Klima­schutz und Biodi­ver­sität: Ohne (Torf-)Moos nix los!

Dass Hochmoore eine schüt­zens­werte Urland­schaft sind und der im Torf gebundene Kohlen­stoff wertvoll für den Klima­schutz ist, das ist lange bekannt. Aller­dings gibt es handfeste wirtschaft­liche Inter­essen, die verhindern, dass Moore im großen Maßstab renatu­riert werden. In Deutschland sind ca. 95 % der ursprüng­lichen Moorfläche zu landwirt­schaft­licher Nutzfläche umgewandelt worden. Der Rest wird oft von Unter­nehmen beansprucht, die Torf als Rohstoff für den Gartenbau abbauen.

Ein solches Unter­nehmen hat dieses Jahr vor dem Oberver­wal­tungs­ge­richt in Lüneburg erfolg­reich gegen einen Plan geklagt, der die Erhaltung des Torfkörpers vorge­sehen hatte. Die Antrag­stel­lerin in dem Normen­kon­troll­ver­fahren ist Eigen­tü­merin (bzw. Pächterin) von Flächen im Hankhauser Moor bei Rastede nördlich von Oldenburg, auf denen sie Torf abbauen will. Mit ihrem Antrag wendet sie sich gegen die Verordnung über das Landes-Raumord­nungs­pro­gramm Nieder­sachsen in der Fassung vom 16.2.2017.

Die Landes­re­gierung hatte 2015 zunächst ein relativ ambitio­niertes Programm zugunsten des Moorschutzes vorgelegt. Dieses Programm sah die Ausweisung von Vorrang­zonen für den Torferhalt und die Entwicklung von Mooren vor. Hierdurch sollte der Torfabbau gestoppt werden. Aber auch die landwirt­schaft­liche Nutzung sollte sich stärker an Zielen der nachhal­tigen Nutzung der Moorböden ausrichten.

Nach einer ersten Betei­ligung war der Entwurf Anfang 2016 zugunsten der Landwirt­schaft modifi­ziert worden. Nun war Moorschutz nicht mehr vorge­sehen. Es sollte in den Vorrang­zonen lediglich um Torferhalt gehen. Der sei durch eine auf der „guten fachlichen Praxis“ beruhende landwirt­schaft­liche, gärtne­rische oder forst­wirt­schaft­liche Nutzung nicht ausge­schlossen. Mit anderen Worten: Auf landwirt­schaftlich genutzten Flächen hätte sich vermutlich nichts geändert.

Nun hat die Landes­re­gierung einen formalen Fehler begangen: Sie hat auch nach Abschluss des öffent­lichen Betei­li­gungs­ver­fahrens noch Änderungen an der Verordnung vorge­nommen. Dabei fielen dem Torferhalt noch weitere Vorrang­ge­biete für den Torfabbau zum Opfer. Auf ein weiteres Betei­li­gungs­ver­fahren wurde dabei verzichtet.

Dieser Verzicht auf ein Betei­li­gungs­ver­fahren wurde vor dem OVG Lüneburg erfolg­reich angegriffen. Dadurch ist jetzt der Torfabbau im Hankhausener Moor wieder möglich.

Die Entschei­dungen hat, da die gericht­liche Normen­kon­trolle Regelungen der Verordnung für unwirksam erklärt hat, aber auch Auswir­kungen auf das Gnarren­burger Moor ca. 50 km nordwestlich von Bremen. Auch hier war ein Vorrang­gebiet für den Torfabbau entfallen.

Rechtlich ist die Entscheidung nachvoll­ziehbar. Denn das nicht wieder­holte Betei­li­gungs­ver­fahrens hat die Rechte der Betrof­fenen verkürzt. Umwelt­po­li­tisch ist die Unwirk­samkeit des Raumord­nungs­pro­gramms aber ein Problem.

Denn Moorschutz wäre eine effektive Möglichkeit, Treib­haus­gas­emis­sionen einzu­sparen und zugleich etwas für die Biodi­ver­sität zu tun. Immerhin ist die Entwäs­serung von Moorböden in Deutschland für 5% der Treib­haus­gas­emis­sionen verant­wortlich. Und in Moorböden sind, obwohl sie nur etwa 4% der Fläche ausmachen, ungefähr genauso viel Kohlen­stoff gebunden, wie in der gesamten deutschen Waldfläche.

Daher ist zu hoffen, dass die Nieder­säch­sische Landes­re­gierung einen erneuten Anlauf unter­nimmt, um Torfkörper durch Erhöhung der Wasser­stände zu erhalten und Moore zu renatu­rieren. Neben den Torfab­bau­un­ter­nehmen sollte dabei auch die konven­tio­nelle landwirt­schaft­liche Nutzung auf entwäs­serten Moorböden einge­schränkt werden. Denn auch die trägt zur Minera­li­sierung des Torfs und der Emission von Treib­haus­gasen bei (Olaf Dilling).

2020-12-07T19:07:28+01:007. Dezember 2020|Naturschutz|

Torf – ein verbor­gener ökolo­gi­scher Schatz!

