Nach der Vertiefung ist vor der Vertiefung

Die meisten deutschen Seehäfen sind eigentlich Flusshäfen. Die einzige Ausnahme ist der Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven und auch das ist eigentlich fast ein Flusshafen, da entlang der Kaje das Wasser aus dem Jadebusen zweimal am Tag kräftig in Meer strömt – auch wenn es sich angesichts der relativ geringen Größe des namensgebenden Flüsschens Jade praktisch um Salz- und nicht Brackwasser handelt.

Containerschiff und Lotse auf Fluss mit Hafenanlagen

Nun gibt es fast regelmäßig bis in die letzte gerichtliche Instanz Stress, wenn die Flüsse, also insbesondere Weser oder Elbe, für die Seeschifffahrt angepasst werden sollen. Dies ist aus Sicht der Reedereien und Häfenverwaltungen nötig, damit die großen Containerschiffe, die vornehmlich aus China große Mengen Güter nach Deutschland transportieren, weiter in deutsche Häfen einlaufen können. Da diese Schiffe immer größer und breiter werden, müssen die Fahrrinnen entsprechend mitwachsen.

Bei der Elbvertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 grünes Licht gegeben: Die Elbvertiefung ist daher eigentlich seit Anfang diesen Jahres formell abgeschlossen. Jetzt hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für 01.12.2022 angeordnet, dass die Elbe bis zum Hamburger Hafen nur noch eingeschränkt nutzbar ist: Um einen Meter wird die bisher angepeilte Tiefe nicht erreicht. Grund dafür ist, dass es immer wieder zu Erosion der Böschungen kommt und in der Elbe aufgrund der veränderten Tidendynamik mehr Sand und Schlick als zuvor sedimentiert.

Die Probleme, die daraus entstehen, resultieren nicht nur in verstärkten Aktivitäten beim Ausbaggern, sondern auch bei der Entsorgung des erheblich mit Schadstoffen belasteten Schicks. Nach dem Willen Hamburgs soll dieser vor der politisch zu Hamburg gehörenden, aber vom Niedersächischen Wattenmeer umgebenen Vogelschutzinsel Scharhörn gelagert werden. In einem “Schlickgipfel” soll zwischen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Bund geklärt werden, wie mit der Verschlickung des Elbfahrwassers und anderen Infrastrukturproblemen rund um den Hafen ungegangen werden soll. Auch Umweltschutzverbände beanspruchen bei den Gesprächen dabei zu sein. Vielleicht eine gute Idee, wenn es hilft, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. (Olaf Dilling)

2022-11-28T18:12:40+01:0028. November 2022|Naturschutz, Umwelt, Verkehr|

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Falschparkens

Beim Lesen einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin von Montag waren wir bass erstaunt. Nicht so sehr, weil jemand nach einer auffälligen Häufung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Sondern, weil er in nur einem Jahr die stolze Zahl von 174 Verfahren gesammelt hat, davon der weitaus größere Teil Verstöße gegen die Regeln des Haltens und Parkens. Nun sind falsch parkende Kraftfahrzeuge in Berlin durchaus keine Seltenheit.

Polizist in Fahrradkleidung schreibt Falschparker auf, der Radweg an Kreuzung zuparkt

Foto: Faltradler_Aufbruch-Fahrrad.de, , CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Eher selten sehen wir dagegen Ordnungskräfte, die Strafzettel verteilen (bzw. laut Juristendeutsch mit Bußbeldbescheiden Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten). Auch Anzeigen gegen Falschparker versanden unseren Wissens – zum Teil aus eigener Anschauung – in der überwiegenden Zahl der Fälle im Getriebe der Berliner Ordnungsverwaltung.

Nun, vielleicht lag es daran, dass der Kläger nicht nur ein, sondern gleich drei Kfz gemeldet hatte – und hatte insofern nicht nur einmal, sondern gleich dreimal das Problem, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Schuld an den Verstößen wollte er dennoch nicht gehabt haben. Die sollen sämtlich von anderen Personen begangen worden sein, die diese Autos benutzt hatten. Er habe, nur um den Behörden Arbeit zu ersparen, keine Rechtsmittel gegen die Bußgeldverfahren eingelegt.

Angesichts der Vielzahl der Verfahren mag diese Zurückhaltung in den Ohren der Behörde nicht besonders überzeugend geklungen haben. Und angesichts der weiterhin geringen Höhe der Bußgelder für Parkverstöße hat die Verwaltung die Arbeit vermutlich noch nicht einmal kostendeckend erledigen können. Denn während Berlin im vergangenen Jahr lediglich 2,6 Millionen Euro an Bußgeldern wegen Falschparkens eingenommen hat, belaufen sich alleine die Kosten für Abschleppen und Sicherstellung von Fahrzeugen laut rbb auf über 8 Millionen Euro.

Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass Bagatellverstöße, wie sie der Kläger sämtlich in seinem Wohnumfeld begangen hat, die Fahreignung grundsätzlich ausschließen. Wenn aber ein Kraftfahrer “offensichtlich nicht willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten” würde die Sache doch anders aussehen. Selbst wenn die Verstöße durch Personen aus seinem Umfeld begangen worden seien, hätte er etwas dagegen unternehmen müssen. Die Klage wurde daher abgewiesen. (Olaf Dilling)

2022-11-23T21:14:09+01:0023. November 2022|Kommentar, Rechtsprechung, Verkehr|

Parkdrucknachweis in der Bewohnerparkzone

Gerade gestern Abend hatte ein Vertreter der Städte und Gemeinden bei einer verkehrspolitischen Diskussionsveranstaltung das Thema angesprochen: Die Kommunen haben bei der Regelung des Verkehrs kaum Spielräume und ihre Bemühungen werden oft genug von Verwaltungsgerichten durchkreuzt. Daher sei es jetzt dringend nötig, die Straßenverkehrsordnung zu reformieren und Kommunen mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen.

Heute, wie zum Beweis, kommt eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Köln, bei dem die Stadt eine Niederlage bei der Ausweisung einer Bewohnerparkzone erhalten hat. Das Gericht hat Pendlern im Eilverfahren Recht gegeben, die geltend machten, dass der erhebliche Parkraummangel in dem Stadtviertel, in dem die Parkzone ausgewiesen worden war, nicht ausreichend nachgewiesen worden sei. Und das ist nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO nötig.

Es würde demnach nicht reichen, an einem Tag eine Zählung des ruhenden Verkehrs vorzunehmen, sondern das müsse wiederholt geschehen, um einen Mittelwert bilden zu können. Zudem müssen erhoben werden, wie viele private Stellplätze vorhanden seien. Und es sei auch relevant, wie die Parkplatzsituation am Wochenende aussähe. Das heißt, die Bedarfsprüfung für die Ausweisung einer Bewohnerparkzone entspricht vom Aufwand schon einer kleinen Doktorarbeit. Kein Wunder dass viele Städte davor zurückschrecken. Um so wichtiger wäre es, die Straßenverkehrsordnung insofern etwas zu entbürokratisieren und auch andere Gründe aufzunehmen, die Bewohnerparkzonen und Parkraumbewirtschaftung rechtfertigen. (Olaf Dilling)

2022-11-09T23:53:49+01:009. November 2022|Kommentar, Rechtsprechung, Verkehr, Verwaltungsrecht|