Landgericht Düsseldorf wertet Kündigung durch gas.de kritisch

Der Gasanbieter gas.de Versorgungsgesellschaft mbH hatte im Dezember des letzten Jahres zahllosen seiner Kunden fristlos den Gasliefervertrag gekündigt und die Belieferung beim Netzbetreiber abgemeldet. Die Folge: Die betroffenen Kunden fielen in die regelmäßig teurere Ersatzversorgung und mussten sich kurzfristig einen neuen Gasanbieter sorgen. Ein Verhalten, dass auch die Verbraucherschutzzentralen kritisch sehen und Kunden zur Geltendmachung von Schadenersatz raten.

Eine auf einer solchen Kündigung beruhende Schadenersatzklage gegen gas.de, gerichtet auf Ersatz der dem Kunden entstandenen Mehrkosten der Ersatzbelieferung, ist derzeit beim Landgericht Düsseldorf anhängig.

Das Landgericht hat in diesem Verfahren am 01. August 2022 den schriftlichen Hinweis erteilt, dass es die Klage nach derzeitiger Rechtsauffassung für zulässig und begründet hält. “Die Klage dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand auch in der Sache grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben.“ heißt es in dem Verfahrenshinweis. Soweit gas.de die Kündigung gegenüber dem Gericht mit gestiegenen Kosten der Gasbeschaffung rechtfertigen wollte sieht das Gericht „die Entwicklung des Gaspreises bereits grundsätzlich zum originären und alleinigen Risikobereich der Beklagten“ zugehörig. Dieses Risiko kann ein Versorger demnach also nicht auf die Kunden abwälzen um dann bei gestiegenen Bezugskosten den Vertrag zu beenden.

Mit einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist Ende des Jahres zu rechnen.

(Christian Dümke)

2022-08-05T11:40:16+02:005. August 2022|Gas, Rechtsprechung, Vertrieb|

Die Gasumlage

Jetzt liegt der Entwurf einer Verordnung nach § 26 EnSiG auf dem Tisch. Was hat das Wirtschaftsministerium danach nun vor? Wir haben die wichtigsten 10 Fakten über die Umlage, die den Ruin der Gasimporteure und den Zusammenbruch der Gaswirtschaft verhindern soll, zusammengetragen:

1. Juristische Grundlage der Gasumlage ist § 26 EnSiG und eine Verordnung, deren Entwurf gerade kursiert.

2. Die Gasumlage soll die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasbeschaffung gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen verteilen. Andere Kosten, auch die Indexentwicklung der letzten Monate, können je nach Preisgleitklausel und Versorgungsverhältnis unabhängig hiervon an Kunden gewälzt werden. Diese beiden Posten schließen sich nicht aus.

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3. Die Umlage gilt zwischen dem 01.10.2022 und dem 01.04.2024.

4. Laut Entwurf gilt sie für alle Abnehmer unterschiedslos, es ist kein Rabatt für Großkunden vorgesehen.Wer also auf eine besondere Ausgleichsregelung gehofft hat, die für manche Abnehmer die Umlage begrenzt, wird zumindest in diesem Entwurf enttäuscht.

5. Im Entwurf sind geschätzte Beträge zwischen 1 und 5 Cent/kWh angegeben, aber es gilt kein Höchstbetrag. Wenn die Importeure deutlich höhere Summen melden als erwartet, kann die Umlage nach dem aktuellen Entwurf also auch deutlich höher ausfallen.

6. Die Importeure sollen ihre Mehrkosten an die THE melden, die berechnet die Gasumlage und veröffentlicht sie erstmals laut Entwurf zum 15.08.22. Ob das auf der Zeitschiene realistisch ist? Wir sind gespannt.

7. Die Höhe kann angepasst werden, aber zwischen zwei Anpassungen sollen immer mindestens 3 Monate liegen. Versorger und Letztverbraucher müssen also fortlaufend am Ball bleiben.

8. Die Umlage wird auf alle Gaskunden über die Bilanzkreisverantwortlichen verteilt, die die Umlage an die Letztverbraucher mit der Gasrechnung weiterverteilen.

9. Die Berechnungsgrundlagen sollen von Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortlichem im Internet publiziert werden.

