Der Zwischen­be­richt der Kohlekommission

Die Kohle­kom­mission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Inter­essen der betrof­fenen Regionen und Arbeit­nehmer unaus­ge­sprochen eher als einen Vorwand an, den Kohle­aus­stieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entspre­chend kritisch wird der nun vorlie­gende einstimmig verab­schiedete Zwischen­be­richt zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braun­koh­le­re­gionen betrachtet.

Der Zwischen­be­richt ist ambitio­niert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskus­si­ons­papier. Nicht besonders überra­schend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeits­plätze in der Braun­kohle wegfallen, neue Arbeits­plätze anzusiedeln. Der Klima­schutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegs­datum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbe­richt vorbe­halten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuer­zahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braun­koh­le­re­gionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätz­liche Mittel sollen den Struk­tur­wan­del­prozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäf­tigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschä­di­gungen für Energie­ver­sorger, denen man trotz geltender Geneh­mi­gungen und bestehender Geneh­mi­gungs­fä­higkeit ihre Kraft­werke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetz­geber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschä­di­gungs­loser Ausstieg aus einer Techno­logie – damals die Atomkraft – proble­ma­tisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohle­kumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobili­täts­an­wen­dungen entwi­ckeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobil­funk­standard modellhaft mitent­wi­ckelt werden. Außerdem soll es Erleich­te­rungen beim Planen und Bauen für neue Infra­struk­tur­pro­jekte in den betrof­fenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir aller­dings skeptisch, denn viele Verzö­ge­rungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzurei­chende Einhaltung und die damit verbun­denen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinz­städten angesie­delten Behörden Probleme bei der Rekru­tierung, wir denken hier nur an das Umwelt­bun­desamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinz­städten wohnen. Abseh­ba­rer­weise führt das zu einem Quali­täts­verlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitar­beitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrs­pro­jekten. Strecken sollen elektri­fi­ziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S‑Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel moder­ni­siert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunfts­po­tential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betrof­fenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energie­er­zeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brenn­stoff­zellen, Wasser­stoff, Speicher­tech­no­logien, Wärme­pumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraun­hofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braun­kohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangs­punkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasin­dustrie entwi­ckelt werden. Die so entste­henden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesi­chert sein wie die heutigen Bergbau­ar­beits­plätze. Doch ist es wirklich realis­tisch, dass die Kohle­kumpel nahtlos im anspruchs­vollen F&E‑Bereich weiter­ar­beiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entspre­chend quali­fi­zierten Mitar­beitern besetzt werden können? 

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqua­li­fi­zierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unter­qua­li­fi­zierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|

Fahrverbot erst ab 50 Mikrogramm?

Die Bundes­re­gierung will, dass Fahrverbote in der Regel nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen die Belastung durch Stick­stoff­dioxid 50 µg/Kubikmeter Luft im Jahres­mittel überschreitet. Soweit, so gut. Das Problem an der Sache: In der Richt­linie 2008/50/EG über Luftqua­lität und saubere Luft für Europa ist nicht von 50 µg, sondern von 40 µg die Rede. Und in Art. 13 Abs. 1 Unter­absatz zwei dieser Richt­linie heißt es, dass die in Anhang XI festge­legten Grenz­werte für Stick­stoff­dioxid und Benzol von dem dort festge­legten Zeitpunkt an nicht mehr überschritten werden dürfen. Der dort festge­legte Zeitpunkt war der 1. Januar 2010.

Die Bundes­re­gierung hält die zusätz­lichen zehn µg trotzdem für zulässig. Sie geht offenbar davon aus, dass ein so einschnei­dender Schritt wie ein Fahrverbot aufgrund seines Charakters als aller­letzte Möglichkeit zur Einhaltung der Grenz­werte nicht schon bei jeder Überschreitung, sondern nur bei schweren Überschrei­tungen in Frage kommt. Dass das Fahrverbot nicht ein belie­biges Mittel, sondern die aller­letzte Waffe zur Durch­setzung der Luftqua­lität ist, hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt im Februar klargestellt.

