Nach der Vertiefung ist vor der Vertiefung

Die meisten deutschen Seehäfen sind eigentlich Fluss­häfen. Die einzige Ausnahme ist der Jade-Weser-Port in Wilhelms­haven und auch das ist eigentlich fast ein Fluss­hafen, da entlang der Kaje das Wasser aus dem Jadebusen zweimal am Tag kräftig in Meer strömt – auch wenn es sich angesichts der relativ geringen Größe des namens­ge­benden Flüss­chens Jade praktisch um Salz- und nicht Brack­wasser handelt.

Containerschiff und Lotse auf Fluss mit Hafenanlagen

Nun gibt es fast regel­mäßig bis in die letzte gericht­liche Instanz Stress, wenn die Flüsse, also insbe­sondere Weser oder Elbe, für die Seeschiff­fahrt angepasst werden sollen. Dies ist aus Sicht der Reede­reien und Häfen­ver­wal­tungen nötig, damit die großen Contai­ner­schiffe, die vornehmlich aus China große Mengen Güter nach Deutschland trans­por­tieren, weiter in deutsche Häfen einlaufen können. Da diese Schiffe immer größer und breiter werden, müssen die Fahrrinnen entspre­chend mitwachsen.

Bei der Elbver­tiefung hatte das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt im Juni 2020 grünes Licht gegeben: Die Elbver­tiefung ist daher eigentlich seit Anfang diesen Jahres formell abgeschlossen. Jetzt hat die Wasser- und Schiff­fahrts­ver­waltung des Bundes für 01.12.2022 angeordnet, dass die Elbe bis zum Hamburger Hafen nur noch einge­schränkt nutzbar ist: Um einen Meter wird die bisher angepeilte Tiefe nicht erreicht. Grund dafür ist, dass es immer wieder zu Erosion der Böschungen kommt und in der Elbe aufgrund der verän­derten Tidendy­namik mehr Sand und Schlick als zuvor sedimentiert.

Die Probleme, die daraus entstehen, resul­tieren nicht nur in verstärkten Aktivi­täten beim Ausbaggern, sondern auch bei der Entsorgung des erheblich mit Schad­stoffen belas­teten Schicks. Nach dem Willen Hamburgs soll dieser vor der politisch zu Hamburg gehörenden, aber vom Nieder­sä­chi­schen Wattenmeer umgebenen Vogel­schutz­insel Scharhörn gelagert werden. In einem „Schlick­gipfel“ soll zwischen Hamburg, Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein und dem Bund geklärt werden, wie mit der Verschli­ckung des Elbfahr­wassers und anderen Infra­struk­tur­pro­blemen rund um den Hafen ungegangen werden soll. Auch Umwelt­schutz­ver­bände beanspruchen bei den Gesprächen dabei zu sein. Vielleicht eine gute Idee, wenn es hilft, langwierige Gerichts­ver­fahren zu vermeiden. (Olaf Dilling)

2022-11-28T18:12:40+01:0028. November 2022|Naturschutz, Umwelt, Verkehr|

Biomass­estra­tegie: Was ist zu erwarten?

Die Bundes­re­gierung hat letzten Monat beschlossen, eine Nationale Biomass­estra­tegie (NABIS) aufzu­setzen. Damit soll die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Biomasse aus Wald‑, Landwirt- und Abfall­wirt­schaft gelegt werden. Orien­tieren soll sich die Strategie, deren Erstellung vor allem vom Bundeswirtschafts‑, Bundes­land­wirt­schafts- und Bundes­um­welt­mi­nis­terium betrieben wird, an Klima‑, Umwelt- und Biodi­ver­si­täts­zielen. Eckpunkte sind insofern die nachhaltige Verfüg­barkeit von Biomasse, Erhalt natür­licher Ökosysteme und das „Food-First“-Prinzip.

