Was wir über den geplanten Gaspreisdeckel wissen
Die Gasumlage ist weg (noch bevor sie richtig da war) und die Gaspreisbremse soll kommen. Was ist darüber bekannt? Die Bundesregierung hat zunächst eine Kommission eingesetzt und diese legt gerade Vorschläge vor. Gesetzliche Regelungen oder Regelungsentwürfe zur Ausgestaltung der Gaspreisbremse existieren somit derzeit noch gar nicht.
Stand der Diskussion ist eine zweistufige Entlastung. Der Staat solle danach – so der aktuelle Vorschlag – zunächst als Einmalentlastung den Abschlag des Verbrauchers für den Monat Dezember komplett übernehmen – wobei dies nicht für Industriekunden gelten solle. Die Höhe des vom Staat übernommenen Abschlages soll sich dabei an der Höhe des Abschlages für den Monat September 2022 bemessen um Missbrauch, z.B. durch künstliche Erhöhung des Abschlages, zu verhindern.
Weiterhin soll dann, so der aktuelle Vorschlag, ab März 2023 bis Ende April 2024 eine sog. Gas- und Wärmepreisgrenze greifen. Hierbei wird für eine bestimmte Gasgrundmenge ein staatlich festgelegter Bruttopreis von 12 ct/kWh gelten bzw. für Wärmekunden 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme. Das so geschützte Grundkontingent entspricht dabei 80 % des Verbrauches der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Für Abnahmen oberhalb der grundmenge gelten weiterhin Marktpreise. Diese Gaspreisdeckelung ist nicht an ein bestimmtes Einkommen geknüpft, sondern jeder Verbraucher profitiert davon.
Ob der Gaspreisdeckel in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird bleibt angesichts der schnellebigen aktuellen Entwicklung abzuwarten.
(Christian Dümke)