Klima­an­passung: Auch eine Heraus­for­derung für Kommunen

Eine mobile Barriere mit Verbotsschild und Hinweis auf Hochwasser neben einer Autobahnbrücke

Hochwas­ser­er­eig­nisse dürften sich aufgrund des Klima­wandels trotz der Zunahme von Dürren in Deutschland häufen (Foto: Markus Distelrath – Pixabay).

Das Kompe­tenz­zentrum Klima­folgen und Anpassung (KomPass) im Umwelt­bun­desamt hatte für heute Vormittag einge­laden. Anlass war die Veröf­fent­li­chung einer neuen UBA-Studie über die Risiken und Anpas­sungs­er­for­der­nisse, die der Klima­wandel in Deutschland bringen wird.

Der Präsident des Umwelt­bun­desamts Professor Dirk Messmer machte gleich von Anfang an klar: Wenn wir nichts tun, droht alles instabil zu werden und die Kosten des Klima­wandels werden langfristig untragbar. Das gilt sowohl für die Vermeidung der schlimmsten Verläufe als auch für die Maßnahmen zur Anpassung, die schon jetzt notwendig werden. Ein Beispiel sind „Schwamm­städte“, die so konstruiert und geplant sind, dass sie Extrem­wetter abfedern: große Hitze und Stark­regen. Oder eine klima­re­sis­tente Landwirt­schaft, die trotz Trockenheit ertrag­reich wirtschaftet.

Denn bis die Maßnahmen greifen, dauert es einige Zeit. Mag sein, dass in Zukunft der Wein auch an Eider und Weser wächst, aber bis ein Weinstock reichlich trägt, können schon mal 15 bis 20 Jahre vergehen. Das Problem bei dieser langfris­tigen Planung ist, so Walter Kahlenborn von Adelphi, einem Berliner umwelt­po­li­ti­schen ThinkTank, dass die Prognosen bisher im Detail oft noch unsicher sind. Das ist gerade für die Forst­wirt­schaft mit ihren langen Wachstums- und Preis­zyklen schwierig.

Klar ist aller­dings bereits jetzt, dass es Heraus­for­de­rungen in unter­schied­lichen Branchen und Lebens­be­reichen gibt, die sich in ihren Auswir­kungen zum Teil poten­zieren könnten: Betroffen sind sicher vor allem die natur­nut­zenden Wirtschafts­zweige wie Land- und Forst­wirt­schaft, Fischerei und Wasser­wirt­schaft. Küsten­schutz, Gesund­heits­sektor und Städtebau.

Letzterem war auch eigens eine der paral­lelen Sitzungen gewidmet: Vor allem Stadt­planer und Vertre­te­rinnen von Kommunen haben dort in Form einer Podiums­dis­kussion darüber debat­tiert, was für Heraus­for­de­rungen das Management von Hochwasser und Klima­er­wärmung in Städten und Gemeinden mit sich bringt. Mitunter ging es dabei um altbe­kannte Forde­rungen, dass es mehr Grün in den Städten geben sollte und dass zu viel Beton für ein ungüns­tiges Mikro­klima sorgt. Daran schließen sich jedoch oft auch ganz konkrete recht­liche oder rechts­po­li­tische Fragen an: Was genau gehört in Bebau­ungs­pläne, wie lassen sich Frisch­luft­schneisen freihalten, welche Hebel bietet das Baupla­nungs- und das Wasser­recht, um Boden­ver­sie­gelung entge­gen­zu­wirken und inner­städ­tische Gewässer natur­näher und resili­enter zu gestalten. Auf die Kommunen kommen auch bei der Klima­an­passung eine Menge neuer Hausauf­gaben hinzu. Eine Abstimmung unter den Teilnehmer ergab aber, dass die Mehrheit der Gemeinden das Problem zumindest erkannt haben soll (Olaf Dilling).

 

2021-06-14T22:13:05+02:0014. Juni 2021|Allgemein, Umwelt|

Der britische Emissionshandel

Mit dem Austritt aus der EU hat Großbri­tannien auch das europäische Emissi­ons­han­dels­system verlassen. Doch wer gehofft hatte, mit der ungeliebten EU auch den Emissi­ons­handel ganz abzuschütteln, dürfte sich enttäuscht zeigen: Großbri­tannien hat nun einen neuen, eigenen Emissi­ons­handel auf Basis des Green­house Gas Emissions Trading Scheme Order 2020. Der neue Emissi­ons­handel in UK ist zwar viel kleiner als der der EU, setzt aber auf die bekannten Struk­turen von Cap and Trade auf. Schließlich will UK bis 2050 klima­neutral sein, bis 2035 ist eine Minderung von 78% angepeilt.

Der neue Emissi­ons­handel sieht dem alten täuschend ähnlich. Auch im UK ETS sind Anlagen ab 20 MW Feuerungs­wär­me­leistung (FWL) emissi­ons­han­dels­pflichtig, daneben Flüge, die UK berühren. Nur die nordiri­schen Strom­erzeuger bleiben im EU-System. Die neuen Emissi­ons­ge­neh­mi­gungen für die Briten setzen aber auf die bishe­rigen EU-Geneh­mi­gungen auf. Auch das Register und die Konten­ka­te­gorien orien­tieren sich am bishe­rigen Status Quo.

