Verbrennerverbot, welches Verbrennerverbot?

Die CDU hat, in trautem Einklang mit rechtspopulistische Parteien in Europa, als zentrales Forderung für die Europawahl die Rücknahme des sog. “Verbrennerverbots” ausgegeben. Das wirft aus verschiedenen Gründen politisch und rechtlich Fragen auf:

Zum einen war die CO2-Emissionsfreiheit neuzugelassener Kraftfahrzeugen ab 2035 ein wichtiges Projekt der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen von “Fit for 55” und “European Green Deal”. Die Initiative wurde also maßgeblich von einer CDU-Politikerin ausgearbeitete und in den EU-Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Weiterhin hat sich Deutschland im Rat auf Drängen der FDP und sehr zur Verärgerung anderer Mitgliedstaaten “in letzter Minute” ausbedungen, dass es gar kein Verbrennerverbot gibt. Dies soll durch ein “technologieoffenes” Verständnis der CO2-Freiheit erreicht werden. Nicht nur E-Autos sollen als CO2-frei gelten, sondern auch Kfz, mit Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden.

Daraus folgt, dass die EU-Kommission den Auftrag hat, eine Durchführungsverordnung zu entwerfen, die ein Genehmigungsverfahren für „E-fuels-only“-Fahrzeuge auf Basis der Verordnung (EG) 715/2007 einführt, nach der auch solche Fahrzeuge ab 2035 weiter genehmigungsfähig bleiben. Außerdem soll die Verordnung (EU) 2019/631 über die Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß so modifiziert werden, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden, ebenfalls als CO2-frei gelten.

Aus verschiedenen Gründen sind diese Modifikationen nicht besonders praktikabel. Denn bisher gibt es weder “E-Fuels-only”-Fahrzeuge, noch ist technisch vorstellbar, wie sie funktionieren sollen: Denn Fahrzeuge, die mit synthetischen Kraftstoffen fahren können, könnten auch Benzin oder Diesel tanken. Auch ökonomisch würden diese Fahrzeuge wenig Sinn machen, da für die synthetischen Kraftstoffe wegen der Umwandlungsprozesse große Mengen an Energie gebraucht werden. Nur, wo der Strompreis praktisch keine Rolle spielt, wären sie sinnvoll – und auch da ist Elektromobilität einfacher.

Trotzdem ist lässt sich mit guten Gründen bestreiten, dass das, was vom Parlament und Rat der EU beschlossen wurde, ein Verbrennerverbot ist. Es geht vielmehr um eine ab 2035 bestehende Verpflichtung, nur noch Kfz zuzulassen, die klimaneutral betrieben werden. Die Forderung nach der Rücknahme des Verbrennerverbots lässt also offen, ob es generell um Rücknahme des CO2-freien Betriebs ab 2035 zugelassener Kfz geht oder darum, den Verbrennungsmotor zu retten. Vielleicht ist diese Unklarheit auch erwünscht, denn dann können sich unter der Forderung alle das vorstellen, was ihren Wünschen entspricht.

Richtig wahrscheinlich ist es ohnehin nicht, dass die CDU nach der Wahl mit ihren Vorschlägen in Straßburg bzw Brüssel durchdringt. Denn es sind qualifizierte Mehrheiten für die Rücknahme nötig. Und in den anderen Mitgliedstaaten ist das Thema Verbrennungsmotor längst nicht so emotional besetzt wie in Deutschland. (Olaf Dilling)

2024-05-30T17:29:21+02:0030. Mai 2024|Umwelt, Verkehr|

Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der CDU

Wer nach Verkehrspolitik im “Regierungsprogramm” der CDU, wie das Papier etwas großspurig heißt, sucht, muss erst ein bisschen suchen: Es findet sich auf etwa 1 1/2 von insgesamt knapp 140 Seiten unter Gliederungspunkt 3.6 “Vorfahrt für intelligente Mobilität”. Gleich zum Einstieg findet sich der Satz “Mobilität ist ein Ausdruck individueller Freiheit”. Das riecht sehr nach dem alten Slogan des ADAC, “Freie Fahrt für freie Bürger” mit dem vor Jahrzehnten das Fehlen eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen verteidigt wurde. Doch dazu später.

Zunächst geht es im Programm weiter mit Vorschlag, der durchaus im Sinne der Verkehrswende ist, aber zwischen den Parteien mit Ausnahme der FDP zumindest als Forderung unumstritten: Der Deutschlandtakt und der damit verbundene Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dazu ist zu sagen, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur idealerweise vor Einführung des Deutschlandtaktes erfolgt wäre. Allerdings hat das unionsgeführte Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in den letzten Jahren den Schienenausbau vernachlässigt. Jedenfalls gemessen an den anderen Europäischen Ländern und an den Investitionen, die zur gleichen Zeit in den Bau von Fernstraßen bereitgestellt wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Thema Verkehr im Wahlprogramm der CDU beschäftigt sich mit der Sicherung des Automobilstandorts Deutschland. Hier bekennt sich die CDU zu einer Zukunft, in der weiterhin Autos aller Antriebsformen gebaut werden sollen. Insgesamt ist Techologieoffenheit ein Stichwort: neben Elektromobilität setzt die CDU auf synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff im Straßenverkehr. Die CDU spricht sich sowohl gegen Dieselfahrverbot als auch gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen aus.

Schließlich beschäftigt sich das Programm mit Flugverkehr und Schifffahrt. Die CDU will, dass die Luftfahrt “ein preislich wettbewerbsfähiger Verkehrsträger” ist. Sie will die positiven Aspekte des Fliegens und die Innovationskraft der Luftfahrt wieder stärker herausstellen und als Schlüsseltechnologie gezielt fördern. Sie setzt auf die Entwicklung von Flugtaxen. Sie seien zwar noch eine Vision für die Zukunft, aber würden zunehmend realistischer.

Insgesamt ist das Programm der CDU aus Sicht der Verkehrswende enttäuschend. Von der (seit langem) versprochenen Förderung der Schiene und dem Bekenntnis zu synthetischen Kraftstoffen abgesehen, gibt es kaum Impulse für eine klimafreundliche Verkehrspolitik und insbesondere für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Städten. Kein Wunder, dass der amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kürzlich von “zu hoch gesteckten Klimazielen” warnte. Bei der ambitionslosen Verkehrspolitik der Unionsparteien werden aber selbst niedrig gesteckte Ziele nicht zu erreichen sein (Olaf Dilling).

2021-07-14T21:50:46+02:0014. Juli 2021|Allgemein, Verkehr|