Klima­schutz durch Waldschutz

Die Wälder sind gerade wieder in den Fokus der Klima­po­litik geraten. Dafür sorgte bereits Anfang des Monats eine in Science veröf­fent­lichte Studie der Techni­schen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Keine Klima­schutz-Maßnahme sei so effektiv wie die Aufforstung, heißt es darin. Es gäbe ein ausrei­chendes Potential an geeig­neten Flächen. Damit sei sogar das Ziel des Weltkli­marats zu schaffen, die Erder­wärmung bis 2050 auf 1,5 Grad zu begrenzen. Aller­dings müsste dafür die Waldfläche global um mehr als ein Viertel vergrößert werden. Das heißt, es muss ein Gebiet aufge­forstet werden, dass ungefähr so groß wie die USA ist.

Aller­dings kamen diesen Monat auch Nachrichten über Waldbrände in der Arktis, die weniger optimis­tisch stimmen. Zwar hat es in den Nordpo­lar­ge­bieten schon immer Waldbrände gegeben, aber in den letzten Jahren haben sie wegen des warmen, trockenen Wetters früher begonnen und sind auch größer als früher: Allein im Juni diesen Jahres seien dabei Mengen 50 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre entwichen. Die Studie der ETH Zürich weist zudem darauf hin, dass der Klima­wandel vor allem in den Tropen die Bedin­gungen für den Wald verschlechtert. Insofern drohen sich die Effekte des Klima­wandels selbst zu verstärken, wenn nicht bald gehandelt wird.

Zu diesen Nachrichten passt es gut, dass die EU-Kommission am Dienstag dieser Woche eine umfas­sende Strategie zum Schutz des Waldes und zur Wieder­auf­forstung beschlossen hat. Der Erste Vizeprä­sident der Kommission, Frans Timmermans,  erklärt dazu, dass wir unsere Klima­ziele nicht erreichen werden, ohne die Wälder der Welt zu schützen. Dafür hat die Kommission ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, die sich vor allem auf inter­na­tionale Zusam­men­arbeit und globales Wirtschaften beziehen, da sich die größten Primär­wälder nicht im Gebiet der EU befinden.

Die Maßnahmen betreffen:

  1. die Förderung nachhal­tigen Konsums, um den Raubbau an Urwäldern z.B. beim Handel mit Tropenholz oder Palmöl zu vermeiden
  2. die Verstärkung der Entwick­lungs­zu­sam­men­arbeit mit Erzeu­ger­ländern zum Schutz der Wälder
  3. inter­na­tionale Zusam­men­arbeit zum Waldschutz und Wiederaufforstung
  4. Förderung nachhal­tiger Landnutzungspraktiken
  5. Verbes­serung der Verfüg­barkeit und Qualität von Infor­ma­tionen über Wälder und Rohstofflieferketten

Diese Maßnahmen, die bereits Gegen­stand einer Konsul­tation mit Betrof­fenen waren, werden sicher in den nächsten Monaten und Jahren weiter ausbuch­sta­biert. Die vergleichs­weise einfachen und effek­tiven Möglich­keiten des Klima­schutzes durch Schutz von Wäldern und Wieder­auf­forstung könnten zu einem wichtigen Baustein für die Europäische Klima­po­litik werden.

2019-07-25T14:18:23+02:0025. Juli 2019|Allgemein, Naturschutz, Umwelt|

Rechts­widrig, aber vollziehbar: Das VG Cottbus zum Tagebau Jänschwalde

Für einen Tagebau (und für andere bergrecht­liche Vorhaben) braucht man einen Haupt­be­triebsplan nach § 52 Abs. 1 Bundes­berg­gesetz (BBergG). Diese werden von der zustän­digen Behörde zugelassen. Gegen eine solche Zulassung sind die Deutsche Umwelt­hilfe und die Grüne Liga vorge­gangen. Gegen­stand dieses Verfahrens ist die Zulassung für den Haupt­be­triebsplan für den Tagebau Jänsch­walde.

Die Kläger legten nicht nur generell Klage gegen die Zulassung ein, sondern versuchten auch die aufschie­bende Wirkung des Rechts­be­helfs anordnen zu lassen. Dies ist im Eilver­fahren möglich. In diesem Eilver­fahren hat nun das Verwal­tungs­ge­richt (VG) Cottbus mit Datum vom 27. Juni 2019 (VG 3L 36/19) einen Beschluss gefällt. Dieser ist zumindest teilweise überraschend.

Die Kläger hatten zunächst vorge­tragen, dass die Fortführung des Tagebaus Moore und Feucht­ge­biete in der Nähe negativ beein­flussen können. Der Tagebau zieht nämlich notwendige Entwäs­se­rungs­maß­nahmen nach sich, die zu einem Absinken des Grund­was­ser­spiegels führen. Die Umwelt­schützer fürchten, dass damit nicht nur der Tagebau, anderen auch die Moorge­biete in der Umgebung austrocknen. Da dies nicht rever­sibel ist, fordern sie, dass für die Dauer des Rechts­streits (so etwas kann durchaus ein paar Jahre dauern) der Tagebau steht. Die Betrei­ber­ge­sell­schaft und mit ihr die zuständige Zulas­sungs­be­hörde dagegen sahen das anders.

Das VGt frustrierte beide Seiten: Zum einen bekam die Kläger­seite recht. Die Zulassung des Haupt­be­triebsplan sei fehlerhaft. Insbe­sondere liege bisher keine natur­schutz­recht­liche Verträg­lich­keits­prüfung vor. Das Landesamt hatte nur für das laufende Jahr dargelegt, dass Beein­träch­ti­gungen der Natur­schutz­ge­biete in der Nähe des Tagebaus ausge­schlossen seien. Das reichte dem VG Cottbus nicht. Außerdem können Vorbe­las­tungen der Umgebung nicht außer acht gelassen werden. Mit anderen Worten: Die Betreiber müssen erst mal nachweisen, dass ihr Tagebau nicht so schädlich ist, wie die Kläger behaupten. 

