Globale Haftungs­ri­siken: Umwelt­ver­ant­wortung für Auslandsstandorte

Betroffene der Flutkatastrophezum Teil mit traditioneller Bekleidung und Federschmuck bei einer Versammelung im Überschwemmungsgebiet.

Betroffene der Katastrophe von Brumadinho in Minas Gerais (Foto: Ibama from Brasil, CC BY-SA 2.0  via Wikimedia Commons).

Am Landge­richt München gibt es derzeit einen spannenden Prozess über eine Umwelt­ka­ta­strophe in Brasilien. Im Jahr 2019 war in der Stadt Brumadinho ein Staudamm für ein Rückhal­te­becken mit giftigen Bergwerks­ab­fällen gebrochen. Als Folge wurde ein größeres Gebiet verwüstet, mindestens 270 Menschen starben. Vale, der dort ansässige große Bergwerks­konzern, stand dafür im Brasilien schon vor Gericht. Dabei ist ein Vergleich geschlossen worden, bei dem der Konzern sich verpflichtet hat, umgerechnet 6 Milli­arden Euro zu zahlen. Wie kommt es dazu, dass nun auch in Deutschland wegen dieses Fall geklagt wird?

Die Verbindung zu Deutschland besteht, weil der Staudamm vorher hinsichtlich seiner Sicherheit überprüft wurde. Nach Brasi­lia­ni­schem Recht kann das durch private Sachver­stän­di­gen­büros erfolgen. In dem Fall von Brumadinho wurde das brasi­lia­nische Büro des TÜV Süd einge­schaltet, der die Sicherheit des Dammes bestätigt hatte. Der Prozess der Zerti­fi­zierung war dabei offenbar nicht ohne Konflikte abgelaufen, jeden­falls geht aus internen E‑Mails hervor, dass sich der TÜV Süd von seinem Auftrag­geber hat unter Druck setzen lassen. Mögli­cher­weise hat das Risiko, einen wichtigen Kunden zu verlieren, bei der  Zerti­fi­zierung schwerer gewogen als die Fundiertheit der Entscheidung. Der TÜV Süd wiederum macht geltend, dass Auflagen, von denen er seine Entscheidung abhängig gemacht hat, von Vale nicht einge­halten worden waren.

Was den Vergleich in Brasilien angeht, ging es dabei um Zahlungen an die betrof­fenen Kommunen. Bisher soll die Stadt Brumadinho selbst nur einen kleinen Bruchteil der Summe bekommen haben. Gedacht ist sie zum Ausgleich für die zerstörte Infra­struktur, beispiels­weise eine zerstörte Autobahn. Indivi­duell Betrof­fenen sind dagegen leer ausge­gangen. Eigentlich sollte am Dienstag über den Fall entschieden werden, da der Klage aber zahlreiche weitere Kläger beigetreten sind, wurde ein neuer Verhand­lungs­termin angesetzt.

Spannend ist der Fall nicht nur für den TÜV Süd, sondern auch für andere, im Ausland tätige Unter­nehmen. Denn nicht erst ab dem In-Kraft-Treten des Liefer­ket­ten­ge­setzes können sie für Rechts­ver­stöße im Ausland zur Verant­wortung gezogen werden. Daher ist es um so wichtiger, entspre­chende Risiken im Auge zu behalten und Präven­ti­ons­kon­zepte zu entwi­ckeln, um Schadens­fälle zu vermeiden (Olaf Dilling).