Klimawandel, Moorrenaturierung und Wasserrecht (II)

Graben in Norddeutschland

Graben in der Bremer Wümmeniederung (Foto: Olaf Dilling)

Vor kurzem hatten wir schon einmal über Klimawandel und Moorschutz geschrieben. Dabei war von den rechtlichen Regeln des Wassermanagements in der Fläche die Rede. Im Folgenden werden wir kurz eine der zentralen Stellschrauben für die Renaturierung von Mooren im Wasserrecht erläutern.

Bisher ist es so, dass Entwässerung durch Landwirtschaft gegenüber Anstauen und Wiedervernässen in gewisser Weise privilegiert ist. Zwar handelt es sich bei beiden Maßnahmen in der Regel um Benutzungen von Gewässern, die nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig sind. Denn nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 5 WHG sind beide Tätigkeiten als Benutzung definiert.

Allerdings gibt es nach § 46 WHG auch erlaubnisfreie Benutzungen. Und nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 gibt es eine Ausnahme bei Ableitungen “für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke”. Eine Erlaubnis oder Bewilligung ist nicht erforderlich, “soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind”. Anders sieht es beim Stauen von Gräben oder anderen Fließgewässern aus. Hier ist immer eine Genehmigung erforderlich: Insofern besteht ein Ungleichgewicht.

Allerdings wird in einer Entscheidung des VG Magdeburg von 2018 überzeugend begründet, dass bei der Entwässerung von Moorböden solche “signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt” in der Regel anzunehmen sind. Daher wäre auch hier grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Dies nicht so sehr – wie in dem Fall von der Behörde argumentiert – weil Schadstoffe direkter und damit durch das Torfsubstrat weniger gefiltert in den Vorfluter gelangen. Sondern, so das Gericht, weil sich der Moorboden durch die Entwässerung und den Kontakt mit Sauerstoff zersetzt.

Das hat drei Folgen: Erstens wird die organische Substanz durch Mikroorganismen “veratmet”, was zu den bekannten erheblichen CO2-Emissionen führt. Zweitens hat dies zur Folge, dass über Jahrtausende gespeicherte Nährstoffe freiwerden, so dass auch die umliegenden Gewässer stärker belastet werden. Und drittens kann der Boden sich über die Jahre erheblich absenken und an Speicherfähigkeit verlieren, was langfristig wiederum ungünstige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben kann. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung besonders auf die Freisetzung von Nährstoffen abgestellt. Daher war eine Genehmigung der Drainage erforderlich. Außerdem war die Verpflichtung zum regelmäßigen Messen von Schadstoffen zumindest im Grundsatz gerechtfertigt.

Wir vermuten, dass die Erkenntnis der Genehmigungsbedürfigkeit der Dränage und Entwässerung von Moorböden in der Fläche bisher noch nicht so richtig angekommen ist. Dafür ist die Notwendigkeit dieser Praxis einfach zu tief in der norddeutschen Seele verwurzelt. Grade vor dem Hintergrund von Klimawandel und Trockenheit muss jedoch beachtet werden, dass die Entwässerung von Böden keine Selbstverständlichkeit ist. Auch sie bedarf rechtlich geregelter Rahmenbedingungen, die auf ein umfassenderes Wassermanagement abzielen, das ein Absenken des Grundwasserspiegels verhindert (Olaf Dilling).

 

2021-06-23T17:07:32+02:0023. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Verwaltungsrecht, Wasser|

Klimawandel, Moorrenaturierung und Wasserrecht (I)

Moor in der Eifel bei Sonnenaufgang

Es sitzt tief in den Köpfen. In weiten Teilen Norddeutschlands geht es seit Jahrhunderten darum, den Boden zu entwässern. Insbesondere die Moorböden wurden anfangs in mühsamer Handarbeit durch Torfabbau, Düngung und Drainage urbar gemacht. Die einst landschaftsprägenden Moore, die in großen Mengen Regenwasser gespeichert haben und übers Jahr kontinuierlich abgegeben oder verdunstet haben, wurden größtenteils zerstört.

Aus verschiedenen Gründen muss nun umgedacht werden:

*Als Klimatrend zeichnet sich ab, dass die Landwirtschaft zunehmend mit Dürre während der Vegetationsperiode nur unterbrochen von oberflächlich abfließendem Starkregen rechnen muss: Moore als Wasserspeicher könnten beidem entgegenwirken;

*Die vielerorts erhalten gebliebenen organischen Moorböden zersetzen sich aufgrund der Drainage und der Trockenheit, wodurch große Mengen CO2 freiwerden. Trotz der vergleichweise geringen Flächen macht dies einen Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen aus;

*Moore sind wichtig für die Biodiversität: Durch die Austrocknung der Moore gehen z.B. die Bestände an Wiesenvögeln stark zurück.

