All around me feeling hot hot hot: Die neue FFVAV & AVBFernwärmeV

Jahrzehn­telang passiert gar nichts und dann passiert alles auf einmal: Dass die Bundes­re­publik auch für Fernwärme die Energie­ef­fi­zi­enz­richt­linie (EED) und die Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED II) endlich umsetzen musste, war klar. Aber dabei hat sie es nicht belassen. In der jetzt schon legen­dären „letzten Runde“ der letzten Legis­la­tur­pe­riode am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat uns alle überrumpelt und beschossen, das Recht der Fernwär­me­ver­sorgung teilweise erheblich zu verändern (hier bereits dazu).

Die schei­dende Bundes­re­gierung stellte sich auf den Stand­punkt, die Änderungen seien nur einheitlich abzulehnen oder anzunehmen. Da die Zeit drängt, vor allem das Fernwär­me­mess­wesen europa­rechts­konform neu zu regeln, hat sie die Änderungen nun so übernommen. Seit dem 5. Oktober 2021 ist die neue „Verordnung über die Verbrauchs­er­fassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchs­er­fas­sungs- und ‑Abrech­nungs­ver­ordnung – FFVAV)“ nun in Kraft. Gleich­zeitig sind erheb­liche Änderungen der AVBFern­wärmeV in Kraft getreten. Aus unserer Sicht sind die folgenden Punkte die Wichtigsten: 

# Messein­rich­tungen, die nach dem 5. Oktober 2021 instal­liert werden, müssen fernab­lesbar sein. Weil wir dies schon mehrfach gefragt worden sind: Ja, wirklich ab dem 5. Oktober 2021. Die neuen Regeln gelten ohne Übergangs­vor­schriften. Wer also heute nicht fernab­lesbare Zähler eingebaut hat: Das war falsch.

# Alle bisher einge­bauten nicht fernab­les­baren Zähler müssen bis Silvester 2026 nachge­rüstet oder ersetzt worden sein.

# Es gelten die Smart-Meter-Regeln nun auch für Fernwärme. Insbe­sondere kann der Kunde selbst einen Messtel­len­be­treiber auswählen, wenn schon ein Smart-Meter-Gateway existiert.

# Fernwär­me­ab­rech­nungen werden länger und wenn der Kunde will, digitaler, in den meisten Fällen aber auch häufiger: Zweimal pro Jahr mindestens, auf Kunden­bitte hin mindestens viertel­jährlich, muss der Versorger Preise und Verbrauch und Infos über Wärme­träger, Techno­logien, THG-Emissionen, einen witte­rungs­be­rei­nigten Verbrauchs­ver­gleich mit anderen Kunden und dem Vorjahr und noch einiges mehr klar und verständlich mitteilen.

# Für diese neuen Abrech­nungen gibt es nur bei den THG-Emissionen für Kunden kleinerer Fernwär­me­systeme eine Schon­frist bis zum 1. Januar 2022. Ansonsten gilt auch hier: Bitte springen Sie jetzt.

# Künftig gehören viele Infor­ma­tionen über das Fernwär­me­produkt wie etwa der Primär-energie­faktor ins Internet, ebenso die allge­meinen Versor­gungs­be­din­gungen, Preise, Preis­gleit­klauseln, Infor­ma­tionen über Netzver­luste etc. Achtung, auch hier gibt es keine Übergangs­fristen. Die Regeln sind bereits scharfgeschaltet. 

# Wir hatten schon vor Wochen darauf hinge­wiesen: Künftig kann auch im laufenden Vertrags­ver­hältnis der Kunde einmal jährlich seine Anschluss­leistung abändern. Gründe braucht er keine, sofern er die Leistung nicht um mehr als 50% reduziert. Steigt er auf Erneu­erbare um, kann er auch um mehr als 50% reduzieren oder ganz aus dem Vertrag aussteigen.

# Eine Änderung der Preis­gleit­klausel kann nach Ergänzung des § 24 Abvs. 4 AVBFern­wärmeV nicht durch öffent­liche Bekanntgabe erfolgen.

Feuer, Flamme, Hitze, Heiß, Linie, Brennen, Brand

Was bedeutet das nun für Versorger? Sie müssen in jedem Falle sehr schnell aktiv werden. Da es keine Umset­zungs­fristen gibt, sind alle Geschäfts­pro­zesse ab sofort umzustellen. Insbe­sondere sind die Veröf­fent­li­chungs­pflichten umgehend umzusetzen! Unter­nehmen brauchen nun einen Zeitplan, müssen ihre Verträge und Rechnungs­muster überar­beiten, ihre Homepage angehen und, ist dies noch nicht geschehen, den Standard für Wärme­zähler abändern. Die bisher oft behäbige Welt der Wärme­ver­sorgung wird also kräftig aufge­wirbelt. Oder, passend zum Thema: Fernwärme wird hot, hot, hot (Miriam Vollmer)

Wir führen in die Neuerungen kurzfristig am 12. Oktober 2021 per Zoom ein! Infos und Anmeldung gibt es hier.

