Energie­wende weltweit – Südkorea verkündet ehrgei­ziges Ziel

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Südkorea hat gestern am 28.10.2020 verkündet, bis zum Jahr 2050 den Netto­ausstoß an CO2 auf null reduzieren zu wollen. Hierfür will Südkorea umgerechnet rund 6 Milli­arden EUR in einen „Green Deal“ inves­tieren. Bereits im Jahr 2017 hatte Südkorea das Ziel gefasst den Anteil regene­ra­tiver Energien auf 20 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen. Bislang erfolgt die südko­rea­nische Energie­ver­sorgung weitgehend durch Nutzung fossiler Brenn­stoffe sowie durch 24 Reaktor­blöcke an 4 Stand­orten. Kohlestrom hat einen Anteil von etwa 40 Prozent der Strom­erzeugung, Kernkraft­werke weitere 30 Prozent. Im Jahr 2019 wurden dort nur 5,5 Prozent des Stroms aus erneu­er­baren Energien gewonnen (zum Vergleich: Deutschland 46 %). Dafür ist das Land bei der Entwicklung von Strom­spei­cher­technik neben Japan führend. Von ca 7000 inter­na­tional angemel­deten Patenten zur Strom­spei­cherung entfielen 1230 auf Südkorea. Südkorea ist steht auf der Liste der weltweit größten Volks­wirt­schaften auf Platz 12, steht im Ausstoß von CO2 aber auf dem 8. Platz. Den Ausstieg aus der Atomkraft hatte Südkorea bereits im Jahr 2017 beschlossen. Schon im Jahr 2013 zeigte das Land Interesse an der deutschen Energie­wende. Ob und inwieweit sich Südkorea bei der konkreten Umsetzung am deutschen Vorbild orien­tiert wird die Zukunft zeigen. (Christian Dümke)

2020-10-29T19:12:58+01:0029. Oktober 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Frischer Wind für alte Anlagen – Repowering oder Anschlussförderung?

Das EEG und damit der Erfolg der erneu­er­baren Energien blicken inzwi­schen auf eine 20jährige Geschichte zurück. Das bedeutet auch, dass im Jahr 2021 für viele Anlagen der ersten Stunde die 20jährige Förder­dauer durch die vom EEG garan­tierte Einspei­se­ver­gütung endet. Was soll mit diesen Anlagen passieren? Abbau, Weiter­nutzung oder Ersetzung durch eine moderne Anlage (Repowering) stehen zur Auswahl. Da der ersatzlose Abbau einer noch funkti­ons­fä­higen aber ausge­för­derten Anlage an geeig­neten Standort energie­wirt­schaftlich gesehen die schlech­teste Wahl sein dürfte, bemüht der Gesetz­geber sich gerade um die anderen beiden Optionen. Während der bisherige Referen­ten­entwurf des EEG 2021 zunächst noch ein wirtschaft­liches Modell für die Fortsetzung der Einspeisung ausge­för­derter Altanlagen andachte, hat Bundes­wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier nun verkündet, dem Repowering von Altanlagen den Vorzug zu geben und hierfür die Bedin­gungen erleichtern zu wollen. Eine gesetz­liche Anschluss­för­derung scheint damit vom Tisch zu sein. Die Weiter­ein­speisung von Altanlagen soll nach der Vorstellung von Altmaier nicht vom Gesetz­geber, sondern vom Markt über PPA (Power Purchase Agree­ments) geregelt werden. Altmeier will bis Weihnachten konkrete Vorschläge zur Neure­gelung des Repowering unter­breiten, die dann auch noch in die Novelle EEG einfließen könnten. Denkbar sind zum Beispiel Erleich­te­rungen bei den Geneh­mi­gungs­ver­fahren. Die weitere Entwicklung der Diskussion bis Weihnachten bleibt spannend. (Christian Dümke)

Das (wahrscheinlich) neue EEG 2021
Wir stellen den Entwurf des neuen EEG 2021 vor! Und zwar – Premiere! – zu zweit! Es sprechen unser neuer Kollege Dr. Christian Dümke (CD) und Kollegin Dr. Miriam Vollmer (MV) am 
27. Oktober 2020 von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr per Zoom
Infos und Anmeldung

 

2020-10-15T17:16:12+02:0015. Oktober 2020|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Agora-Energie­wende stellt Modell der Warmmiete vor

Die Agora-Energie­wende plädiert für ein neues Modell zur Reform der Wärme­ver­sorgung in Mietwoh­nungen. Die Konzeption erfolgte gemeinsam mit der Univer­sität Kassel. Kern des Modells ist die Umstellung des Mietkos­ten­kon­zeptes vom bishe­rigen Prinzip der Kaltmiete, bei der die Wärme­ver­sorgung über die Neben­kosten abgerechnet werden, auf ein Warmmie­ten­modell. Ziel ist es dabei, dem Vermieter einen wirtschaft­lichen Anreiz zur effek­tiven Senkung der Heizkosten zu schaffen. Beim bishe­rigen Modell der Kaltmiete sei das nicht der Fall.
Im Rahmen des präfe­rierten Warmmiet­mo­dells würden Vermieter und Mieter für die Zeit der Heizpe­riode eine vom Vermieter zu gewähr­leis­tende Raumtem­pe­ratur (Referenz­tem­pe­ratur) verein­baren, die vom Mieter mit der Warmmiete abgegolten würde. Maßnahmen zur Effizi­enz­stei­gerung und Verrin­gerung des Heizener­gie­be­darfs würden dann bei gleich­blei­bender Warmmiete dem Vermieter wirtschaftlich zu Gute kommen.
Messtech­nisch wäre dafür eine kalibrierte Messung der Raumtem­pe­ratur erfor­derlich, auf deren Basis bei normalem Heizver­halten ein Referenz­ver­brauch ermittelt wird. Überschrei­tungen des Referenz­ver­brauches würden dann zu einer Nachzahlung des Mieters führen und Unter­schrei­tungen zu einer Rückzahlung vom Vermieter. Das Interesse des Vermieters würde dann darin bestehen, die geschuldete Referenz­tem­pe­ratur möglichst wirtschaftlich, durch kosten­spa­rende Erzeugung oder passende Dämmung zu gewähr­leisten. Durch die Möglichkeit der Rückzahlung bei Unter­schreitung des Referenz­ver­brauches ist aber auch der Mieter daran inter­es­siert den Wärme­bedarf nicht durch verschwen­de­ri­sches Heizen zu erhöhen. Es handelt sich damit bei dem Modell der Warmmiete nicht um eine Art von „Wärme­flatrate“ für den Mieter.
Die Analyse der Agora Energie­wende verweist darauf, dass das Modell zum Teil an ein schwe­di­sches System der Tempe­ra­tur­messung angelehnt sei. In Schweden seien die Kosten für Wärme und Warmwasser üblicher­weise in der Miete enthalten, wodurch der Vermieter anders als beim bishe­rigen deutschen Modell stärker dazu motiviert werde, in Effizi­enz­maß­nahmen zu inves­tieren. (Christian Dümke)

2020-10-15T17:08:59+02:0013. Oktober 2020|Energiepolitik, Wärme|