Eine zentrale Stellschraube dafür ist, die Grundwasserstände im großen Stil zu heben. Denn Moorschutz funktioniert in den seltensten Fällen kleinräumig. Wenn irgendwo die Kernzone eines Moors geschützt ist, verhindert das auf Dauer meist nicht seine Zerstörung. Denn es gibt in Deutschland fast keine Moore mehr, durch die kein Graben gezogen wurde. Und hydrologisch hängt ein Moor zusammen, so dass ein Graben oft reicht, um das Moor sozusagen “ausbluten zu lassen”. Dies ist besonders kennzeichnend für Hochmoore, die über dem Grundwasserspiegel eine Art Regenwasserblase bilden. Ist diese Blase durch Drainage angestochen, läuft sie langsam, aber sicher aus.

Zentrale Rahmenbedingungen sind neben Agrarzuschüssen auch die rechtlichen Regeln über das Wassermanagement in der Fläche. Diese werden wir in den nächsten Tagen in einem weiteren Beitrag zu dem Thema anhand einer Gerichtsentscheidung darstellen (Olaf Dilling).

 

2021-06-23T17:12:19+02:0021. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|

BMU veröffentlicht Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie

Der Klimawandel bringt es mit sich, dass auch für Deutschland das Thema Sicherstellung der Wasserversorgung an Bedeutung gewonnen hat. Deutschland hat 3 Trockenjahre hinter sich und die Folgen waren und sind für Forst- und Landwirtschaft, sowie die Binnenschiffahrt spürbar. Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat vor diesem Hintergrund nun den Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie vorgestellt – und wir haben ihn uns einmal angeschaut.

Mit der Nationalen Wasserstrategie soll die Erreichung folgender Ziele sichergestellt werden:

• dass auch in 30 Jahren jederzeit und überall in Deutschland ausreichend qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zur Verfügung steht,

• dass unser Grundwasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse sauberer werden,
• dass eine weitere Übernutzung und Überlastung der Wasserressourcen vermieden wird,
• dass die Abwasserentsorgung weiterhin hervorragend funktioniert und die Kosten dafür verursacher- und sozial gerecht verteilt werden,
• und dass die Wasserwirtschaft sich an die Folgen des Klimawandels und die Veränderungen der Demographie anpasst.


Hierfür werden 4 strategische Schwerpunkte formuliert:

• Schwerpunkt I: Wasserknappheit vorbeugen, Nutzungskonflikte vermeiden
• Schwerpunkt II: Wasserinfrastruktur an den Klimawandel anpassen
• Schwerpunkt III: Gewässer sauberer und gesünder machen
• Schwerpunkt IV: Finanzierung für den Umbau der Wasserwirtschaft auf eine breite Basis stellen

Jeder dieser Schwerpunkte ist mit einzelnen Maßnahmen hinterlegt. Viele dieser Maßnahmen dienen im ersten Schritt der Erfassung und Analyse des bestehenden Zustands.

Die dabei einkalkulierten Szenarien klingen teilweise besorgniserregend, etwa wenn es heißt:

„Anreize schaffen, um die Nutzung von Wasser an dessen Verfügbarkeit anzupassen: Wasser wird regional und zeitlich nicht mehr so verfügbar sein, wie wir es gewohnt sind. Das bedeutet, dass insgesamt weniger Wasser verbraucht und die Wassernutzung gezielt gesteuert werden muss.“

Als entsprechende Anreize werden „smarte Wassertarife“ genannt. Was letztendlich auch bedeutet: bei Trockenheit kann Wasser teurer werden. Einiges erscheint aus der Stromwirtschat vertraut, etwa wenn es heißt:

„So könnten beispielsweise Anreize geschaffen werden, den Garten spät abends zu wässern oder die Waschmaschine so programmieren, dass sie nachts läuft. Dazu startet das BMU gemeinsam mit Partnern einen Modellversuch mit Privathaushalten. Perspektivisch könnten solche smarten Tarife auch in der Industrie zum Einsatz kommen.“

Die Rede ist dabei auch von „Wassernutzungshierarchien“ die für den Konfliktfall „Wassermangel“ erarbeitet werden sollen.

2021-06-10T17:59:30+02:009. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|