EEG: Senkung der EEG-Umlage um 5 ct/kWh?

31,73 Cent/kWh soll Strom für Haushalts­kunden angeblich derzeit durch­schnittlich kosten. Ein nicht unerheb­licher Teil hiervon entfällt auf die EEG-Umlage, die  derzeit 6,756 ct/kWh beträgt. Die damit verbundene Belastung für Verbraucher, aber auch für Unter­nehmen, wird von manchen als echter Hemmschuh für die Energie­wende empfunden, weil sie die Akzeptanz des Ausbaus Erneu­er­barer Energien verringere. Zudem werden Gering­ver­diener propor­tional stärker belastet als Wohlha­bende, weil die Energie­kosten gerade nicht linear zum Einkommen steigen.

Der Parteitag der GRÜNEN am vergan­genen Wochenende setzte in Hinblick auf Anknüp­fungs­punkte für ein Konjunk­tur­pro­gramm dieses wegen COVID19 volks­wirt­schaftlich schwie­rigen Jahres damit mit einer gewissen inneren Logik (auch) gerade bei der EEG-Umlage an.

Die Grünen wollen die EEG-Umlage um 5 ct/kWh  senken. Das Geld soll aus Bundes­mitteln stammen, so dass die Betreiber von EE-Anlagen keine Einbußen zu befürchten hätten. Man spricht über einen Finan­zie­rungs­bedarf von 10 Mrd. jährlich ab Juli 2020, ab dem nächsten Jahr dann rund 20 Mrd. im Jahr.

Ein Teil dieser Ausgaben kann – so hieß es auch im ersten, dann geänderten Antrag – aus den Erlösen des ab 2021 geplanten natio­nalen Emissi­ons­handels fließen. Der Staat würde also das Geld zurück verteilen, das er über Benzin und Erdgas erhoben hat, und es den Verbrau­cherrn als Strom­kunden zurück erstatten. Aller­dings findet sich die Passage in der Endfassung nicht mehr. Mögli­cher­weise weil das BEHG „nur“ bis zu 8 Mrd. EUR erbringen soll, so dass ohnehin eine Deckungs­lücke bleibt, die aus allge­meinen Steuer­erlösen geschlossen werden muss.

Welche Auswir­kungen hätte dieser Plan? Zunächst würde Haushalten und Gewerbe deutlich entlastet. Anders als etwa die geplante „Kaufprämie“ für Kraft­fahr­zeuge ist eine Entlastung von Haushalten und Gewerbe durch günsti­geren Strom techno­lo­gie­neutral und kommt nicht nur denje­nigen zugute, die ausge­rechnet 2020 ein Auto kaufen möchten, sondern jedem, der Strom verbraucht.

Abseits dieser ja gerade erwünschten Effekte würde eine solche Entlastung der EEG-Umlage den Einfluss der Europäi­schen Kommission auf das deutsche EEG vergrößern. Denn wenn die Produ­zenten von EE-Strom aus Steuer­mitteln vergütet würden und nur noch zu einem geringen Teil aus einem Umlage­me­cha­nismus, müsste die Kommission diese Beihilfe notifi­zieren. Aktuell ist das anders, wie der EuGH am Ende eines langen Rechts­streits rund um das EEG 2012 geurteilt hat (Urt. v. 28.03.2019, Az. C‑405/16 P). Über die Frage, ob die Vorteile einer solchen Entlastung die Nachteile eines auf diese Weise erhöhten adminis­tra­tiven Aufwandes überwiegen, lässt sich trefflich streiten. Inter­essant in jedem Falle: Die Grünen sind bereit, dass lange gegen jede Verän­derung des Mecha­nismus vertei­digte EEG in einem zentralen Punkt zu ändern, um soziale Aspekte und den weiteren Ausbau der Erneu­er­baren mitein­ander in Einklang zu bringen (Miriam Vollmer).