Während alle Welt über brennende und gerodete Regen­wälder debat­tiert, wird oft vergessen, dass es auch in Deutschland bedrohte Urland­schaften gibt, die zugleich wirksame CO2-Speicher sind – die Moore! Und damit nicht genug: Unter den Äckern und Wiesen der norddeut­schen Tiefebene liegen große Mengen von Torf, fossilen organi­schen Materials, die sich durch Entwäs­serung und Sauer­stoff­zufuhr nach und nach zersetzen. Dabei werden große Mengen CO2 frei. Nach Schät­zungen des Umwelt­bun­des­amtes sind die CO2-Emissionen aus landwirt­schaftlich genutzten Böden beachtlich: Sie machen mehr als ein Drittel der gesamten landwirt­schaft­lichen Treib­haus­gas­emis­sionen aus. Hinzu kommen Emissionen ungenutzter, entwäs­serter Moorflächen, beispiels­weise bei Moorbränden, sowie Emissionen durch den weiterhin mancherorts betrie­benen Torfabbau. Insgesamt sollen laut dem Natur­schutzbund jährlich in Deutschland ca. 44 Millionen Tonnen CO2-Äquiva­lente aus entwäs­serten Moorböden freige­setzt werden. Das sind etwa fünf Prozent der Gesamt­emis­sionen. Der nach Deutschland impor­tierte Torf ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Nun ist das Thema Moorschutz bislang etwas gewesen, für das sich vor allem Natur­schützer, Heimat­freunde und der Fremden­verkehr begeistern konnte. Gerade in struk­tur­schwachen Gegenden ist dies – direkt gesagt – keine gute Voraus­setzung, um die breite Bevöl­kerung zu gewinnen. Zumal zu Zeiten, in denen landwirt­schaft­liche Flächen wieder zu einem knappen Gut geworden sind, ist der Druck zur Inten­si­vierung der Nutzung groß. Daher wurden inzwi­schen nachhaltige Konzepte für Moore und Moorböden entwi­ckelt, die Klima­schutz, Ökologie und Ökonomie zusammen bringen sollen.

Das Thema firmiert unter dem etwas sperrigen Schlagwort der „Paludi­kultur“. Letztlich geht es dabei einfach um Pflan­zen­pro­duktion, die ohne Entwäs­serung oder sogar mit der Wieder­vernässung von (ehema­ligen) Moorge­bieten kompa­tibel ist. Dadurch wird der Schatz unter der Erde bewahrt, der fossile CO2-Speicher in Form von Torfboden. Zugleich wird die Fläche oberir­disch auf nachhaltige Weise genutzt, zum Beispiel für die Produktion von Schilf oder Rohrkolben, aus denen sich Dämmstoffe herstellen lassen, nachhaltige Torfmoos­pro­duktion für den Gartenbau oder zum Anbau von Heidel‑, Preisel- oder Moosbeeren. Auch die Beweidung wieder­vernässter Flächen mit Wasser­büffeln ist möglich. Zugleich bieten diese Nutzungs­formen oft auch einen Mehrwert für den Biotop- und Arten­schutz, auch wegen der damit verbunden Hebung des Grund­was­ser­spiegels in der weiteren Umgebung.

Aller­dings ist der recht­liche Rahmen bisher nicht an diese Nutzungs­formen angepasst. So sieht das Natur­schutz­recht zwar gemäß § 14 Abs. 2 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) eine Privi­le­gierung für landwirt­schaft­liche Nutzungen vor. Daher ist das Bestellen von Maisä­ckern auf Moorböden grund­sätzlich von der natur­schutz­recht­lichen Eingriffs­re­gelung ausge­nommen. Lediglich beim Umbruch von Dauer­grünland gibt es Beschränkungen.

Dagegen fallen viele Nutzungs­formen der Paludi­kultur bisher nicht unter das Landwirt­schafts­pri­vileg. Zu diesem Ergebnis kommt ein im März diese Jahres veröf­fent­lichter natur­schutz­recht­licher Aufsatz von Judith Schäfer und Christina Lechtape in der Zeitschrift für Umwelt­recht (ZUR). Demnach gehe die Wieder­vernässung von bishe­rigem Dauer­grünland und Wieder­her­stellung einer Moorfläche über die privi­le­gierte Boden­nutzung hinaus. Darüber hinaus könnten sogar Kompen­sa­ti­ons­pflichten auf den Betreiber zukommen. Gelöst werden könne dies durch die Figur der sogenannten Selbst­kom­pen­sation: Es sei nämlich davon auszu­gehen, dass der ökolo­gische Wert der Fläche in der Gesamt­bilanz zumindest erhalten bleibt.

Auch dass das Betreiben der Kulturen unter die Land- bzw. Forst‑, bzw Fische­rei­wirt­schaft falle, solle gesetzlich geklärt werden. Hier gehen die Autorinnen der Studie mögli­cher­weise ein bisschen zu weit im Identi­fi­zieren von Problemen: Denn dass auch der Anbau von Biomasse wie Schilf oder die Beweidung durch Wasser­büffel eine landwirt­schaft­liche Nutzungen sind, dürfte geklärt sein (Olaf Dilling).

 

2020-11-16T13:42:55+01:0016. November 2020|Naturschutz, Umwelt|