Deutsch­land­ticket

Bis morgen gibt es noch die Chance ein Deutsch­land­ticket zum 1. Mai zu erwerben, also zum Start dieses neuen Stamm­kun­den­tarifs. Das ist nach vielen Querelen innerhalb der Ampel im Sektor Verkehr grund­sätzlich mal ein Licht­blick. Denn bisher mussten sich Menschen, die in mehreren Städten oder Regionen den öffent­lichen Verkehr nutzen wollten, sich durch einen kaum zu durch­schau­enden Tarif­dschungel zu kämpfen. Das wird nun einfacher: Für 49 Euro kann im digitalen Abonnement ein Ticket erworben werden, das im Prinzip im gesamten deutschen ÖPNV gelten soll. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Laut Geset­zes­be­gründung heißt es, dass das Deutsch­land­ticket die Attrak­ti­vität des Regio­nal­ver­kehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffent­lichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell zu entlasten soll. Tatsächlich wird das Deutsch­land­ticket nach einem neuen Entwurf der Eisenbahn-Verkehrs­ordnung (EVO) als Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beför­de­rungs­entgelt einge­stuft. Dies würde bedeuten, dass ab 01.07.2023 die bisher geltenden Fahrgast­rechte bei Verspä­tungen nicht mehr gelten. Dann könnten etwa bei mehr als 20 Minuten Verspätung eines Regio­nalzugs am Zielbahnhof keine ICs oder ICEs als Ersatz genommen werden können, wie das bisher bei vergleich­baren Angeobten möglich war.

Was die Finan­zierung des Deutsch­land­ti­ckets angeht, soll der Bund für dieses Jahr die Hälfte der Mehrkosten tragen, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 soll sich der Bund mit 1,5 Milli­arden Euro jährlich betei­ligen. Der Bundesrat hat Ende März in einer Entschließung gefordert, dass der Bund auch in den kommenden beiden Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten soll, falls die tatsäch­lichen Kosten des Deutsch­land­ti­ckets höher ausfallen als angenommen. Auch am Ausbau des ÖPNV-Angebots solle sich der Bund durch Aufsto­ckung der Regio­na­li­sie­rungs­mittel betei­ligen. Dies würde auch dem Klima­schutz zugute kommen. (Olaf Dilling)

 

 

2023-04-19T20:27:51+02:0019. April 2023|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Angebote statt Verbote? Der neue Koali­ti­ons­vertrag in Berlin

Der neue Berliner Koali­ti­ons­vertrag „Das Beste für Berlin“ scheint zum Thema Mobilität größten­teils an die Arbeit von Rot-Grün anzuknüpfen, bietet an entschei­denden Punkten aber doch Spreng­stoff.  Grund­sätzlich soll es weiter gehen mit mehr Klima­schutz und nachhal­tigem Verkehr, Ausbau des öffent­lichen Verkehrs und Verbes­se­rungen für Fußgänger, insbe­sondere, was die Verkehrs­si­cherheit angeht. Aber an entschei­denden Stellen gibt es doch Unter­schiede. Diese betreffen zum einen die Program­matik: So taucht an verschie­denen Stellen im Text auf, es solle um ein Mitein­ander, nicht um ein Gegen­ein­ander im Verkehr gehen, um Angebote, nicht um Verbote. Das klingt ers einmal sehr liberal und tolerant, aber läuft letztlich darauf hinaus, dass bestehende Struk­turen und Privi­legien erhalten bleiben.

Das wird insbe­sondere an den Punkten deutlich, an denen es konkret wird, wenn etwa das Mobili­täts­gesetz daraufhin überprüft werden soll, ob die Mindest­breiten im Radver­kehrs­we­geplan erfor­derlich sind. Oder wenn Straßen­bahn­pla­nungen der M10 sowie die Verlän­gerung der M2 nach Blanken­burger Süden in Frage gestellt werden.