Zwei Traktoren bei der Ernte von Elefantengras

Die zustän­digen Minister scheinen dennoch optimis­tisch zu sein, dass für Bioen­ergie Möglich­keiten bleiben. Aller­dings soll die stoff­liche Nutzung von Biomasse Vorrang vor der energe­ti­schen Verwertung haben, auch um die Klima­po­ten­tiale der Speicherung von Kohlen­stoff auszu­schöpfen. Auch soll („Food first“) die Ernäh­rungs­si­cherheit Vorrang vor der Energie­ver­sorgung haben, so dass sich die Energie­er­zeugung vor allem auf Reststoffe oder Verwertung von Abfällen konzen­trieren soll. Das zentrale Leitprinzip ist insofern die Kaskaden- und Mehrfach­nutzung von Biomasse. Außerdem soll die Strategie die Klima­schutz­funktion natür­licher Ökosysteme wie Wälder und Moore stärken, die bereits bei der Novel­lierung des Bundes-Klima­schutz­gesetz mehr Gewicht erhalten hat.

Die betei­ligten Minis­terien wollen die Strategie im Laufe des nächsten Jahres im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissen­schaft und Gesell­schaft auf Basis dieser Eckpunkte entwi­ckeln und verab­schieden. (Olaf Dilling)

2022-11-02T09:09:34+01:002. November 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Verkehr: Schluss­licht in Scharm el-Sheich

Beim Umwelt­gipfel im ägypti­schen Scharm el-Scheich bilan­zieren die Vertrags­staaten ihre Fortschritte bei der Umsetzung des Pariser Klima­ab­kommen. Für Deutschland könnte es peinlich werden. Dann im größten Problem­sektor, dem Verkehr, hat der einstige Vorreiter im Klima­schutz kaum etwas vorzu­weisen, um dem 1,5‑Grad-Ziel näher zu kommen. Bisher konnte sich der Wirtschafts­mi­nister Habeck mit dem Verkehrs­mi­nister Wissing nicht auf anspruchs­volle Maßnahmen einigen. Die Gespräche sind nun erst einmal ausge­setzt und wurden auf 2023 verschoben.

Bremslicht eines Pkw

Die von Wissing selbst vor einiger Zeit vorge­schla­genen Maßnahmen gelten als unzurei­chend. Nachge­bessert hat er bisher nicht. Durch das unambi­tio­nierte Vorgehen reduzieren sich die Anfor­de­rungen nicht, da bis 2030 die Emissionen auf fast die Hälfte sinken müssen. Die aktuellen Freiheiten im Umgang mit dem Klima­schutz bedeuten, dass in Zukunft noch schneller noch größere Einschrän­kungen kommen werden. Dadurch setzt sich die Politik immer stärker unter Zugzwang.

Die FDP geht sogar  noch weiter: Sie fordert jetzt im Zusam­menhang mit dem Klima­schutz­pro­gramm eine Anpassung des Klima­schutz­ge­setzes: Bisher sieht es jedes Jahr Obergrenzen für jeden Sektor vor. Die FDP will, dass sowohl über die Jahre hinweg als auch über die Sektoren mehr Flexi­bi­lität gewährt wird. Für die Koali­ti­ons­partner (und künftige Regie­rungen) klingt das nicht nach einer attrak­tiven Option. Denn es ist zu vermuten, dass sie dann wegen der aktuellen Verfeh­lungen im Verkehrs­sektor weitere Spiel­räume verlieren. Und da es im Verkehr bisher, anders als in den anderen Sektoren Energie­wirt­schaft, Industrie, Gebäude, Landwirt­schaft und Abfall, bisher so gut wie keine Einspa­rungen gab, wären hier die Poten­tiale am größten. Und dass das Ganze ein Nullsum­men­spiel ist, liegt an den europa- und völker­recht­lichen Verpflich­tungen bezüglich der Gesamt­ziele keine Flexi­bi­lität, die sich nicht mehr so einfach durch einen Strich des Gesetz­gebers ändern lassen. (Olaf Dilling)

2022-11-01T12:40:40+01:001. November 2022|Kommentar, Umwelt, Verkehr|