Energie­wende – Wo stehen wir heute?

Das EEG 2021 ist seit wenigen Tagen in Kraft, es handelt sich – je nach Zählart und ungeachtet zahlreicher kleinerer Änderungen– um die 8. novel­lierte Fassung des EEG, dessen Geschichte im Jahr 2000 als Nachfolge des Strom­ein­spei­se­ge­setzes begann. 

Aus den 12 Paragraphen des EEG 2000 sind inzwi­schen stolze 174 Paragraphen des EEG 2021 geworden. Und noch immer geht es eigentlich nur darum, die regene­ra­tiven Erzeu­gungs­an­lagen ans Netz und den darin regene­rativ erzeugten Strom ins Netz zu bekommen und dem Anlagen­be­treiber dafür eine angemessene Vergütung zu gewähren. 

In der Praxis verdanken wir dem Gesetz deutsch­landweit rund 30.000 Windkraft­an­lagen an Land, 1,7 Mio Solar­an­lagen, 9500 Biogas­an­lagen und 7300 Wasser­kraft­werke. Mit dieser Anlagen­menge werden inzwi­schen über 50 Prozent des deutschen Strom­ver­brauchs erzeugt – Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach derzei­tiger Planung 65 % sein.

Damit haben die erneu­er­baren Energien den Anteil der Atomstrom­mengen deutlich überholt. Dieser betrug zu Hochzeiten der Atomkraft im Jahr 2004 noch 32,4 % des Gesamt­strom­ver­brauches und liegt derzeit noch bei rund 12 %. Die nächste große Heraus­for­derung nach dem Atomaus­stieg ist der Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung – dessen Anteil an der Strom­erzeugung derzeit mit 130 deutschen Kohle­kraft­werken noch bei 26,4 % liegt und der bis zum Jahr 2038 auf Null sinken soll.

Dabei darf man nicht vergessen, dass derzeit wegen mangelndem Netzausbau und der deswegen erfor­der­lichen Abregelung von regene­ra­tiven Strom­erzeu­gungs­an­lagen bereits jährlich Strom­mengen von 6.480 GWh ungenutzt verloren gehen. Das entspricht dem 2,7 fachen des jährlichen Strom­ver­brauchs der Einwohner der Stadt München. Bereits die vorhan­denen Anlagen bieten also noch erheb­liches Erzeu­gungs­po­tential, dass durch Netzausbau oder verbes­serte Speicher­tech­no­logie genutzt werden könnte.

(Christian Dümke)

2021-01-07T20:11:15+01:007. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|

Energie­wende weltweit – Irland bald auch energe­tisch grün

Deutschland ist nicht das einzige Land, dass vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Wir schauen uns in der Welt und bei unseren Nachbarn Irland – ohnehin bekannt als „grüne Insel“ hat bereits Ende 2019 ein neues Programm auf den Weg gebracht, dessen Ziel ein Ökostrom­anteil von mindestens 70 % bis zum Jahr 2030 ist. Das Programm trägt den Namen Renewable Electricity Support Scheme (RESS). Das Unter­stüt­zungs­pro­gramm für erneu­er­baren Strom zielt darauf ab, die Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Quellen zu fördern

Das Ziel ist ehrgeizig. Der bisherige Anteil des regene­ra­tiven Stroms liegt in Irland bei ca. 33 Prozent (zum Vergleich: Deutschland 51 Prozent). Haupt­er­zeu­gungs­quelle für regene­ra­tiven Strom ist hierbei die irische Windkraft (26 Prozent), wobei es sich hier größten­teils um Offshore Anlagen handelt. Seit dem Jahr 2016 ist Irland aufgrund des Ausbaus der Windkraft in der Lage Strom­über­schüsse zu expor­tieren. Solare Strom­erzeugung aus PV-Anlagen führt in Irland dagegen bisher ein Schattendasein.

Eine Bürger­be­tei­ligung am wirtschaft­lichen Erfolg von Projekten zur regene­ra­tiven Strom­erzeugung ist in Irland obliga­to­risch. Pro erzeugter Megawatt­stunde müssen vom Betreiber 2,00 EUR in einen Gemein­schaftsfond der jewei­ligen Kommune einge­zahlt werden.

In die Nutzung von Kernenergie ist Irland nie einge­stiegen und besitzt daher auch keine Atomkraft­werke. Auch beim Kohle­aus­stieg ist Irland mit dabei und will sei¬nen Koh¬le¬an¬teil bis 2025 von 26 Pro¬zent auf Null senken.

