Greenpeace und Client Earth stellen Kohleausstiegsgesetz-Entwurf vor

Die Grünen haben immerhin schon ein paar Leitlinien vorgelegt, aus dem Regierungslager dagegen gibt es immer noch nichts. Jetzt haben Greenpeace und Client Earth einen Gesetzesentwurf publiziert, wie der Kohleausstieg bewerkstelligt werden soll.

Zunächst: Der Gesetzesentwurf nennt ganz bestimmte Kraftwerke blockscharf und ordnet ihre Stilllegung in mehreren Tranchen bis 2030 durch Erlöschen der Immissionsschutzgenehmigung zu bestimmten Daten an. Diese Kraftwerksliste ist natürlich das Gegenteil einer abstrakt-generellen Regelung, wie sie Gesetze im Gegensatz zu Verwaltungsakten eigentlich auszeichnet. Ob das wohl mit dem in Art. 19 Abs. 1 GG verankerten Verbot des Einzelfallgesetzes vereinbar ist? Auf der anderen Seite enthält auch § 13g Abs. 1 EnWG eine blockscharfe Liste, ohne dass diese bisher Anstoß erregt hätte, ein Gutachten aus dem letzten Dezember von Schomerus/Franßen meint zudem, dass bei gleichmäßigen rechtlichen Maßstäben eine solche Kataloglösung unproblematisch wäre.

Doch es geht nicht nur um die Liste. Der Entwurf enthält auch noch weitere Regelungen, die soweit konsequent erscheinen wie ein Verbot, neue Kraftwerke zu bauen und eine Verordnungsermächtigung für die Jahre ab 2026. Auch eine Entschädigungsmöglichkeit für Kraftwerksbetreiber ist vorgesehen, aber nicht als grundsätzliches Muss, sondern als ausnahmsweise zu gewährende Entschädigung für erlittene Vermögensnachteile bei Entzug der Genehmigung für Anlagen, die jünger sind als 25 Jahre. Dies weicht von den Vorstellungen der Kraftwerkswirtschaft weit ab. Ob es mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz vereinbar ist, ist umstritten.

Was ist von diesem Entwurf nun zu halten? Es darf wohl als sicher gelten, dass er so nicht 1:1 in Kraft treten wird. Selbst die GRÜNEN haben bereits angekündigt, sich diesen nicht zu eigen zu machen, sondern einen eigenen Entwurf vorzustellen. Angesichts der politischen Widerstände gegen eine entschädigungslose Beendigung der Kraftwerkswirtschaft ist auch nicht anzunehmen, dass irgendeine Bundesregierung der nächsten Jahre auf einen konfrontativen Ausstieg setzen würde. Das wissen natürlich auch Greenpeace und Client Earth. Deswegen darf man wohl annehmen, dass dieser Entwurf vor allem einem Zweck dient: Die anderen Akteure unter Zugzwang zu setzen, um den aktuellen Rückenwind in der Öffentlichkeit zu nutzen.

2019-05-03T15:20:27+02:003. Mai 2019|Allgemein, Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Die GRÜNEN wollen raus: Das grüne Kohleausstiegspapier

Wer nach dem Abschlussbericht der Kohlekommission gehofft hatte, schnell Sicherheit über die Zukunft der Kohleverstromer zu haben, sieht sich getäuscht. Noch immer ist völlig unklar, welche Kraftwerke in der “ersten Runde” bis 2022 stillgelegt werden sollen. Aktuell spricht man zwar über Hilfen für betroffene Regionen. Die mit dem Kohleausstieg verbundenen Härten sollen aber wohl erst nach den Landtagswahlen 2019 diskutiert werden. Soweit der Plan der Regierung. Insofern ist nicht erstaunlich, dass die Opposition, sprich die GRÜNEN, nun ihre Vorstellungen vom Kohleausstieg vorgelegt haben.

Schauen wir uns den “Zehn-Punkte-Fahrplan” also einmal an.

Zum Einstieg geißelt Frau Baerbock, die verantwortlich zeichnet, die große Koalition und weist daraufhin, dass schon der Plan der Kohlekommission nach Ansicht der GRÜNEN nicht ausreicht, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Nach ihrer Ansicht soll es deswegen nicht bei den Ausstiegsdaten 2022 bzw. 2038 bleiben. Die GRÜNEN streben also nach wie vor eine Revision mit früheren Ausstiegsdaten an. Sodann stellt das Papier klar, dass die GRÜNEN Geld für die vom Ende der Kohleverstromung betroffenen Regionen nur im Zusammenhang mit konkreten Abschaltungen für richtig halten. Das erstaunt nun niemanden: Der möglichst schnelle und konsequente Umstieg auf die Erneuerbaren und damit verbunden der vollständige Kohleausstieg gehören quasi zur DNA der Umweltschutzpartei.

