Was, wenn es scheitert? Wie weiter ohne neues GEG?

Nun geht das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) also in eine neue Runde. Ob die Ampel es im Herbst immer noch nicht schafft, das Gesetz zu verab­schieden? Oder ob sie es schafft, aber 2025 übernimmt die CDU und schafft es ab, wie Spahn bereits angekündigt hat?

Als gesichert darf wohl angenommen werden, dass auch Spahn nicht plant, das GEG ganz aufzu­heben. Vermutlich meint er die aktuelle Novelle und damit die Rückkehr zum jetzt noch geltenden GEG der Großen Koalition, das – wenig bekannt – auch bereits eine Pflicht enthält, Ölhei­zungen und Heizkessel nach 30 Jahren auszu­ran­gieren, aller­dings noch mit allerlei Ausnahmen. Entfallen würde aber die (durch zahlreiche Ausnahmen ohnehin abgeschwächte) Pflicht, künftig 65% Erneu­erbare einzusetzen.

Doch wären damit die Gashei­zungen safe, um die sich in den letzten Wochen viele Menschen solche Sorgen machen? Klar ist in jedem Falle, dass 2045 das absolute Enddatum für den Betrieb aller fossiler Heizungen darstellt. Das ergibt sich aus dem Klima­schutz­gesetz und soll auch in der aktuellen Novelle nicht geändert werden. Ausge­sprochen zweifelhaft ist zudem schon, ob das angesichts der Recht­spre­chung des BVerfG überhaupt möglich wäre. Das bedeutet: Jede neue Gasheizung hat ohnehin eine maximale Lebens­dauer von 22 Jahren.

Doch auch ohne GEG sind diese 22 Jahre nicht sicher. Denn die EU berät aktuell über eine neue Gebäu­de­richt­linie. Der Entwurf zielt auf eine Dekar­bo­ni­sierung des Gebäu­de­sektors durch eine verbessere Effizienz und eine Umstellung auf Erneu­erbare ab. Zwar ist erst für 2050 eine komplette Umstellung auf Nullemis­si­ons­ge­bäude vorge­sehen. Aber auch die schon vorher gefor­derten Niedrigst­ener­gie­ge­bäude sollen zu einem ganz wesent­lichen Teil durch Energie aus erneu­er­baren Quellen versorgt werden, was kaum mit einer zu 100% fossil befeu­erten Gas- oder Ölheizung passen dürfte. Zwar ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren für die neue EPBD noch nicht abgeschlossen, Änderungen am Entwurf also möglich, es ist aber naheliegend, dass eine auch mit der Ampel verhan­delte Version der EPBD nicht mit einer völligen Abschaffung der Pflicht, überhaupt auf Erneu­erbare Wärme­quellen zuzugreifen, vereinbar sein dürfte. Da Gemein­schafts­recht bekanntlich einen Anwen­dungs­vorrang vor natio­nalem Recht genießt, wäre spätestens mit der Umsetzung der Richt­linie der Status Quo des GEG ohne Novelle nicht dauerhaft mehr zu halten. 

Energiesparen, Heizung, Regler

Doch selbst wenn die EPBD sich im Prozess noch von einer Verpflichtung zur Nutzung von Erneu­er­baren in den Dreißigern verab­schieden sollte, dürfte der Emissi­ons­handel dazu führen, dass viele Gas- und Ölhei­zungen zwar mögli­cher­weise legal wären, aber wirtschaftlich nicht mehr attraktiv sind. Laut einer Studie des MCC bewegen sich 2030 die Preise für eine Tonne CO2 zwischen 200 und 400 EUR, also ca. das Zehnfache von heute. Zur Orien­tierung: Bei einem Jahres­ver­brauch von 30.000 kWh Erdgas belaufen sich die CO2-Kosten bei 30 EUR auf rund 160 EUR, bei einer Verzehn­fa­chung also auf 1.600 EUR. Heizen würde also monatlich um deutlich mehr als 100 EUR teurer.

