Klima­schutz­pro­gramm 2023 bedarf ergän­zender Maßnahmen

Mit Urteil vom 29. Januar 2026 (BVerwG 7 C 6.24) hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt entschieden, dass das Klima­schutz­pro­gramm 2023 der (vorma­ligen) Bundes­re­gierung unzurei­chend ist und durch zusätz­liche Maßnahmen ergänzt werden muss, um das verbind­liche nationale Klimaziel für 2030 zu erreichen (siehe Presse­mit­teilung). Dieses Ziel sieht eine Minderung der Treib­haus­gas­emis­sionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 vor.

Geklagt hatte eine anerkannte Umwelt­ver­ei­nigung, die geltend machte, dass die im Klima­schutz­pro­gramm vorge­se­henen Maßnahmen nicht ausreichen. Bereits das OVG Berlin-Brandenburg hatte der Klage im Mai 2024 statt­ge­geben. Das Klima­schutz­pro­gramm könne Gegen­stand einer Umwelt­ver­bands­klage sein. Bei den für dessen Inhalt maßge­benden Bestim­mungen des Klima­schutz­ge­setzes handele es sich um umwelt­be­zogene Rechts­vor­schriften. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tigte nun diese Entscheidung und wies die noch von der vorhe­rigen Bundes­re­gierung verfolgte Revision zurück.

Nach Auffassung der Leipziger Bundes­richter ist das Klima­schutz­pro­gramm ein zentrales Steue­rungs­in­strument der Klima­po­litik und muss alle Maßnahmen enthalten, die zur Zieler­rei­chung erfor­derlich sind. Zwar verfügt die Bundes­re­gierung bei der Auswahl der Maßnahmen über einen weiten Gestal­tungs­spielraum, dieser unter­liegt jedoch einer gericht­lichen Kontrolle. Die Prognosen zur Emissi­ons­min­derung seien teilweise fehlerhaft gewesen; zudem habe zum damaligen Zeitpunkt eine Klima­schutz­lücke von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquiva­lenten bestanden.

Die Bundes­re­gierung hat angekündigt (siehe hier), dass sie mit dem neuen Klima­schutz­pro­gramm den Anfor­de­rungen des Urteils nachkommen und die bestehende Ziellücke schließen wird. Sie ist nach dem Klima­schutz­gesetz ohnehin verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Klima­schutz­pro­gramm vorzu­legen. Nach aktuellen Projek­tionen des Umwelt­bun­des­amtes ist die ursprünglich festge­stellte Gesamt­lücke inzwi­schen weitgehend geschlossen. Verbleibend ist jedoch noch eine Lücke von rund 25 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr 2030, die zusätz­liche Maßnahmen erfor­derlich macht.
Seit 1990 sind die Treib­haus­gas­emis­sionen insgesamt um etwa 50 Prozent gesunken. Der Exper­tenrat für Klima­fragen beschei­nigte 2025, dass das Klimaziel 2030 grund­sätzlich erreichbar ist, sofern die Klima­schutz­maß­nahmen konse­quent fortge­führt werden. Das Urteil unter­streicht gleichwohl die recht­liche Verpflichtung, bestehende Defizite zu besei­tigen und die Klima­ziele wirksam abzusi­chern. (Dirk Buchsteiner)

2026-01-30T18:12:03+01:0030. Januar 2026|Klimaschutz, Rechtsprechung, Umwelt|

Monito­ring­be­richt zur Energie­wende vorgelegt – Was steht drin zum Thema Abfall und Biomasse?

Nun liegt er vor, der Monito­ring­be­richt zur Energie­wende. Dieser wurde von den wissen­schaft­lichen Insti­tuten BET und EWI im Auftrag des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Energie erstellt. Darauf aufbauend hat Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terin Katherina Reiche dann auch gleich zehn wirtschafts- und wettbe­werbs­freund­liche Schlüs­sel­maß­nahmen vorge­schlagen. Diese reichen von einer „Ehrlichen Bedarfs­er­mittlung und Planungs­rea­lismus“ bis hin zur Etablierung von CCS/CCU als Klimaschutztechnologie.

Wir haben geschaut, ob auch etwas zum Thema Abfall – z.B. in Hinblick auf Abfall­ver­brennung – aber auch zum Thema Biomasse drinsteht. Biomasse soll auch künftig ein wichtiger Baustein der Energie­ver­sorgung sein soll – insbe­sondere zur Sicher­stellung von Flexi­bi­lität im Strom­system, zur Deckung von Wärme­bedarf und zur Dekar­bo­ni­sierung in Verkehr und Industrie. Der Bericht erkennt ausdrücklich Poten­ziale bei der Nutzung von Rest- und Abfall­stoffen biogenen Ursprungs (z. B. Reststoffe aus Landwirt­schaft oder Forst, Waldrestholz, Pflan­zen­reste), um Biomasse nachhaltig einzu­setzen, ohne neue Flächen oder Konkurrenz um Nutzungs­zwecke zu schaffen. Das Wort „Klärschlamm“ fällt im Bericht kein einziges Mal. Viele Perspek­tiven für Biomasse und Abfälle sind das also nicht (so auch EUWID).

Es gibt daher auch kritische Stimmen, vor allem von Bioen­ergie-Verbänden wie dem BBE. Eine zentrale Kritik richtet sich gegen die Poten­zi­al­an­nahmen des Berichtes im Strom­sektor: Dem Bericht wird vorge­worfen, durch eine metho­dische Festlegung (bzw. indirekt durch Szenarien, in denen Strom­erzeugung aus Biomasse bereits als zukünftig rückläufig angenommen wird) das Mengen­po­tenzial zu niedrig anzusetzen. Genannt wird z. B., dass allein durch Flexi­bi­li­sierung bestehender Biogas­an­lagen bis 2030 zusätz­liche 12 Gigawatt reali­siert werden könnten, ohne dass neue Biomasse hinzu­kommen müsste.