Auf der nächsten Seite wird es dann konkret. Die Grünen benennen Blöcke in zwei Braunkohlekraftwerken und sechs Steinkohlekraftwerken, die von einer Abschaltung des 2022 betroffen sein sollen. Insgesamt rund 7.020 MW elektrische Leistung.

Die Grünen halten eine Entschädigung für diese durchweg alten Kraftwerke nicht für erforderlich und beziehen sich auf ein (im Papier verlinktes) Rechtsgutachten von Becker Büttner Held aus 2017 und ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auch für die Kraftwerke, die nach 2022 stillgelegt werden, halten die Grünen bei Kraftwerken, die zum Zeitpunkts des Ausstiegs älter als 25 Jahre sind, Entschädigungen für unnötig. Nur im Hinblick auf jüngere Kraftwerke sollen überhaupt Entschädigungen fließen.

Im Hinblick auf die Instrumente hält das Papier sich kurz und erwähnt Ausschreibungen mit Stilllegungsprämien oder Einzelvereinbarungen. Erwähnt wird auch für die jüngere Kraftwerke eine Entschädigungsleistungen in Anlehnung an die Regeln für die Sicherheitsbereitschaft. Anlage, die für die Umstellung von Kohle auf Gas Hilfe auf Grundlage des KWKG erhalten haben, sollen darüber hinaus keine Entschädigung mehr erhalten. Die GRÜNEN wollen auch die neuen Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen in den ab Schaltplan und die Frage von Entschädigungen einbeziehen.

Sodann geht es weiter: Neue Tagebaue sollen untersagt werden. Maßnahmen für den Strukturwandel wollen die Grünen in entsprechenden Förderprogrammen konkretisieren. Darüber hinaus mahnen sie einen Rahmen für eine Revisionsklausel an, also einen Prozess, in den fortlaufend überprüft wird, ob die Bundesrepublik mit dem jeweils geltenden Instrumentenkasten die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erreichen wird. Weiter findet sich die Forderung, die Rückstellungen, die Stromerzeuger für die Rekultivierung nach Beendigung des Braunkohleabbaus gebildet haben, in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzustellen. Einige weitere Forderungen wie die nach einer Unterstützung der Industrie im Rahmen der Strompreiskompensation runden das Bild ab. 

Wie wichtig ist dieses Papier nun? Immerhin stammt es von einer umweltpolitisch besonders engagierten Partei. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Koalition von ihren Plänen abrückt. Warum sollte sie auch. Unser Tipp: Die Koalition wird abwarten, bis der Osten gewählt hat. Die Strukturbeihilfen einbringen. Und die konkreten Ausstiegspläne nicht vor dem vierten Quartal diskutieren.

2019-04-17T23:47:10+02:0017. April 2019|Energiepolitik, Strom, Umwelt|

Der Zwischenbericht der Kohlekommission

Die Kohlekommission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Interessen der betroffenen Regionen und Arbeitnehmer unausgesprochen eher als einen Vorwand an, den Kohleausstieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entsprechend kritisch wird der nun vorliegende einstimmig verabschiedete Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen betrachtet.

Der Zwischenbericht ist ambitioniert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskussionspapier. Nicht besonders überraschend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeitsplätze in der Braunkohle wegfallen, neue Arbeitsplätze anzusiedeln. Der Klimaschutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegsdatum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbericht vorbehalten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuerzahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braunkohleregionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätzliche Mittel sollen den Strukturwandelprozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäftigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschädigungen für Energieversorger, denen man trotz geltender Genehmigungen und bestehender Genehmigungsfähigkeit ihre Kraftwerke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschädigungsloser Ausstieg aus einer Technologie – damals die Atomkraft – problematisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohlekumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobilitätsanwendungen entwickeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobilfunkstandard modellhaft mitentwickelt werden. Außerdem soll es Erleichterungen beim Planen und Bauen für neue Infrastrukturprojekte in den betroffenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir allerdings skeptisch, denn viele Verzögerungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzureichende Einhaltung und die damit verbundenen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinzstädten angesiedelten Behörden Probleme bei der Rekrutierung, wir denken hier nur an das Umweltbundesamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinzstädten wohnen. Absehbarerweise führt das zu einem Qualitätsverlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitarbeitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrsprojekten. Strecken sollen elektrifiziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S-Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel modernisiert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunftspotential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betroffenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energieerzeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brennstoffzellen, Wasserstoff, Speichertechnologien, Wärmepumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraunhofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braunkohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangspunkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasindustrie entwickelt werden. Die so entstehenden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesichert sein wie die heutigen Bergbauarbeitsplätze. Doch ist es wirklich realistisch, dass die Kohlekumpel nahtlos im anspruchsvollen F&E-Bereich weiterarbeiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden können?

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqualifizierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unterqualifizierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|