Dass auch die Umwelt­schützer trotzdem auch unzufrieden sind, liegt an einer etwas überra­schenden Wendung. Norma­ler­weise wird ein Verwal­tungsakt, den ein Gericht im Eilver­fahren als rechts­widrig erkennt, nicht vollzogen. In solchen Fällen muss der Betroffene regel­mäßig warten, bis die Recht­mä­ßigkeit abschließend geklärt ist. In diesem Fall sahen die Richter die Sache aber anders. Sie bejahten das Vollzugs­in­teresse eines auch von ihnen als rechts­widrig erkannten Bescheides, weil die natur­schutz­recht­liche Verträg­lich­keits­prüfung nachgeholt werden könnte, es ein öffent­liches Interesse an der Kohle­ver­stromung gäbe und die Wieder­in­be­trieb­nahme eines still­ge­legten Tagebaus mehrere Monate in Anspruch nehmen würde. Außerdem hätte der Betreiber ja auch schon etwas zur Kompen­sation getan. Deswegen räumte das Gericht Behörde und Bergbau­be­treiber zwei Monate Zeit ein, um die Verträg­lich­keits­prüfung nachzuholen.

Ob das aller­dings tatsächlich eine salomo­nische Lösung darstellt? Es ist der Rechts­ordnung nicht fremd, auch einen mögli­cher­weise rechts­wid­rigen Bescheid zu vollziehen, wenn überra­gende Gründe dafür sprechen. Aber wird das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Brandenburg, dass die Umwelt­seite wohl im Wege der Beschwerde anrufen will, so überragend wichtige Gründe tatsächlich bejahen? Immerhin ist die Trocken­legung eines Moores nicht umkehrbar. Ein vorüber­gehend still­ge­legter Tagebau dagegen bedeutet zwar erheb­liche wirtschaft­liche Einbußen, aber Geld allein beein­druckt Richter eher selten. Nun mag es bei pragma­ti­scher Sicht der Dinge nicht darauf ankommen, was in den nächsten acht Wochen passiert angesichts der Dauer eines gewöhn­lichen verwal­tungs­recht­lichen Rechts­streits. Gleichwohl, nicht nur energie- und umwelt­rechtlich, auch verwal­tungs­pro­zessual ist die Entscheidung aus Cottbus bemerkenswert.

2019-07-03T02:08:15+02:003. Juli 2019|Energiepolitik, Naturschutz, Strom, Umwelt|

Der Nabu und das CCS

Manchmal ist das Gute des Besseren Feind. Oder es ist gar nicht recht auszu­machen, was das Gute eigentlich ist. So verhält es sich bisweilen etwa beim Ausbau der Erneu­er­baren Energien: Gut für die Energie­wende, aber manchmal nicht gut für Natur und Artenschutz.

Mit diesem Dilemma hat sich das Wuppertal Institut nun im Auftrag des Natur­schutz­bunds jetzt in einem Gutachten beschäftigt. Die Ergeb­nisse, zu denen die Studie kommt, verdienen eine genauere Betrachtung, denn der Nabu bekennt sich hier auch zu techni­schen Lösungen, die bei vielen Umwelt­schützern verpönt sind.

Für die meisten Vorschläge gilt dies freilich nicht. Eine Steigerung der Energie­ef­fi­zienz fordert wirklich jeder. Bei einem suffi­zi­enten Lebensstil sieht es schon anders aus. Aber auch über mehr PV gegenüber Windkraft und weniger Biomas­se­einsatz kann man ebenso sprechen wie über den Import von EE-Strom. Ähnlich sieht es bei einer Reihe anderer Vorschläge aus (eine Liste samt Bewertung findet sich auf S. 60.). Dann aber wird es haarig und damit inter­essant: Einsatz synthe­ti­scher Kraft­stoffe auf Basis erneu­erbare Energien, also Power-to‑X. Und – hier bitte kurz die Luft anhalten – CCS.

An CCS mögen sich die Älteren unter uns erinnern. Vor einigen Jahren erwartete man mal von der Versenkung von verflüs­sigtem CO2 im Unter­grund die Lösung aller Probleme. Man würde einfach immer wieder emittieren, es müssten keine Anlagen abgeschaltet werden, sogar der Tagebau hätte einfach immer weiter­laufen können, und am Ende hätte man das Problem im Boden vergraben. Schließlich weiß man, dass das die beste Möglichkeit ist, sich dauerhaft seiner Probleme zu entledigen.

Nun. Die auf diese Optimismus beruhende CCS-Richt­linie wurde erlassen. Die deutsche Umsetzung aller­dings enthält aller­dings eine folgen­schwere Klausel: Bundes­länder, die kein CCS wollen, müssen auch nicht. Natürlich sind sofort alle überhaupt in Frage kommenden Kandi­daten ausge­stiegen, denn es gibt einige offene Fragen rund um CCS, die bisher nicht beant­wortet sind. Mit anderen Worten: Man weiß noch gar nicht, ob die Technik wirklich so unbedenklich ist, wie man es hofft.

Angesichts dessen ist es um so erstaun­licher, dass der Nabu nun auch auf CCS setzt. Doch unabhängig davon, was man von CCS hält: Dass sich überhaupt ein großer Umwelt­verband bewegt und auch unorthodoxe Überle­gungen publi­ziert, zeigt, dass die Bereit­schaft, Kröten zu schlucken, um in Sachen Klima überhaupt weiter­zu­kommen, heute größer ist als vor einigen Jahren.

2019-05-22T13:39:45+02:0022. Mai 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz|