele hat im Leben, hat zwar den Vorteil, nicht dahinter zurück­zu­fallen – wird aber vermutlich auch nicht viel erreichen.

Ziele haben nicht nur Einzel­per­sonen. Auch die Gesell­schaft als Ganze kennt solche „Vorsätze“, sei es Klima­schutz, Haushalts­dis­ziplin, Gleich­be­rech­tigung oder  Versor­gungs­si­cherheit im Energie­recht. Solche Zwecke oder Ziele in unter­schied­lichen Branchen, Sektoren oder Rechts­ge­bieten zu definieren und Verfahren und Instru­mente zu ihrer Durch­setzung entwi­ckeln, ist Aufgabe der Gesetzgebung.

Im Energie­recht finden sich Zwecke und Ziele gleich am Anfang in § 1 EnWG. Dort heißt es: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preis­günstige, verbrau­cher­freund­liche, effiziente und umwelt­ver­träg­liche leitungs­ge­bundene Versorgung der Allge­meinheit mit Elektri­zität und Gas, die zunehmend auf erneu­er­baren Energien beruht.“

Anders ist es im Sektor Verkehr. Dort sucht man bisher vergeblich nach solchen übergrei­fenden Zielbe­stim­mungen. Ohnehin ist das Verkehrs­recht eine sehr zersplit­terte und in viele Einzel­kom­pe­tenzen aufge­spaltene Materie: In das Straßen­recht der Länder und das Fernstra­ßen­recht des Bundes, das Straßen­ver­kehrs­recht mit StVO und dem Straßen­ver­kehrs­gesetz, das Allge­meine Eisen­bahn­gesetz, das Perso­nen­be­för­de­rungs­gesetz, das Bundes­was­ser­stra­ßen­gesetz usw. Zudem ist die Verkehrs­planung stark durch das Raumord­nungs­gesetz überformt.

Was fehlt ist jedoch ein Gesetz, das – ähnlich wie das EnWG im Energie­be­reich – über die Verkehrs­arten und Zustän­dig­keits­ebenen hinweg eine Integra­ti­ons­leistung erbringt. Nur dann kann es nicht nur im Energie­sektor, sondern auch im Bereich Verkehr zu einer Trans­for­mation, der vielbe­schwo­renen Verkehrs­wende, kommen: Eine Wende hin zu mehr gleich­be­rech­tigter Teilhabe der Verkehrs­teil­nehmer und Gleich­be­handlung der Verkehrs­arten. Eine Wende hin zu nachhal­ti­gerem, siche­rerem, klima­freund­li­cherem und weniger flächen­ver­brau­chendem Verkehr.

Deshalb fordern inzwi­schen einige Stimmen, etwa der Verkehrsclub Deutschland (VCD) oder das Deutsche Institut für Urbanistik ein Bundes­mo­bi­li­täts­gesetz. Darin könnten nicht nur „Vorsätze“ der Verkehrs­po­litik, neben Klima­schutz, Luftrein­haltung und Lärmschutz, etwa Barrie­re­freiheit, „Vision Zero“ oder effizi­entere und gerechtere Flächen­nutzung verankert werden. Es könnte auch für eine integrierte Verkehrs­planung sorgen, mit der die genannten Ziele über Kommunen, Länder und den Bund hinweg verwirk­licht würden. Denn wie gesagt: ohne Ziele und übergrei­fende Pläne lebt es sich zwar momentan viel unbeschwerter, läuft auf lange Sicht aber doch zu leicht in eine Sackgasse (Olaf Dilling).

 

 

2021-01-12T23:11:47+01:0012. Januar 2021|Umwelt, Verkehr|