Fundamente von Windkraftanlagen: Rückbau – ganz oder teilweise?

Windkraftanlagen benötigen aufgrund ihrer Höhe recht massive und tiefreichende Fundamente. Beim Rückbau von Windkraftanlagen stellt sich daher regelmäßig die Frage, was mit diesen gewaltigen Betonfundamenten geschieht, auf denen die Türme Jahrzehnte lang gestanden haben. Bleiben sie im Boden oder werden sie vollständig entfernt? Die Antwort ist: Es kommt darauf an – sowohl auf den Fundamenttyp als auch auf rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Grundsätzlich ist es technisch möglich, Fundamente vollständig zu entfernen – auch bis unter die sogenannte „Sauberkeitsschicht“, die den Übergang zum gewachsenen Boden markiert. Moderne Rückbauunternehmen setzen dabei auf kontrollierte Abtragungsverfahren, maschinelle Fräsen oder auch Sprengtechniken, um das Fundament aus Beton und Stahl in Einzelteile zu zerlegen. Diese Materialien können anschließend recycelt und wiederverwendet werden, etwa im Straßen- oder Hochbau.

Besonders bei Flachgründungen, wie sie bei vielen Anlagen verwendet werden, ist ein vollständiger Rückbau vergleichsweise gut umsetzbar. Eine Flachgründung bedeutet eine Bauweise, bei der das Fundament der Anlage  nahe an der Erdoberfläche liegt, also nicht tief in den Boden hineinragt. Die Lasten der Windkraftanlage werden dabei flächig verteilt – meist über eine runde Fundamentplatte aus Stahlbeton. Die Gründungstiefe beträgt hier in der Regel nur 1,5 bis 3 Meter. Flachgründungen sind möglich, wenn der Boden tragfähig genug ist, also z. B. aus festem Lehm, Fels oder verdichtetem Sand besteht.

Anders sieht es bei sog. Pfahlgründungen aus. Diese reichen oft viele Meter tief in den Untergrund, insbesondere bei weichen Böden oder Hanglagen. Hier ist ein kompletter Rückbau technisch deutlich aufwendiger und wirtschaftlich oft nicht vertretbar. Deshalb werden bei dieser Bauweise häufig nur die oberirdischen und oberen unterirdischen Teile des Fundaments – meist bis zu ein bis zwei Metern Tiefe – entfernt. Der tiefere Teil verbleibt dauerhaft im Boden.

Laut Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) besteht eine Rückbauverpflichtung, wenn die Nutzung einer baulichen Anlage – wie einer Windkraftanlage – endet. Auch Bodenversiegelungen müssen in diesem Zuge grundsätzlich beseitigt werden.

Wie tief ein Fundament entfernt werden muss, ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Vielmehr gibt es unterschiedliche Regelungen auf Landesebene oder durch Genehmigungsbehörden. In vielen Fällen ist eine Rückbaupflicht „bis 1 m unter Geländeoberkante“ in den Genehmigungsbescheiden enthalten. Die freiwillige technische Norm DIN SPEC 4866 empfiehlt dagegen einen vollständigen Rückbau bis zur Sauberkeitsschicht.

In der praktischen Umsetzung werden Fundamente in vielen Fällen nicht vollständig entfernt. Rückbauunternehmen und Betreiber entfernen häufig nur die oberen Teile der Fundamente, um Kosten zu sparen oder aus Gründen des Bodenschutzes. Das verbleibende Material im Boden wird dabei meist als unbedenklich angesehen, da es nicht umweltschädlich ist und keine chemischen Risiken birgt.

In einigen Fällen – etwa in Schleswig-Holstein – haben Recherchen gezeigt, dass selbst sehr große Betonmassen im Boden verbleiben, ohne dass dies öffentlich kommuniziert wird. Kritik daran kommt sowohl von Umweltverbänden als auch von betroffenen Kommunen, die langfristige Nutzungseinschränkungen fürchten.