Wie die EU-Betreiber werden auch die UK-Betreiber eine kostenlose Zuteilung erhalten, Grundlage hierfür ist The Green­house Gas Emissions Trading Scheme (Amendment) Order 2020. Für die Bench­marks greift UK auf die EU-Bench­marks zurück. Regel­al­lo­kation ist aber auch in UK die Verstei­gerung. Am ersten Handelstag im Mai 2021 ergaben sich Preise zwischen 45 £ und 50 £.

UK hatte auch schon in der Vergan­genheit einen CO2-Mindest­preis. Diesen nimmt UK in sein eigenes System mit. Er beträgt 22 £ pro Tonne. Doch UK will nicht nur einen Preis­verfall vermeiden, der das Instrument entwerten würde. Ein Cost Containment Mechanism soll Preis­spitzen oberhalb des Doppelten eines zweijäh­rigen Preis­mittels verhindern und erlaubt es, Aukti­ons­mengen zeitlich zu verlagern oder Zusatz­mengen freizugeben.

Brexit, Ausstieg, Großbritannien, England

Bis jetzt gibt es noch keine Kompa­ti­bi­lität von UK-ETS und EU-ETS, trotz dringender Appelle briti­scher Markt­teil­nehmer. Auch eine Umtausch­barkeit der Zerti­fikate gibt es nicht. Für den kleinen UK-ETS ist dies trotz aller Siche­rungs­maß­nahmen keine gute Nachricht. Kleine Märkte können schon durch verhält­nis­mäßig geringe Handels­mengen verzerrt werden. Erklärtes Ziel der briti­schen Indus­trie­ver­bände ist daher eine Verbindung der Systeme. Doch die politische Lage spricht eher gegen eine solche schnelle, pragma­tische Lösung. Es bleibt mithin abzuwarten, ob Großbri­tannien in den nächsten Jahren zumindest in dieser Hinsicht wieder Anschluss an den Kontinent findet (Miriam Vollmer).

2021-06-11T23:02:33+02:0011. Juni 2021|Emissionshandel, Energiewende weltweit, Umwelt|

BMU veröf­fent­licht Entwurf einer Natio­nalen Wasserstrategie

Der Klima­wandel bringt es mit sich, dass auch für Deutschland das Thema Sicher­stellung der Wasser­ver­sorgung an Bedeutung gewonnen hat. Deutschland hat 3 Trocken­jahre hinter sich und die Folgen waren und sind für Forst- und Landwirt­schaft, sowie die Binnen­schif­fahrt spürbar. Das Bundesamt für Umwelt, Natur­schutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat vor diesem Hinter­grund nun den Entwurf einer Natio­nalen Wasser­stra­tegie vorge­stellt – und wir haben ihn uns einmal angeschaut.

Mit der Natio­nalen Wasser­stra­tegie soll die Errei­chung folgender Ziele sicher­ge­stellt werden:

• dass auch in 30 Jahren jederzeit und überall in Deutschland ausrei­chend quali­tativ hochwer­tiges und bezahl­bares Trink­wasser zur Verfügung steht,

• dass unser Grund­wasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse sauberer werden,
• dass eine weitere Übernutzung und Überlastung der Wasser­res­sourcen vermieden wird,
• dass die Abwas­ser­ent­sorgung weiterhin hervor­ragend funktio­niert und die Kosten dafür verur­sacher- und sozial gerecht verteilt werden,
• und dass die Wasser­wirt­schaft sich an die Folgen des Klima­wandels und die Verän­de­rungen der Demographie anpasst.


Hierfür werden 4 strate­gische Schwer­punkte formuliert:

• Schwer­punkt I: Wasser­knappheit vorbeugen, Nutzungs­kon­flikte vermeiden
• Schwer­punkt II: Wasser­in­fra­struktur an den Klima­wandel anpassen
• Schwer­punkt III: Gewässer sauberer und gesünder machen
• Schwer­punkt IV: Finan­zierung für den Umbau der Wasser­wirt­schaft auf eine breite Basis stellen

Jeder dieser Schwer­punkte ist mit einzelnen Maßnahmen hinterlegt. Viele dieser Maßnahmen dienen im ersten Schritt der Erfassung und Analyse des bestehenden Zustands.

Die dabei einkal­ku­lierten Szenarien klingen teilweise besorg­nis­er­regend, etwa wenn es heißt:

Anreize schaffen, um die Nutzung von Wasser an dessen Verfüg­barkeit anzupassen: Wasser wird regional und zeitlich nicht mehr so verfügbar sein, wie wir es gewohnt sind. Das bedeutet, dass insgesamt weniger Wasser verbraucht und die Wasser­nutzung gezielt gesteuert werden muss.“

Als entspre­chende Anreize werden „smarte Wasser­tarife“ genannt. Was letzt­endlich auch bedeutet: bei Trockenheit kann Wasser teurer werden. Einiges erscheint aus der Strom­wirt­schat vertraut, etwa wenn es heißt:

So könnten beispiels­weise Anreize geschaffen werden, den Garten spät abends zu wässern oder die Wasch­ma­schine so program­mieren, dass sie nachts läuft. Dazu startet das BMU gemeinsam mit Partnern einen Modell­versuch mit Privat­haus­halten. Perspek­ti­visch könnten solche smarten Tarife auch in der Industrie zum Einsatz kommen.“

Die Rede ist dabei auch von „Wasser­nut­zungs­hier­ar­chien“ die für den Konfliktfall „Wasser­mangel“ erarbeitet werden sollen.

2021-06-10T17:59:30+02:009. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|