Hinter­grund des Streits um die Radweg­breite ist, dass neue Radwege in Berlin auf 2,30 m geplant werden, um ausrei­chend Platz auch zum Überholen von Lasten­rädern oder Spezi­al­fahr­rädern für behin­derte Menschen zu bieten. Im Bestand ist das oft nicht gegeben. Der Koali­ti­ons­vertrag sieht aber vor, für den Radverkehr primär den Bestand zu erneuern.

Was die Straßen­bahnen angeht geht es ebenfalls um einen Konflikt um Flächen­nutzung: Weil Kfz-Fahrspuren geopfert werden müssten, wird der Neuba von Straßen­bahnen in Frage gestellt.

Letztlich geht es in beiden Fällen nicht um ein echtes Mitein­ander, sondern der „Status Quo“ der Flächen­nutzung durch Kraft­fahr­zeuge soll verteidigt werden. Auch die Entge­gen­setzung von Angeboten und Verboten wird der Komple­xität von Verkehrs­planung nicht gerecht: Immerhin sind mit dem Ausbau der A100, der im 16. Bauab­schnitt auch weiter­ge­führt wird, auch viele Enteig­nungen und neue Verbote verbunden, selbst wenn für den Kraft­fahr­zeug­verkehr dadurch ein neues Angebot entsteht. (Olaf Dilling)

2023-04-04T08:40:13+02:004. April 2023|Kommentar, Verkehr|

Ergeb­nisse des Koali­ti­ons­aus­schusses: Verkehr

Das Ergeb­nis­papier des Koali­ti­ons­aus­schusses, das gestern nach 30-stündiger Sitzung vorge­stellt wurde, ist noch nicht sehr alt, aber wird schon viel und kontrovers disku­tiert. Ein oft in der Öffent­lichkeit hervor­ge­ho­bener Punkt ist die Verfah­rens­be­schleu­nigung bei Autobahnprojekten.

Im Gegenzug, hieß es, solle es bei Autobahn-Neubauten eine Prüfung geben, ob Flächen daneben für Solar­an­lagen genutzt werden können. Bei ökolo­gisch orien­tierten Menschen hat diese Entscheidung nicht unbedingt für Begeis­te­rungs­stürme gesorgt: 144 Projekte sollen es sein und in den Zeitungen war von mehreren 100 oder gar mehr als 1.000 km Autobahn­strecke die Rede. Angesichts dessen frohlockt die FDP, nach Wahlnie­der­lagen wieder die Agenda zu bestimmen und an Profil zu gewinnen.

Wenn man sich das Papier genauer anschaut, spricht es jedoch eine deutlich andere Sprache: Bei der „Geneh­mi­gungs­be­schleu­nigung Verkehr“ geht es primär um den Schie­nen­verkehr. Dort stehen Sätzen wie: „Zentraler Baustein einer modernen und leistungs­fä­higen Infra­struktur ist der Ausbau und die Moder­ni­sierung des Schie­nen­netzes“ oder „Die Koalition hat vereinbart, deutlich mehr Geld in die Schiene als in die Straße zu inves­tieren und bei Straßen einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung zu legen…“.

Ganz am Schluss steht noch: „Auch im Netz der Bundes­fern­straßen gibt es Stausch­wer­punkte und Engstellen, die den Verkehrs­fluss stark beein­träch­tigen. Daher wird die Bundes­re­gierung für eine eng begrenzte Zahl von besonders wichtigen Projekten und Teilpro­jekten zur Engpass­be­sei­tigung das überra­gende öffent­liche Interesse festschreiben.“ Schon jetzt gibt es einen Dissens zwischen der FDP, die der Auffassung ist, dass damit alle 144 Projekte des Bundes­ver­kehr­we­ge­plans 2030 gemeint sind und den Grünen, die nur die eng begrenzte Zahl besonders wichtiger Projekte durch den Gesetz­geber im Einver­nehmen mit den Ländern ausge­wählt haben wollen. Der Wortlaut des Ergeb­nis­pa­piers spricht eher für Letzteres. (Olaf Dilling)

 

2023-03-29T19:50:34+02:0029. März 2023|Allgemein, Kommentar, Verkehr|