Rückbau und Recycling von Windkraftanlagen

Was macht man eigentlich mit Windkraft­an­lagen, die ihren wirtschaft­lichen Zweck erfüllt haben und nun abgerissen bzw. rückgebaut werden sollen? Für Windkraft­an­lagen ist § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB als Voraus­setzung der Geneh­migung bei der Errichtung die Abgabe einer Rückbau­ver­pflich­tungs­er­klärung nach Aufgabe der Nutzung vorgesehen.

So eine Anlage besteht ja im Wesent­lichen aus dem mit einem Fundament im Boden veran­kerten Turm und dem Rotor – insbe­sondere den Rotor­blättern. Das Fundament wird üblicher­weise an Ort und Stelle zerkleinert und in der Gesamtheit entfernt, der Turm schritt­weise zurück­gebaut. Wertvolle Metalle wie Kupfer oder Aluminium können relativ einfach wieder­ver­wertet werden. Lediglich Entsorgung der großen Rotor­blätter ist dagegen gar nicht so einfach, denn diese bestehen regel­mäßig aus glasfa­ser­ver­stärktem (GFK) oder kohlen­stoff­fa­ser­ver­stärkter (CFK) Kunst­stoff. Weil diese Bauteile sehr stabil und beständig ausgelegt sind, steht man bei ihrer Entsorgung vor einigen Problemen.

Schon weil es sich auch um sehr große Bauteile handelt, die beim Rückbau noch vor Ort in trans­por­table Stücke zerlegt werden müssen. Hierfür werden spezielle Sägen verwendet und der dabei entste­hende Sägestaub gesammelt. Aber wohin dann mit dem Material?
Eine simple Einla­gerung von GFK und CFK-Stoffen auf Deponien ist unzulässig. Auch eine Entsorgung des Rotor­ma­te­rials über die normale Müllver­brennung ist nicht möglich, da GFK nur einen geringen Heizwert bei gleich­zeitig hohem Asche­ge­halt­auf­weist und die enthal­tenen Glasfasern in Elektro­sta­ti­schen Filtern nicht abgeschieden werden. Die Brenn­räume „verglasen“ bei zu hohen Tempe­ra­turen. Bei CFK droht dagegen die Verstopfung von Filtern mit den Carbon­fasern, die gleich­zeitig auch Kurzschlüsse in den Anlagen auslösen können.

Eine Weiter­ver­wendung bzw. Entsorgung des Materials kann bisher lediglich in begrenztem Rahmen in der Zement­in­dustrie erfolgen. Die Rotor­blätter werden dort weiter in sehr kleine Teile mit 1 – 4 cm Kanten­länge zerkleinert und in spezi­ellen Öfen verbrannt. Dabei entsteht unter anderem Silzium, der bei der Zement­her­stellung weiter genutzt werden kann.
(Christian Dümke)

2021-02-01T17:27:36+01:001. Februar 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|

Energie­wende weltweit: Ökostrom und CO2 Bindung auf Island

Die Energie­wende ist keine deutsche Spezia­lität. In unserer Serie „Energie­wende weltweit“ schauen wir über den Tellerrand.

Das vulka­nische Island hat das, wovon andere träumen – oder woran andere hart arbeiten – eine nahezu 100 % regene­rative Strom­erzeugung aus Wasser­kraft (80 %) und Geothermie (20%). Island ist nie in die Nutzung der Atomkraft einge­stiegen und verfügt daher über keine Kernkraft­werke. Auch Kohle­kraft­werke sucht man vergebens.

Also klima­schutz­tech­nisch alles perfekt im hohen Norden? Leider nein. Island ist unter den 32 Ländern der EU und EFTA das Land mit den höchsten CO2 Emissionen pro Kopf. Schuld daran ist die auf Island ansässige Alumi­ni­um­in­dustrie und der Luftverkehr. Bei der Alumi­ni­um­pro­duktion werden – auch bei Einsatz von 100 % Ökostrom – durch chemische Reaktionen große Mengen CO2 freige­setzt. Kritik gibt es auch an der islän­di­schen Praxis Zerti­fikate für den eigenen grünen Strom ins Ausland zu verkaufen und auf diese Weise bilan­ziell „unsau­beren Strom“ zu importieren.

Bis zum Jahr 2040 will Island gleichwohl zu 100 % klima­neutral werden. Anders als bei anderen Staaten kann dies jedoch nicht (mehr) durch Steigerung des Ökomstrom­an­teils erreicht werden. Island muss daher andere Wege gehen. Einer davon heißt Aufforstung. Island ist das am geringsten bewaldete Land Europas. Im Zuge der früheren Besiedlung wurden 97 % der ursprünglich vorhan­denen Wälder abgeholzt. Das soll sich nun langsam wieder ändern. Seit 2015 wurden mehr als drei Millionen Bäume in Island gepflanzt.

Mit dem Kraftwerk Hellisheiði  hat Island zudem eine neuartige Anlage, die mehr CO2 bindet, als sie verur­sacht. Über einen Filter (irect-Air-Capture-Modul (DAC) wird CO2 aus der Umgebungsluft gefiltert und dann in Wasser gelöst. Das Gemisch wird dann in 700 Meter tiefe Basalt­schichten gepumpt, wo das CO2 mit dem Basalt reagiert und innerhalb von 2 Jahren zu einem festen Mineral kristallisiert.

2021-01-27T21:37:10+01:0027. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

EEG 2021: Sicherung der Einspei­se­ver­gütung – Regis­trieren Sie Ihre Altanlage jetzt!

Das neue EEG 2021 ist seit kurzem in Kraft und enthält mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021 erstmals auch eine gesetzlich geregelte Anschluss­för­derung für Bestands­an­lagen, deren 20 jährige reguläre Förder­dauer nach dem EEG abgelaufen ist. Das EEG 2021 definiert diesen Typus Anlagen künftig als „ausge­för­derte Anlagen“ in § 3 Nr. 3a EEG 2021 wie folgt:

Anlagen, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind und bei denen der ursprüng­liche Anspruch auf Zahlung nach der für die Anlage maßgeb­lichen Fassung des Erneu­erbare-Energien-Gesetzes beendet ist“

Dies ist zu begrüßen, denn viele dieser Anlagen sind weiterhin in der Lage regene­ra­tiven Strom zu erzeugen und ins Netz einzu­speisen. Die Anschluss­för­derung schließt diese Lücke nun in letzter Minute.

Die Förderung ist jedoch an eine entschei­dende Voraus­setzung geknüpft: Die Anlage muss – wie alle Anlagen – auch im Markt­stamm­da­ten­re­gister regis­triert sein. Für neuere Anlagen gilt diese Pflicht nach § 5 MaStRV schon länger und ist dort auch schon länger Vergü­tungs­vor­aus­setzung gewesen gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 a.F. / 2021. Für Altanlagen läuft die Übergangs­frist zur Regis­trierung am 31. Januar 2021 ab. Dies gilt übrigens auch für Bestands­an­lagen, die noch nicht ausge­fördert sind.

Nach Mitteilung der Bundes­netz­agentur sind gut 130.000 betroffene  Altanlagen für die grund­sätzlich ein Vergü­tungs­an­spruch besteht ihrer Regis­trie­rungs­pflicht noch nicht nachkommen und gefährden so ihre Einspeisevergütung.

Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören: Regis­trieren Sie Ihre Anlage jetzt!

(Christian Dümke)

2021-01-13T17:46:39+01:0013. Januar 2021|Erneuerbare Energien|