Ein vollständiger Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen ist technisch möglich – und bei Flachgründungen durchaus üblich. Bei tiefergründigen Fundamenten hingegen wird häufig nur ein Teil entfernt, während die unteren Fundamente im Boden verbleiben. Rechtlich ist dies oft zulässig, sofern die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes eingehalten werden. Der tatsächliche Rückbauumfang hängt somit maßgeblich von der Bauart, den lokalen Vorschriften und der wirtschaftlichen Abwägung der Betreiber ab.

(Christian Dümke)

2025-08-08T18:51:54+02:008. August 2025|Erneuerbare Energien|

Warum Solarparks keine toten Flächen sind

In der öffentlichen Debatte über den Ausbau erneuerbarer Energien wird Freiflächensolaranlagen (Photovoltaik-Anlagen auf offenen Flächen) häufig unterstellt, sie würden landwirtschaftliche Flächen “versiegeln” oder ökologisch „entwerten“. Dabei hält sich hartnäckig das Vorurteil, dass die Flächen unter den Solarmodulen ungenutzt und ökologisch wertlos seien – sogenannte “tote Flächen”. Doch das Gegenteil ist der Fall: Unter Solarmodulen herrscht häufig eine erstaunliche Vielfalt an Nutzungs- und Lebensmöglichkeiten für Natur, Landwirtschaft und sogar die lokale Gemeinschaft.

Zwischen und unter den PV-Modulen bleibt der Boden in der Regel weitgehend unversiegelt. Anders als bei klassischen baulichen Anlagen oder Straßen wird keine Betonfläche geschaffen. Das ermöglicht es, dass sich eine artenreiche Vegetation entwickeln kann – insbesondere dann, wenn die Fläche gezielt ökologisch gepflegt wird. Gerade bei extensiver Pflege – also ohne Pestizide und mit reduziertem Mähintervall – können diese Flächen wichtige Rückzugsräume für bedrohte Arten darstellen, insbesondere in ausgeräumten Agrarlandschaften.

Ein besonders spannendes Konzept ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) – die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung mit Photovoltaik. Hier werden die Flächen bewusst doppelt genutzt: Beweidung durch Schafe oder Ziegen ist in vielen Solarparks üblich. Die Tiere halten das Gras kurz, fördern die Biodiversität und ersparen den Einsatz von Maschinen. Spezialkulturen wie Kräuter, Beeren oder Pilze, die mit teilweiser Beschattung gut zurechtkommen, lassen sich ebenfalls anbauen. Forschung zeigt, dass bestimmte Kulturen sogar vom Mikroklima unter den Modulen profitieren können – etwa durch reduzierte Verdunstung oder Windschutz. Damit wird deutlich: Freiflächenanlagen stehen nicht im Widerspruch zur Landwirtschaft – sie können ein integrativer Bestandteil zukunftsfähiger Landnutzung sein.

Die pauschale Behauptung, unter Solaranlagen entstünden tote Zonen, greift zu kurz. Mit einer durchdachten Planung und naturschutzfachlicher Begleitung können Freiflächensolaranlagen einen wichtigen Beitrag leisten – nicht nur zur Energiewende, sondern auch zur Stärkung der Biodiversität, zur umweltfreundlichen Landwirtschaft und zur nachhaltigen Flächennutzung.

Statt Flächenkonkurrenz zu befürchten, sollten wir die Chancen der Mehrfachnutzung erkennen und fördern. Denn unter dem richtigen Licht betrachtet, ist unter den Solarmodulen mehr Leben, als man denkt.

Im Agri-PV-Versuch in Heggelbach wachsen zum Beispiel unter hoch aufgeständerten PV-Modulen Feldfrüchte wie Kartoffeln und Sellerie. Die Pflanzen profitieren vom Mikroklima, während gleichzeitig Strom erzeugt wird. Auch Obstbauern wie der Obsthof Bernhard testen die Kombination von Apfelplantagen und Photovoltaik – mit großem Potenzial für die Landwirtschaft der Zukunft.

Der Solarpark Weesow-Willmersdorf ist mit 164 Hektar ist  einer der größten Solarparks Deutschlands – und ein Musterbeispiel für ökologische Integration. Biologen zählten hier über 170 brütende Feldlerchenpaare auf nur 10 Hektar – ein Beweis dafür, dass PV-Flächen bei naturnaher Pflege wertvolle Rückzugsorte für bedrohte Arten sein können.