Unsere anderen Artikel der Reihe Energie­wende weltweit finden Sie hier:

Südkorea verkündet ehrgei­ziges Ziel
Spanien steigt aus der Kohle aus
Öster­reichs Weg zu 100 % erneu­er­barer Erzeugung
Grønne Omstillin im Staate Dänemark

(Christian Dümke)

2021-01-04T18:42:53+01:004. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Schlechte Zeiten für die KWK: Das KWKG 2021

Überra­schung: Das gerade erst im August geänderte neue Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz (KWKG) wurde vom Gesetz­geber im Zuge der aktuellen EEG-Novelle (wir erläu­terten) gleich mit geändert.

Die umfang­reiche Neure­gelung kommt in der Branche nicht gut an. Das ist auch für dieje­nigen, die der Energie­wirt­schaft eher skeptisch gegenüber stehen, keine gute Nachricht. Denn hier geht es nicht um Geschenke für Versorger. Mit dem KWKG wird eine Materie verhandelt, die über die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz sowohl auf eine sparsame Ressour­cen­be­wirt­schaftung als auch auf Klima­schutz und Luftrein­haltung abzielt. Das KWKG zu schwächen bedeutet damit auch, die Reali­sierung der Klima­schutz­ziele und auch der Luftqua­li­täts­ziele zu erschweren. Insbe­sondere (aber nicht nur) die folgenden Änderungen sind ebenso relevant wie bedau­erlich für viele Projekte:

# Die einschnei­dendste Änderung: Künftig gilt die KWK-Ausschrei­bungs­pflicht bereits ab 500 kW und nicht erst ab 1 MW. Damit schwindet für viele Vorha­ben­träger ein wichtiges Stück Planungs­si­cherheit, zumal für viele Projekte (z. B. Eigen­ver­sorgung) die Förder­fä­higkeit so ganz entfällt.

# Neuerungen gibt es auch bei den iKWK-Ausschrei­bungen, mit denen KWK-Systeme gefördert werden, die als Mehrkom­po­nen­ten­system auch erneu­erbare Energien und eine elektrische Wärme­er­zeugung einbinden, oft über ein Neben­ein­ander von einem BHKW, Solar­thermie und einer Power-to-Heat-Einrichtung. Diese Anlagen werden in der Größen­klasse bis 10 MW künftig ausschließlich über Ausschrei­bungen gefördert. Den Bonus gibt es erst bei größeren Einrich­tungen, nicht bereits – wie bisher nach § 7a Abs. 1 KWKG – ab 1 MW.

# Der Südbonus fällt künftig komplett weg.

# Der Kohle­er­satz­bonus für Altanlagen aus der Zeit vor 1985 nach § 7c KWKG, die den Brenn­stoff wechseln, verringert sich von 50 EUR auf maximal 20 EUR pro kW und wird nicht mehr gewährt, wenn eine Anlage erfolglos an einer Ausschreibung nach dem Kohle­aus­stiegs­gesetz teilge­nommen hat.

# Der Power-to-Heat-Bonus wird erst ab 2024 gezahlt, die techni­schen Voraus­set­zungen werden aber etwas großzügiger.

# Der TEHG-Bonus wird abgeschafft, dafür steigt die Einspei­se­ver­gütung bei Anlagen größer 2 MW.

Der Gesetz­geber erklärt die neuen Regelungen mit dem Beihil­fen­recht. Die Kommission hätte diese Anpas­sungen verlangt. Doch dies wirft Fragen auf: Aktuell gibt es eine Notifi­zie­rungs­ent­scheidung der Kommission, also keinen unmit­tel­baren zeitlichen Druck. Zudem handelt es sich beim KWKG um einen Umlage­me­cha­nismus. Umlage­me­cha­nismen sind aber nach wie vor keine Beihil­fe­re­ge­lungen. Musste man überhaupt anpassen oder wäre dies nicht eine Klärung durch den EuGH wert gewesen? In jedem Falle wäre es wünschenswert gewesen, Anpas­sungen breiter zu disku­tieren und nicht so kurzfristig Planungen zu konter­ka­rieren. (Miriam Vollmer)

2020-12-21T21:37:45+01:0021. Dezember 2020|Energiepolitik, Strom, Wärme|