Arznei­mittel im Grundwasser

Erst neulich hatten wir über Mikro­plastik in Gewässern berichtet. Ein ähnliches Problem ergibt sich in Zusam­menhang mit Arznei­mitteln und deren Wirkstoffen. Medika­mente wie zum Beispiel der Stimmungs­auf­heller Carbam­azepin, das Schmerz­mittel Diclo­fenac oder das Kontrast­mittel Iopamidol sind nicht nur im Zulauf von Kläran­lagen, sondern auch im Grund- und Trink­wasser zu finden. Bislang ist in Mengen, die für Menschen keinen Grund zur Bersorgnis geben, aber für die Umwelt ein Problem darstellen. Daher setzen inzwi­schen einige Klärwerke auf eine vierte Reini­gungs­stufe, etwa in einem Klärwerk in Ulm an der Donau. Dabei wird das vorge­r­ei­nigte Abwasser mit pulve­ri­sierter Aktiv­kohle vermischt, wodurch Arznei­mit­tel­rück­stände, aber auch andere Mikro­ver­un­rei­ni­gungen absor­biert und durch Sedimen­tation dem Wasser entzogen werden können. Mit weiteren Reini­gungs­mitteln können noch weitere Verun­rei­ni­gungen entzogen werden. Schließlich ist auch noch eine Filter­anlage erfor­derlich, um die nun gebun­denen Schad­stoffe mitsamt der Träger­sub­stanzen dem Wasser weitgehend rückstandsfrei zu entziehen.

Aller­dings bringt diese vierte Reini­gung­stufe ganz erheb­liche Kosten mit sich. Nach Schätzung des Bundes­ver­bands der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) sind es etwa 15 Euro pro Person und Jahr. Wer soll das bezahlen?

Bislang muss dies von den kommu­nalen Zweck­ver­bänden, die in der Regel die Kläran­lagen betreiben, selbst bezahlt werden. Aller­dings werden die Kosten über Abwas­ser­ge­bühren auf die Verbraucher umgewälzt. Im Umwelt­recht spricht man auch vom Gemein­last­prinzip. Aller­dings führt dies kaum zu Anreizen, Mikro­ver­un­rei­ni­gungen zu reduzieren. Denn viele Handlungs­mög­lich­keiten zur Reduzierung des Eintrags liegen bei der Pharma­in­dustrie. Durch entspre­chende Produkt­in­no­va­tionen lassen sich Einträge nämlich unter Umständen vermeiden. Um dies zu forcieren, gibt es auch Vorschläge, gemäß dem Verur­sa­cher­prinzip eine Arznei­mit­tel­abgabe zur Finan­zierung der vierten Reini­gungs­stufe einzu­führen. So etwa in einem Gutachten des Umwelt­bun­des­amtes. Dass dieser Vorschlag bei der Arznei­mit­tel­in­dustrie auf wenig Gegen­liebe stößt, lässt sich denken.