Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Imageproblem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheblichen Landschaftsveränderungen durch Windkraftanlagen als eine echte Störung ihres Naturerlebens. Dagegen treten die naturschutzrechtlichen Belange, die durch Windkraftanlagen berührt werden, in der Öffentlichkeit fast in den Hintergrund. Befürworter argumentieren regelmäßig, dass auch ein Kohlekraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhetischen Qualitäten besticht. Doch gerade die Veränderung von bisher naturnahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzeptanzprobleme will die Bundesregierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammelgesetzes (aka “Hundert-Tage-Gesetz”) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbindliche optionale Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, also offenbar Genossenschaftsmodelle, Stärkung der Entscheidungsbefugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungsverfahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemeindebund und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende sollen eine Stellungnahme abgeben können.

Die Ergebnisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sprechen. In diesem Zusammenhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Möglicherweise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen im Landessüden geben, wo bisher verhältnismäßig wenig Windkraft steht, aber proportional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeisterung für Windkraftanlagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entscheidungsbefugnissen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Widerstände dann eben oft keine Windkraftanlagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraftverhinderungsmaßnahmen hinaus? Angesichts des Ausbaupfades für erneuerbare Energien ist eine Abschwächung des Ausbaus der Windkraft an Land jedenfalls hochproblematisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strommengen aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Zurückweichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammelgesetzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Möglicherweise gelingt es im parlamentarischen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entscheidungen, um die der Bundesgesetzgeber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbauziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|

Im vorläufigen Rechtsschutz: Kammergericht stoppt Vergabe für Stromnetz Berlin nicht

Erinnert sich noch jemand daran, dass der Betrieb des Stromnetzes Berlin neu vergeben werden sollte? Im Jahre 2011 hatte das Land das Vergabeverfahren für sein Stromnetz initiiert, da die Konzessionen für Strom und Gas im Dezember 2014 auslaufen sollten. Seitdem ist viel Wasser die Spree heruntergeflossen. Heute immerhin hat das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz schon einmal – im sog. „Eilverfahren“ – beschlossen, dass das Konzessionierungsverfahren nicht gestoppt wird. Hintergrund ist ein Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens gem. § 47 V EnWG im einstweiligen Rechtsschutz, mit dem Vattenfall gegen das Land Berlin bereits letztes Jahr vor dem Landgericht unterlegen war.

Vattenfall hatte seinen Antrag mit Rügen gegen die Auswahlkriterien begründet. Diese seien diskriminierend und intransparent. Das Verfahren solle bis zur Erstellung neuer, rechtmäßiger Kriterien ausgesetzt werden. Demgegenüber hat das Gericht nun entschieden, dass nicht festzustellen sei, dass die von dem Land Berlin formulierten Anforderungen an die Eignung der Bieter in dem gegenwärtigen Verfahrensstadium gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstießen. Die in den Verfahrensbriefen angegebenen Kriterien und Vorgaben für die Auswahl des künftigen Konzessionärs seien weder intransparent noch diskriminierend.

Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2017 sollen sich Beschwerden bezüglich der Konzessionsvergabe stärker auf das Verfahren und nicht nur auf das Auswahlergebnis beziehen. Dadurch sollte verhindert werden, dass der unterlegene Bieter in der gerichtlichen Anfechtung der endgültigen Auswahlentscheidung eine umfassende Überprüfung verlangen kann. Den verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens entsprechen nach der neuen Rechtslage Rügeobliegenheiten, die, wenn sie ungenutzt verstreichen, zum Ausschluss der Rügemöglichkeit führen (Präklusion). Wegen dieser Präklusionswirkung hat das Kammergericht, anders als das erstinstanzlich mit dem Antrag befasste Landgericht, das Verfahren auf die gerügten Verstöße nicht nur überschlägig, sondern umfassend und detailliert geprüft. Zugleich wurden Rügen, die den späteren Verfahrensschritt der Auswahl des Betreibers betrafen, wie z.B. das Vorbringen, die Vergabestelle sei nicht neutral, der landeseigene Betrieb werde bevorzugt und das Land Berlin missbrauche seine Marktmacht, (noch) nicht zum Gegenstand der Prüfung durch das Kammergericht gemacht.