(Christian Dümke)

 

2025-07-11T20:09:53+02:0011. Juli 2025|Erneuerbare Energien, Naturschutz|

Klimaschutz zahlt sich aus – ökonomisch, rechtlich, global

„Nicht Klimaschutz gefährdet unseren Wohlstand, sondern zu wenig Klimaschutz.“ Dieses klare wirtschaftspolitische Signal sendet Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, anlässlich der internationalen Konferenz zu nationalen Klimazielen („NDC-Konferenz“) in Berlin (siehe Pressemitteilung des BMUKN vom 11.06.2025). Die Konferenz, organisiert unter anderem von der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), der OECD, dem UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) sowie der GIZ, bringt rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Staaten zusammen – mit dem Ziel, ambitionierte Klimapolitik messbar voranzubringen.

Im Zentrum der Konferenz steht eine neue Studie von OECD und UNDP. Sie vergleicht zwei Zukunftsszenarien: eines mit stagnierender Klimapolitik und eines mit umfassenden Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das Ergebnis ist eindeutig: Ambitionierter Klimaschutz führt langfristig zu mehr Wirtschaftswachstum, stabileren Investitionsbedingungen und geringeren Schäden durch die Folgen der Klimakrise. Besonders bemerkenswert: Investitionen in saubere Technologien könnten bereits bis 2030 ein Volumen von rund 3,1 Billionen US-Dollar erreichen. In Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen wären die wirtschaftlichen Vorteile besonders ausgeprägt. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt könnte im Klimaschutzszenario bis 2050 um bis zu drei Prozent über dem Niveau des Business-as-usual-Szenarios liegen.

Ein wichtiger Aspekt der Studie: Unklare oder unstete klimapolitische Rahmenbedingungen bremsen Investitionen. Die Studie quantifiziert die möglichen ökonomischen Verluste auf bis zu 0,75 Prozent des globalen BIP bis 2030. Für Unternehmen, die sich in einem transformativen Marktumfeld bewegen, ist Rechtssicherheit also ein zentraler Faktor für Planung und Investitionen – ein Punkt, der auch rechtlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2025 markiert das zehnjährige Bestehen des Pariser Klimaabkommens – und die nächste entscheidende Etappe: Alle Vertragsstaaten sind aufgerufen, neue und ambitionierte Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorzulegen, die bis 2035 reichen. Was in Berlin vorbereitet wird, mündet in globale Entscheidungen auf der COP30 im brasilianischen Belém im November. Die Konferenz ist deshalb mehr als nur ein Austausch: Sie ist ein diplomatisch und juristisch bedeutsames Format, das gezielt Schwellen- und Entwicklungsländer in den Blick nimmt und zugleich Investitionssicherheit für internationale Projekte fördern will.

Die Entwicklungen auf der NDC-Konferenz zeigen, dass Umweltrecht und Klimapolitik nicht mehr nur regulatorische Rahmenbedingungen schaffen – sie sind ein strategisches Spielfeld für Investitionen, Projektentwicklung und internationale Kooperation. Gerade für Unternehmen und Institutionen mit globaler Ausrichtung oder Engagement in Emerging Markets lohnt sich der Blick auf die neuen NDCs, auf Finanzierungsmöglichkeiten über multilaterale Fonds und auf Partnerschaften im Rahmen internationaler Programme.

Ambitionierter Klimaschutz ist kein wirtschaftliches Risiko, sondern eine Investition in Zukunft, Stabilität und Resilienz. Rechtssicherheit und gute Governance sind dabei entscheidende Hebel. Wir unterstützen Sie gern, diese Chancen aktiv zu nutzen. Als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im Energie- und Umweltrecht begleiten wir unsere Mandantschaft bei diesen Transformationsprozessen – sei es bei der rechtssicheren Projektentwicklung, bei Due-Diligence-Prozessen und der Anlagenzulassung. (Dirk Buchsteiner)