#FitFor55: Die Änderungs­vor­schläge zur Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie (EED)

Unser Blog steht ja diese Woche ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnah­men­pa­ketes der EU-Kommission. Nach den Bereichen Emissi­ons­handel, Erneu­erbare Energien und Verkehr heute haben wir uns nun die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie (EED) angesehen.

Mit der Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie vom 24. Dezember 2018 haben sich die Mitglieds­staaten verpflichtet, den Energie­ver­brauch von Immobilien zu reduzieren und den Energie­ver­brauch für die Nutzer trans­pa­renter zu machen. Die bisherige Richt­linie musste von Deutschland bis zum 25. Oktober 2020 umgesetzt werden. Eine wesent­liche Maßnahme war die Verpflichtung zum künftigen Einbau fernaus­les­barer Heizkos­ten­zähler bei Neuinstallation.

Der Änderungs­vor­schlag der Kommission sieht nun vor, die Einspar­ziele der EED von 32,5 auf 36 Prozent Endener­gie­ver­brauch und 39 Prozent Primär­ener­gie­ver­brauch zu erhöhen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency first“ gestärkt werden, denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die aufgrund gestei­gerter Effizienz gar nicht erst erzeugt werden muss.

Nach Artikel 8 soll die Mitglied­staaten weiterhin zu Maßnahmen verpflichtet werden, mit dem Ziel jährliche Effizi­enz­fort­schritte zu erzielen. Das jährliche Einsparziel soll hier ab dem Jahr 2024 von bisher  0,8 auf 1,5 Prozent erhöht werden.

Wir sind gespannt, ob diese Änderungs­vor­schläge in die EED übernommen werden.

(Christian Dümke)