Doch kann eine faktische Anhebung des Grenz­werts richtig sein? Die Frage nach dem richtigen Instrument zur Durch­setzung der Luftqua­lität hat nichts mit dem Ziel an sich zu tun. Mit anderen Worten: Dass nicht gleich alle denkbaren Maßnahmen ergriffen werden dürfen, ändert den Zielwert rein gar nicht. Und die Richt­linie enthält auch keine Regelung, auf die die Bundes­re­publik eine Grenz­wert­ab­wei­chung stützen könnte. Dass Grenz­wert­über­schrei­tungen an sich bereits Verlet­zungen von Art. 13 der Richt­linie darstellen, hat der EuGH im Übrigen bereits Bulgarien ins Stammbuch geschrieben. Wenn dem so ist, dann muss die Bundes­re­publik alles tun, damit die 40 µg gehalten werden, notfalls eben per Fahrverbot.

Es spricht also Einiges dafür, dass das Vorgehen der Bundes­re­gierung vielleicht den Zeitgewinn dient, aber dem scharfen Blick der Gemein­schafts­ge­richte mit einiger Wahrschein­lichkeit nicht gewachsen sein wird.

2018-10-31T00:15:29+01:0031. Oktober 2018|Verkehr|

Emissi­ons­freier ÖPNV: Batterie oder Brennstoffzelle?

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass der öffent­liche Perso­nen­nah­verkehr in deutschen Städten auf emissi­ons­freie Busse umsteigt. Das ist unter dem Gesichts­punkt der Luftrein­haltung eine gute Nachricht. Schließlich ist es schwer zu vermitteln, wenn immer mehr Innen­städte für Diesel-Pkw gesperrt werden, die dort fahrenden Busse aber ebenfalls größere Mengen an Stick­stoff­oxiden und Feinstaub emittieren.

Bei der Umstellung von Diesel­mo­toren auf alter­native Antriebs­tech­no­logien liefern sich batte­rie­be­triebene Elektro­busse und Wasser­stoff­busse mit Brenn­stoff­zellen aktuell ein Wettrennen. Während aus Osnabrück gestern die Meldung kam, dass der erste Elektrobus vom Hersteller VDL geliefert worden sei und 12 weitere Batte­rie­busse, sowie die Ladeinfra­struktur folgen sollen, setzt die Rhein-Main-Region derzeit auch auf Brennstoffzellenbusse.

Auch wenn die Wasser­stoff­busse in der Anschaffung zunächst teurer sind, u.a. weil in den Brenn­stoff­zellen Platin verbaut wird, bietet die Brenn­stoff­zel­len­tech­no­logie doch einige Vorteile, v.a. die schnellere Betank­barkeit und die größere Reich­weite. Zudem hilft ein energie­po­li­ti­sches Konzept, das Wasser­stoff im Verkehrs­sektor nutzt, temporäre Strom­über­schüsse aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern. Dies ist auch im Rhein-Main-Gebiet geplant: Mit Förder­mitteln aus Hessen und Rheinland-Pfalz wurde eine von Mainz und Wiesbaden gemeinsam genutzte Wasser­stoff-Tankstelle gebaut. Das Gas soll aus dem Mainzer Energiepark kommen, wo die nach eigenen Angaben weltweit größte “Power-to-Gas”-Anlage entstanden ist, die vor allem durch Windkraft­an­lagen betrieben wird. Anders als die Energie werden die Busse selbst nicht wie noch in den 1970er Jahren in Rüsselsheim, sondern bei Autosan in Polen für ebe EUROPA produziert.

Vermutlich wird der Wettstreit der Antriebs­tech­no­logien am Ende zwar nicht in Deutschland, sondern zwischen Japan, das in der Wasser­stoff­tech­no­logie führend ist und China, wo auf batte­rie­be­triebene Kraft­fahr­zeuge gesetzt wird, und auch nicht im ÖPNV-Sektor, sondern auf dem Pkw und Lkw-Markt entschieden. Spannend sind die aktuellen Entwick­lungen im deutschen öffent­lichen Nahverkehr jedoch allemal.

2018-10-24T13:07:38+02:0024. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Umwelt, Verkehr|