Heizt nicht ein: Entwurf des neuen GEG
Bisher ist die Energiewende vor allem eine Stromwende. Doch auch im Wärmesektor muss etwas geschehen. Ansonsten wird die Bundesrepublik ihre – rechtlich ab 2030 verbindlichen – Minderungsziele nicht erreichen. Neben dem derzeit viel diskutierten Verkehr muss also auch der Gebäudebestand künftig deutlich weniger Energie verbrauchen.
Doch auch hier zeigt sich die Bundesrepublik durchaus etwas hüftsteif. Zwar unternimmt die Bundesregierung nun einen neuen Versuch, das Regelwerk für die Gebäudeheizung zu novellieren. In der letzten Legislaturperiode war der Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwar noch vorgestellt, dann aber wegen erheblicher Widerstände der Immobilienwirtschaft, unterstützt durch die CDU, nicht mehr beschlossen worden. Nun soll also ein neuer Entwurf Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen und gleichzeitig die Vorgaben der (jüngst novellierten) Richtlinie 2010/31/EU in deutsches Recht umsetzen. Doch anders als der letztjährige Entwurf sollen der Immobilienbranche die damals geplanten Zumutungen wohl weitgehend erspart bleiben.
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2010/31/EU sieht vor, dass ab 2019 alle neuen öffentlichen Gebäude und ab 2021 alle anderen neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind. Was darunter zu verstehen ist, überlässt die Richtlinie weitgehend den Mitgliedstaaten, im Verhältnis zum Richtlinienzweck unzureichende Definitionen kann sie aber natürlich bin hin zum (möglicherweise teuren) Vertragsverletzungsverfahren monieren.
Angesichts dessen sind die Pläne der Koalition keine sichere Bank. Nach dem neuen Entwurf liegt der deutsche Niedrigstenergiestandard bei 56 kWh/qm, also beim (von einem Referenzhaus ausgehenden) KfW-Standard 70, was deutlich unter den Vorstellungen der EU-Kommission liegt und auch vom ursprünglich diskutierten KfW-Standard 55 deutlich abweicht. Angesichts der Langzeitwirkungen von Gebäuden ist das wenig ambitioniert. Klimasschutzpolitisch ist das bedauerlich, wenn auch in Zeiten sich verschärfender Wohnungsnot nicht unverständlich: Höhere Effizienzstandards verteuern den Bau und tragen so dazu bei, dass gerade im unteren Preissegment weniger Wohnungen entstehen als gebraucht würden.
Immerhin werden die Erneuerbaren Energien gestärkt. Zwar soll es nach wie vor keine Ausweitung des EEWärmeG auf Bestandsbauten geben. Aber immerhin sollen Erneuerbare bei der Berechnung des Primärenergiefaktors eines Gebäudes nun besser gestellt werden. Dies betrifft sowohl den vor Ort – vor allem auf dem Dach – erzeugten Solarstrom, aber auch Biomethan. Bedauert wird allerdings, dass der Entwurf die unterschiedliche Emissionsintensität von Erdgas und Heizöl nicht hinreichend berücksichtigt.