10. Zur groben Orientierung: Bei einer Gasumlage von 3 ct/kWh würde auf ein Einfamilienhaus mit 30.000 kWh ein Zusatzbetrag von 900 EUR entfallen. Auf BASF entfielen 1.440.000.000 EUR.

Wie die endgültige Version aussieht, die nun greifen soll, werden die nächsten Wochen zeigen. Auch die Frage, welche Höhe die Umlage initial erreicht, wird sich schon bald herausstellen. Generell bleibt festzuhalten: Immerhin verteilen sich die Kosten nach dem Entwurf auf alle Gaskunden. Gleichwohl muss jeder Einzelne mit erheblichen Belastungen rechnen (Miriam Vollmer).

2022-08-03T00:59:29+02:003. August 2022|Gas, Wärme|

Gasmangel, Nordstream 1 und die fehlende Turbine

Der möglicherweise im kommenden Winter drohende Gasmangel ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema in den sozialen Medien. Dort fällt es allerdings oft schwer, den Überblick zu behalten. Wir haben daher für unsere Leser die aktuelle Nachrichtenlage gesichtet:

Hat Russland die Gaslieferungen in Folge der Sanktionen unterbrochen?

Russland selbst behauptet, dass die Unterbrechung der Gaslieferungen nur eine Folge von Reparaturarbeiten und der Wartung einer Gasturbine sei. Hierbei überlagern sich allerdings zwei verschiedene Sachverhalte.

Einerseits lag eine komplette Abschaltung der Gaslieferungen über Nordstream 1 für 10 Tage vor. Russland begründete dies mit langfristig geplanten Reparaturarbeiten. Hier gab es die Befürchtung, dass Russland auch nach Abschluss dieser Arbeiten die Belieferung nicht wieder aufnehmen könnte. Diese haben sich jedoch zwischenzeitlich als unbegründet erwiesen. Das Gas fließt wieder.

Allerdings nicht in voller Kapazität. Die Pipeline wird derzeit nur zu 40 % ausgelastet. Russland begründet dies mit der noch immer ausstehenden Lieferung einer Gasturbine aus der Kompressorstation Portowaja, die in Kanada gewartet wurde. Der Ausbau zu Wartungszwecken erfolgte bereits vor Beginn des Krieges. Ob diese Turbine wirklich ursächlich für die Reduzierung ist, wird jedoch bezweifelt.

Wo befindet sich die Turbine derzeit?

Erstaunlicherweise ist diese Information über die Presse nicht zu bekommen. Der Streit über die Auslieferung zog sich jedenfalls wochenlang hin. Beim Handelsblatt meldete man bereits am 18.07.2022, die Turbine sei auf dem Weg nach Deutschland (von dort muss sie weiter nach Russland) .Beim Tagesspiegel war zu lesen, die Lieferung der Turbine erfolge „schneller als geplant“ allerdings könne das Wirtschaftsministerium über den genauen Aufenthalt der Turbine keine Auskünfte geben da „Sicherheitsfragen berührt seien.“ Auch die verantwortliche Firma Siemens Energy möchte zur Frage, wo sich die Turbine derzeit befindet keine Auskunft erteilen.

Die russische Zeitung “Kommersant” berichtet dagegen unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen, dass die Turbine repariert und von Kanada am Sonntag per Flugzeug nach Deutschland geliefert worden sei.

Ist die Turbine nur ein Vorwand?

Das behauptet zumindest eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber dem Tagesspiegel, denn es handele sich dabei nur um eine Ersatzturbine. Generell gäbe es bei der vorhandenen Technik immer Redundanzen, so dass die Wartung einer Turbine nicht Grund für einen Leistungsabfall der gesamten Pipeline sein könne. Gazprom hätte Reserveturbinen, auf die es zurückgreifen könne.

Entspannt sich jetzt die Lage?

Die Regierung ist weiterhin in Alarmbereitschaft möchte die Energiesicherheit durch weitere gesetzliche Maßnahmen absichern und die Gasspeicherstände weiter füllen. Dezeitliegen diese bei 65 % und sollen bis November auf 95 % ansteigen.(

(Christian Dümke)

 

2022-07-22T00:21:54+02:0022. Juli 2022|Allgemein, Energiepolitik, Gas|