Am wenigsten dürfte die fortdauernde Verzögerung Vattenfall stören. Denn der Energiekonzern hält aktuell die Konzession und fährt satte Gewinne ein, solange das Stromnetz Berlin noch nicht anderweitig vergeben worden ist. Nun sollte der Auswahl des künftigen Netzbetreibers im Prinzip nichts mehr entgegenstehen, oder etwa nicht? Nun, mit Vattenfall konkurriert Energie Berlin, ein landeseigener Betrieb. Das Ergebnis der Vergabe wird insofern mit Spannung erwartet – oder genauer gesagt… der Ausgang des nun wohl noch zu erwartenden Eilverfahrens hinsichtlich der Auswahlentscheidung. Der Terminus vorläufiger Rechtsschutz dürfte durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes eine ganz neue Bedeutung bekommen.

2018-10-25T18:18:59+02:0025. Oktober 2018|Industrie, Strom|

Windkraft und Lederhosen

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Bayern wird die CSU nicht vermeiden können, sich mit aktuellen Fragen der Energie- und Klimapolitik auseinanderzusetzen. Die Partei hatte seit der Wahl vor fünf Jahren alleine regiert und war mit ganz anderen Themen, vor allem aus dem Bereich Innen- und Migrationspolitik, in den Wahlkampf gezogen. Nach dem schlechten Abschneiden der CSU muss nun wieder ein Koalitionspartner her – und zwar, das sieht die bayerische Verfassung so vor, in weniger als 30 Tagen. Obwohl die Christsozialen in einer Koalition mit den Grünen eine satte Mehrheit hätten, finden Koalitionsverhandlungen mit ihnen gar nicht erst statt. Dies liegt nicht nur an den erwartbar unterschiedlichen Vorstellungen in innen- und umweltpolitischen Fragen, sondern auch an einem dann zu befürchtenden Abstimmungspatt im Bundesrat. Allerdings dürfte auch der aktuelle Wunsch-Partner, die Freien Wähler, der CSU einige energie- und umweltpolitische Kröten zu schlucken geben.

Vor der Wahl, bei der die Freien Wähler der CSU 160.000 Wähler abspenstig machen konnten, hatte Parteichef Hubert Aiwanger mehrfach die Energiepolitik der bayerischen Staatsregierung kritisiert. Anfang Juni hatte Aiwanger seinen Finger tief in die Wunde gelegt, die seiner Meinung nach in Bayern im Bereich der Energiewende klafft. Das Thema schreie nach einer politischen Antwort, die Energiepolitik der Regierung sei aber zum Stillstand gekommen oder gar „abgesoffen“, wie der Bayer in drastischen Worten erklärte. Hervorgehoben hat Aiwanger dabei den Ausbau von Speichertechnologie, wie beispielsweise Vorrang für «Power to Gas», sowie den längst überfälligen Bau des Pumpspeicherkraftwerks Riedl in der Nähe von Passau. Außerdem hat Aiwanger zugleich die Einrichtung eines eigenen Energieministeriums gefordert.

Was die Umsetzung der Energiewende angeht, könnte eine „Bayern-Koalition“ unter Beteiligung der Freien Wähler vermehrt auf Dezentralisierung setzen. Die Freien Wählern wollen dabei auch beim Netzausbau auf die Bremse treten. Vor allem die geplanten HGÜ-Trassen Suedlink und Suedostlink lehnen sie ab, was für Konfliktstoff sorgen dürfte, da die CSU sich in letzter Zeit zum Netzausbau bekannt hatte und die Planungen sehr weit fortgeschritten sind. Die Freien Wählern begründen ihre Forderung damit, dass die erforderliche Dezentralisierung der Stromversorgung diese Trassen ohnehin bald überflüssig machen dürfte.

Dazu passt auch der Widerstand der Freien Wähler gegen die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen, um auch in Bayern wieder die Planung neuer Anlagen möglich zu machen. Die bayerische Staatsregierung hatte einen Mindestabstand eingeführt, der das 10-fache ihrer Höhe beträgt und zu Wohngebäuden u.a. in Gebieten mit Bebauungsplänen und im Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen eingehalten werden muss (sog. 10-H-Abstandsregel). Die Freien Wähler hatten versucht, dies gerichtlich zu stoppen, scheiterten damit aber vor dem bayerischen Verfassungsgericht. Auch in ihrem Wahlprogramm bekennen sich die Freien Wähler zum Ausbau der Windkraft in Bayern, wohingegen die CSU im Programm an der 10-H-Abstandsregel festhält. Dass der CSU ausgerechnet beim Thema Dezentralisierung von den Freien Wählern „die Schneid abgekauft“ wird, verdeutlicht einmal mehr wie den Christsozialen die Widersprüche zwischen den Vorgaben der Berliner großen Koalition und dem bayerischem Eigensinn zu schaffen machen.

2018-10-22T19:21:35+02:0022. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|