Verhandlungsbericht zu Musterfeststellungsklagen primastrom und voxenergie : „Kammergericht – andere Ansicht Kammergericht“

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – der Verfasser dieses Beitrages mag diesen geläufigen Spruch eigentlich nicht so gerne, da er eine Beliebigkeit der Rechtsprechung suggeriert die so nicht besteht.

Gestern allerdings fühlten auch wir uns dann zeitweise doch ein wenig wie auf hoher See, als wir nämlich faktisch direkt nacheinander zwei Verhandlungstermine am Kammergericht zu zwei Musterfeststellungsklagen wahrnahmen, bei denen es exakt um die selben Rechtsfragen ging – und zwei davon vom 16. Senat und vom 27. Senat des Kammergerichtes nach vorläufiger Einschätzung völlig unterschiedlich bewertet werden. Und das obwohl – wie man uns glaubhaft versicherte – beide Senate dazu vorab in kollegialem Austausch standen.

Dabei ging es zum Einen um die Frage, ob der § 313 BGB rechtlich ein „einseitiges gesetzliches Preisanpassungsrecht“ darstellt, auf das sich ein Energieversorger bei vorliegen der dortigen Tatbestandsvoraussetzungen berufen könne (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Wir meinen nein und beriefen uns dazu auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Düsseldorf , dessen Rechtsauffassung sich auch der 27. Senat des Kammergerichtes (vorläufig) anschließt – während der 16. Senat des Kammergerichtes vorläufig dazu neigt, diese Frage gegenteilig zu beurteilen.

Weiterhin war streitig, wie tief der Senat bei einer Musterfeststellungsklage in die Einzelfallprüfung der jeweiligen Kunden, die sich im Klageregister als Betroffene eingetragen haben, einsteigen muss. Wir meinen: gar nicht, weil alleine die ausreichende Anzahl von mindestens 50 Eintragungen in dieses Register eine formale Zulässigkeitsvoraussetzung der Musterfeststellungsklage ist. Dieser Auffassung ist auch der 27. Senat des Kammergerichtes. Der 16. Senat tendiert allerdings zu der Rechtsauffassung, dass das Feststellungsinteresse der Musterfeststellungsklage entfällt, wenn sämtliche registrierten Verbraucher bereits klaglos gestellt wurden. Und um diese Frage zu klären, müsse das Gericht sich im Zweifel diese Einzelfälle anschauen und damit inzident bereits eine Leistungsanspruchsprüfung der einzelnen Betroffenen vornehmen.

Wie gesagt, handelt es sich dabei nur um vorläufige Einschätzungen der Senate. Wir werden weiter berichten.

(Christian Dümke)

2023-11-24T13:52:29+01:0024. November 2023|Rechtsprechung|

Fahrradstraße darf Parkplätze kosten

In Berlin treiben – trotz des Gegenwinds der aktuellen großen Koalition auf Landesebene – viele Bezirke weiter den Bau von Fahrradwegen und -straßen voran. Dass das auch an Gerichtsverfahren nicht scheitern muss, zeigt aktuell ein Fall aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Fahrradstraße in Berlin -Mitte

Fahrradstraße in Berlin-Mitte (Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons)

In Friedenau, parallel zur Bundesallee verläuft dort 1,5 km in Nord-Süd-Richtung die Handjery-Straße. Diese wird aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung aus 2016 zur Fahrradstraße umgewandelt, was den Wegfall von über 100 Parkplätzen zur Folge hat. Das wollten Anwohner nicht dulden und gingen im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen die Fahrradstraße vor, die eigentlich kurz vor der Fertigstellung steht.

Wie die Berliner Zeitung nun über das Verfahren (Aktenzeichen VG 11 L 338/23, VG 11 L 342/23) berichtet, gibt es ein inzwischen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Demnach wurden die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Denn die Anordnung der Fahrradstraße sei ausreichend auf einer Gefahrlage begründet worden. Diese ergäbe sich schon aus der hohen Zahl der Radfahrer, die bereits 2020, also vor Einrichtung der Fahrradstraße den Straßenzug nutzen würden. Dagegen wird die Straße von Kfz weniger frequentiert. 

Aktuell ist der Straßenquerschnitt stark durch parkende Kfz eingeschränkt, so dass wenig mehr als die Mindestbreite für die Fahrbahn übrig bleibt und Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Dementsprechend gab es in der Straße auch relativ viele Unfälle, in die zum Teil auch Radfahrer verwickelt waren. Daher ist das Gericht in seinem Beschluss davon ausgegangen, dass die Ausweisung als Fahrradstraße zwingend erforderlich sei. Die Anwohner hätten dagegen keinen Rechtsanspruch darauf, in unmittelbarer Nähe  ihrer Wohnung zu parken. Dies stimmt mit der Rechtsprechung zum Parken im öffentlichen Raum überein. (Olaf Dilling)

2023-11-22T16:31:31+01:0022. November 2023|Rechtsprechung, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Kammergericht verhandelt Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie

Am Donnerstag dem 23.11.2023 vertreten wir den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. vor dem Berliner Kammergericht in zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH.

Streitpunkt in den Verfahren sind jeweils Preisanpassungen dieser beiden Versorger. Betroffene Verbraucher können sich noch hier im Klageregister für primastrom und hier im Klageregister für voxenergie eintragen.

Die mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklagen ist öffentlich. Interessierte Bürger können also als Zuschauer teilnehmen.

Musterfeststellungsklage gegen voxenergie

Az. 27 MK 1/22

10.00 Uhr

Kammergericht Berlin,

Elßholzstraße 30-33

Sitzungssaal 135, 1. Etage,

 

Musterfeststellungsklage gegen primastrom,

Az. 16 MK 1/22

15.00 Uhr

Kammergericht Berlin,

Elßholzstraße 30-33

Sitzungssaal 449

 

(Christian Dümke)

2023-11-20T18:15:31+01:0020. November 2023|Allgemein, Rechtsprechung|