2021-10-06T22:27:47+02:006. Oktober 2021|Energiepolitik, Wärme|

Ist Deutschland bei Klima­schutz und Energie­wende ein radikaler Vorreiter?

Ist Deutschland eigentlich ein Vorreiter bei Klima­schutz und Energie­wende? Oder sehr radikal? Schaut man in die aktuelle Diskussion und die sozialen Medien, wird dieses Bild gerne mal bemüht. Sei es nun positiv gemeint, sei es um mehr Bemühungen um Klima­schutz abzuwehren, mit der Behauptung, wir würden ja schon genug leisten.

Wie ist also die Lage?

Ist Deutschland besonders radikal in der Klima­schutz­ge­setz­gebung? Nicht wirklich. Im US-Bundes­staat Kalifornien gibt es bereits seit Anfang 2020 eine gesetz­liche Solar­pflicht für Neubauten. In Deutschland wird diese noch disku­tiert. Zumindest in  Berlin gilt sie seit Mitte 2021.  Während Deutschland weiterhin über die Zukunft des Verbren­nungs­motors streitet, haben 12 Länder bereits den Ausstieg bis 2035 und zwei weitere bis 2040 beschlossen.

Aber beim Atomaus­stieg sind wir doch Vorreiter? Leider nein. Und da reden wir noch nicht mal von Öster­reich, das zunächst ein neues AKW fertig gebaut und dann schon 1978 mittels Volks­ab­stimmung beschlossen hat, es nicht in Betrieb zu nehmen und auch sonst keine weiteren AKW zu bauen. Wir reden von Italien, dass seinen Atomaus­stieg 1987 aufgrund der Reaktor­ka­ta­strophe von Tscher­nobyl beschloss und schon 1990 damit fertig war und von Spanien oder Belgien die neben Deutschland ebenfalls aus der Atomkraft aussteigen.

Aber der Ausstieg aus Atomkraft UND Kohle­ver­stromung ist doch sicher ein deutscher Sonderweg? Nein, Spanien macht das auch und will schon 2025 raus aus der Kohle sein. Deutlich früher als Deutschland. Dazu kommen diverse Länder, die (schon jetzt) keinen Atomstrom (mehr) haben und ebenfalls den Kohle­aus­stieg vorbereiten.

Beim Anteil der erneu­er­baren Energien laufen uns Dänemark, Schweden und Island den Rang ab. Diese Länder haben teilweise natürlich bessere geolo­gische und geogra­phische Voraus­set­zungen als Deutschland, aber das reicht eben nicht für einen deutschen Spitzen­platz. Großbri­tannien hat mehr Windenergie in GWh instal­liert als wir (2,39 GWh) und Weltmeister bei instal­lierter Windkraft­leistung ist übrigens Indien mit 39 GWh.

Das soll nicht bedeuten, dass in Deutschland nichts passiert. Die Verän­de­rungen sind gewaltig. Bereits um die 50 % unseres Strom­ver­brauches stammen aus erneu­er­baren Energien, der Kohle­aus­stieg kommt und das letzte Atomkraftwerk geht nächstes Jahr in Ruhestand – aber der Rest der Welt schläft auch nicht. Wir sind solides Mittelfeld, aber nicht Spitzenreiter.

(Christian Dümke)

 

2021-09-22T21:06:43+02:0022. September 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Kommentar|

Klima­neu­tra­lität und Kohle­aus­stieg – bis wann jetzt?

Klima­schutz ist im Wahljahr 2021 das politische Thema Nr. 1. Und fast alle Parteien bekennen sich in ihrem Programm auch zu diesem Ziel, haben aber unter­schied­liche Vorstel­lungen, wie und bis wann welche konkreten Ziele erreicht werden sollen.

Ein zentraler Baustein der Energie­wende zur Verwirk­li­chung der CO2-Einspar­ziele ist wiederum die Festlegung einer Zeitschiene zum Erreichen der Klima­neu­tra­lität und eines Zeitpunktes für den Kohle­aus­stieg, also den Ausstieg aus der deutschen Verstromung von Kohle.

Wir haben konkret zu dieser Frage die Partei­pro­gramme und State­ments vor der Wahl durch­forstet und gegen Ihnen nachfolgend nach bestem Wissen eine Übersicht, wie die einzelnen Parteien zu diesem Ziel stehen:

CDU

Treib­haus­gas­neu­tra­lität Deutsch­lands bis 2045

Kohle­aus­stieg bis 2038

SPD

Klima­neu­tra­lität Deutsch­lands bis 2045

Kohle­aus­stieg bis spätestens 2038

GRÜNE

100 Prozent erneu­erbare Energien bis 2035

Kohle­aus­stieg bis 2030

LINKE

Klima­neu­tra­lität bis 2035

Kohle­aus­stieg bis 2030

VOLT

Kohle­aus­stieg bis 2030

FDP

Klima­neu­tra­lität bis zum Jahr 2050

Keine Aussage konkret zum Kohleausstieg

AfD

Ablehnung des Ziels die CO2 Emissionen auf Null zu senken

Ablehnung des Kohleausstiegs

 

(Christian Dümke)

2021-09-15T19:46:53+02:0015. September 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|