Mal wieder: Netzausbau

Der Netzausbau kommt nicht so voran wie geplant. Die für das Gelingen der Energie­wende dringend notwen­digen zusätz­lichen Strom­trassen ebenso wie weitere Ausbauten des Strom­netzes sind erst in geringem Maße genehmigt; noch weniger wurde gebaut.

Den stockenden Netzausbau möchte das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium (BMWi) nun mit einer Novelle des Netzaus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setzes (NABEG 2.0) beschleu­nigen. Vor allem die Geneh­migung soll damit schneller kommen als in der Vergan­genheit. Die aktuell geplanten wesent­lichen Neuerungen:

Bei Nutzung bestehender Trassen soll künftig ein verein­fachtes Planungs­ver­fahren gelten. Durch Verzicht u. a. auf Planungs­kon­fe­renzen, das aufwendige Raumord­nungs­ver­fahren und die daraus resul­tie­rende Beschränkung auf einen geneh­mi­genden Planfest­stel­lungs­be­schluss soll wertvolle Zeit einge­spart werden.

Wenn eine Leitung einmal liegt, so soll eine Erhöhung der Trans­port­ka­pa­zität erleichtert werden, hierzu soll das Planungs­recht ertüchtigt werden. Bei Zubau oder Austausch von Leiter­seilen soll sogar ein Anzei­ge­ver­fahren reichen

Wenn von einer Geneh­mi­gungs­er­teilung ausge­gangen werden kann, darf der Vorha­ben­träger bauen. Er muss nicht auf den Erlass warten. Für Gegner der Trassen bedeutet das zwangs­läufig eine Verla­gerung der Rechts­strei­tig­keiten um die Zuläs­sigkeit von Vorhaben in Eilverfahren.

Die Reali­sierung geneh­migter Verfahren soll verbind­licher werden, zum Beispiel durch Erhöhung von Zwangsgeldern.

Die Zusam­men­arbeit von Bund und Ländern in Planungs­fragen soll verbessert werden, insbe­sondere dort, wo Bundes­fach­planung und Raumordnung und Landes­planung im Konflikt stehen. Auch Konflikte zwischen einzelnen Ländern sollen besser moderiert werden

Durch diese Maßnahmen will das Minis­terium erreichen, dass in den nächsten drei Jahren alle 2009 im Energie­lei­tungs­aus­bau­gesetz (EnLAG) adres­sierten Vorhaben genehmigt worden sind, die großen Strom­au­to­bahnen von Nord nach Süd endlich genehmigt werden, und die Hälfte aller weiteren Ausbau­vor­haben im normalen Drehstromnetz sowohl in der Zustän­digkeit der Länder wie auch der Bundes­netz­agentur ebenfalls das Geneh­mi­gungs­ver­fahren durch­laufen haben. Ein Instrument, um das zu erreichen, soll neben Verzicht auf einzelne Verfah­rens­schritte im Geneh­mi­gungs­ver­fahren ein besseres Projekt­ma­nagement sein.

Ob und inwieweit diese Schritte ausreichen werden, um den Netzausbau zu beschleu­nigen, ist schwer zu prognos­ti­zieren. Eine Entschla­ckung des oft sehr aufwen­digen Geneh­mi­gungs­ver­fahrens ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll. Aller­dings: ganz besonders dort, wo Rechte Dritter, aber auch der Natur­schutz, berührt werden, stößt Beschleu­nigung auf natür­liche Grenzen. Denn der dort vorge­gebene Schutz­standard ist zum größten Teil für die Bundes­re­publik Deutschland ohne die EU gar nicht verän­derbar. Das bedeutet, dass die Gerichte in allen Verfahren auch dazu aufge­rufen sind, die Einhaltung dieses Schutz­stan­dards zu überprüfen. Da der Zugang zu den Gerichten kaum erschwert werden kann (und soll), würden hier nur drastische Beschleu­ni­gungen der Prozesse helfen, aber die sind im Entwurf nicht vorgesehen.