Ein weiterer Kritik­punkt betrifft die geringe Diffe­ren­zierung dessen, was als Abfall- bzw. Reststoffe gewertet wird, und wie stark diese Stoff­ströme tatsächlich als verfügbare Ressource berück­sichtigt wurden. Vertreter kriti­sieren, dass Abfall- und Reststoffe zwar erwähnt werden, aber in den Poten­zi­al­be­rech­nungen offenbar unter­re­prä­sen­tiert sind. Die Kritiker fordern, dass ambitio­niertere Annahmen und realis­tische Szenarien, in denen diese Stoffe mit voller Ausschöpfung genutzt werden, stärker einfließen – gerade um Nutzungs­kon­flikte zu minimieren und Effizienz zu maximieren. (Dirk Buchsteiner)

2025-09-19T07:57:46+02:0019. September 2025|Abfallrecht, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Klimaschutz|

Klima­schutz zahlt sich aus – ökono­misch, rechtlich, global

Nicht Klima­schutz gefährdet unseren Wohlstand, sondern zu wenig Klima­schutz.“ Dieses klare wirtschafts­po­li­tische Signal sendet Jochen Flasbarth, Staats­se­kretär im Bundes­um­welt­mi­nis­terium, anlässlich der inter­na­tio­nalen Konferenz zu natio­nalen Klima­zielen („NDC-Konferenz“) in Berlin (siehe Presse­mit­teilung des BMUKN vom 11.06.2025). Die Konferenz, organi­siert unter anderem von der Inter­na­tio­nalen Klima­schutz­in­itiative (IKI), der OECD, dem UN-Entwick­lungs­pro­gramm (UNDP) sowie der GIZ, bringt rund 300 Vertre­te­rinnen und Vertreter aus über 40 Staaten zusammen – mit dem Ziel, ambitio­nierte Klima­po­litik messbar voranzubringen.

Im Zentrum der Konferenz steht eine neue Studie von OECD und UNDP. Sie vergleicht zwei Zukunfts­sze­narien: eines mit stagnie­render Klima­po­litik und eines mit umfas­senden Maßnahmen zur Emissi­ons­min­derung. Das Ergebnis ist eindeutig: Ambitio­nierter Klima­schutz führt langfristig zu mehr Wirtschafts­wachstum, stabi­leren Inves­ti­ti­ons­be­din­gungen und gerin­geren Schäden durch die Folgen der Klima­krise. Besonders bemer­kenswert: Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien könnten bereits bis 2030 ein Volumen von rund 3,1 Billionen US-Dollar erreichen. In Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen wären die wirtschaft­lichen Vorteile besonders ausge­prägt. Das weltweite Brutto­in­lands­produkt könnte im Klima­schutz­sze­nario bis 2050 um bis zu drei Prozent über dem Niveau des Business-as-usual-Szenarios liegen.

Ein wichtiger Aspekt der Studie: Unklare oder unstete klima­po­li­tische Rahmen­be­din­gungen bremsen Inves­ti­tionen. Die Studie quanti­fi­ziert die möglichen ökono­mi­schen Verluste auf bis zu 0,75 Prozent des globalen BIP bis 2030. Für Unter­nehmen, die sich in einem trans­for­ma­tiven Markt­umfeld bewegen, ist Rechts­si­cherheit also ein zentraler Faktor für Planung und Inves­ti­tionen – ein Punkt, der auch rechtlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2025 markiert das zehnjährige Bestehen des Pariser Klima­ab­kommens – und die nächste entschei­dende Etappe: Alle Vertrags­staaten sind aufge­rufen, neue und ambitio­nierte Klima­schutz­bei­träge (Natio­nally Deter­mined Contri­bu­tions, NDCs) vorzu­legen, die bis 2035 reichen. Was in Berlin vorbe­reitet wird, mündet in globale Entschei­dungen auf der COP30 im brasi­lia­ni­schen Belém im November. Die Konferenz ist deshalb mehr als nur ein Austausch: Sie ist ein diplo­ma­tisch und juris­tisch bedeut­sames Format, das gezielt Schwellen- und Entwick­lungs­länder in den Blick nimmt und zugleich Inves­ti­ti­ons­si­cherheit für inter­na­tionale Projekte fördern will.

Die Entwick­lungen auf der NDC-Konferenz zeigen, dass Umwelt­recht und Klima­po­litik nicht mehr nur regula­to­rische Rahmen­be­din­gungen schaffen – sie sind ein strate­gi­sches Spielfeld für Inves­ti­tionen, Projekt­ent­wicklung und inter­na­tionale Koope­ration. Gerade für Unter­nehmen und Insti­tu­tionen mit globaler Ausrichtung oder Engagement in Emerging Markets lohnt sich der Blick auf die neuen NDCs, auf Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten über multi­la­terale Fonds und auf Partner­schaften im Rahmen inter­na­tio­naler Programme.

Ambitio­nierter Klima­schutz ist kein wirtschaft­liches Risiko, sondern eine Inves­tition in Zukunft, Stabi­lität und Resilienz. Rechts­si­cherheit und gute Gover­nance sind dabei entschei­dende Hebel. Wir unter­stützen Sie gern, diese Chancen aktiv zu nutzen. Als Kanzlei mit ausge­wie­sener Expertise im Energie- und Umwelt­recht begleiten wir unsere Mandant­schaft bei diesen Trans­for­ma­ti­ons­pro­zessen – sei es bei der rechts­si­cheren Projekt­ent­wicklung, bei Due-Diligence-Prozessen und der Anlagen­zu­lassung. (Dirk Buchsteiner)