Insgesamt stehen die Zeichen für die neue fossile Heizung also nicht allzu günstig, selbst wenn die GEG-Novelle noch scheitert und oder die Novelle zurück­ge­nommen wird. Als Verbraucher, aber auch als Vermieter sollte man vorsichtig sein, den vermeintlich bewährten Weg einer Gasheizung einzu­schlagen (Miriam Vollmer).

2023-07-13T10:03:26+02:0013. Juli 2023|Energiepolitik, Wärme|

Die neue Heizung auf europäisch

Nach einer bewegten Woche Heizungs­kampf scheint nun also festzu­stehen: Brenn­wert­kessel und Nieder­tem­pe­ra­tur­kessel müssen nach der Einigung der Koalition nicht nach 30 Jahren ausge­tauscht werden. Wer eine funktio­nie­rende Heizung hat, darf sie behalten. Doch wie lange können sich Eigen­tümer darauf wirklich verlassen? Wir werfen zum Ende der Woche einen kleinen Blick nach Brüssel. Denn was manche gern vergessen: Gemein­schafts­recht geht vor. Deutschland kann also nur in den Grenzen des Gemein­schafts­rechts agieren.

Zunächst: 2050 ist Schluss. In Art. 2 Abs. 1 des EU-Klima­ge­setzes ist 2050 als Nulllinie vorge­sehen. Zwar bedeutet „netto null“, dass theore­tisch auch weiter fossile Brenn­stoffe verbrannt werden können, wenn an anderer Stelle mehr negative Emissionen die Verbrennung kompen­sieren. Aber für ein komplettes Gasnetz reicht das absehbar nie im Leben. Eine Gasheizung, die 2023 instal­liert wird, wird also danach maximal 27 Jahre alt, selbst wenn Deutschland das selbst­ge­steckte Ziel, 2045 die Nettonull zu erreichen, nicht reali­siert. Bleibt es beim KSG, so ist nach 22 Jahren Schluss.

Dann haben sich Rat und Parlament schon im Dezember auf eine neue Emissi­ons­han­dels­richt­linie geeinigt. Diese sieht einen Emissi­ons­handel auch für Brenn- und Treib­stoffe auf EU-Ebene ab 2027 vor. Das heißt, dass Heizöl und Gas immer teurer werden. Die Verknappung, die zu dieser Verteuerung führt, zielt nämlich auf eine Nullinie ab: Jedes Jahr schrumpft das Budget um 5,15% ab 2024 und 5,43% ab 2028. Das bedeutet: Schon lange vor 2050 – oder 2045 wie im deutschen § 3 Abs. 2 Kllima­schutz­gesetz – werden die Zerti­fikate so teuer, dass Heizungen vielleicht noch erlaubt, aber nicht mehr wirtschaftlich sind.

Doch sind sie überhaupt noch erlaubt? Parallel zur Reform des Emissi­ons­handels als Teil des großen Pakets „Fit for 55“ wird gerade auch die Gebäu­de­richt­linie (EPBD) novel­liert. Hier hat das EU-Parlament am 14.03.2023 in erster Lesung eine Verschärfung des Kommis­si­ons­vor­schlags beschlossen. Danach müssen Gebäude nicht nur effizi­enter werden. Ab 2028 sollen auch alle neuen Gebäude Nullemis­si­ons­ge­bäude sein. Für den Bestand soll 2035 Schluss mit der fossilen Verbrennung sein, es sei denn, dies ist nicht möglich. Dann gilt 2040.

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Zwar ist die EPBD noch nicht beschlossen. Doch es ist durchaus realis­tisch, selbst nach Kompro­missen im weiteren Verfahren das Ende der Gas- und Ölheizung durch verpflich­tende EU-Regelungen in der zweiten Hälfte der Dreißiger Jahre zu erwarten.

Zu deutsch: Mehr als maximal 15 Jahre Nutzung haben Heizungen auf fossiler Basis nach aktuellem Stand der Gesetz­gebung und der laufenden Gesetz­ge­bungs­ver­fahren wohl nicht mehr vor sich. Versorger wie Verbraucher sollten sich darauf einstellen (Miriam Vollmer).

2023-04-01T01:02:15+02:001. April 2023|Energiepolitik|