Der Nabu und das CCS

Manchmal ist das Gute des Besseren Feind. Oder es ist gar nicht recht auszumachen, was das Gute eigentlich ist. So verhält es sich bisweilen etwa beim Ausbau der Erneuerbaren Energien: Gut für die Energiewende, aber manchmal nicht gut für Natur und Artenschutz.

Mit diesem Dilemma hat sich das Wuppertal Institut nun im Auftrag des Naturschutzbunds jetzt in einem Gutachten beschäftigt. Die Ergebnisse, zu denen die Studie kommt, verdienen eine genauere Betrachtung, denn der Nabu bekennt sich hier auch zu technischen Lösungen, die bei vielen Umweltschützern verpönt sind.

Für die meisten Vorschläge gilt dies freilich nicht. Eine Steigerung der Energieeffizienz fordert wirklich jeder. Bei einem suffizienten Lebensstil sieht es schon anders aus. Aber auch über mehr PV gegenüber Windkraft und weniger Biomasseeinsatz kann man ebenso sprechen wie über den Import von EE-Strom. Ähnlich sieht es bei einer Reihe anderer Vorschläge aus (eine Liste samt Bewertung findet sich auf S. 60.). Dann aber wird es haarig und damit interessant: Einsatz synthetischer Kraftstoffe auf Basis erneuerbare Energien, also Power-to-X. Und – hier bitte kurz die Luft anhalten – CCS.

An CCS mögen sich die Älteren unter uns erinnern. Vor einigen Jahren erwartete man mal von der Versenkung von verflüssigtem CO2 im Untergrund die Lösung aller Probleme. Man würde einfach immer wieder emittieren, es müssten keine Anlagen abgeschaltet werden, sogar der Tagebau hätte einfach immer weiterlaufen können, und am Ende hätte man das Problem im Boden vergraben. Schließlich weiß man, dass das die beste Möglichkeit ist, sich dauerhaft seiner Probleme zu entledigen.

Nun. Die auf diese Optimismus beruhende CCS-Richtlinie wurde erlassen. Die deutsche Umsetzung allerdings enthält allerdings eine folgenschwere Klausel: Bundesländer, die kein CCS wollen, müssen auch nicht. Natürlich sind sofort alle überhaupt in Frage kommenden Kandidaten ausgestiegen, denn es gibt einige offene Fragen rund um CCS, die bisher nicht beantwortet sind. Mit anderen Worten: Man weiß noch gar nicht, ob die Technik wirklich so unbedenklich ist, wie man es hofft.

Angesichts dessen ist es um so erstaunlicher, dass der Nabu nun auch auf CCS setzt. Doch unabhängig davon, was man von CCS hält: Dass sich überhaupt ein großer Umweltverband bewegt und auch unorthodoxe Überlegungen publiziert, zeigt, dass die Bereitschaft, Kröten zu schlucken, um in Sachen Klima überhaupt weiterzukommen, heute größer ist als vor einigen Jahren.

2019-05-22T13:39:45+02:0022. Mai 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz|

Wie teuer ist kein Klimaschutz?

Forderungen von Umwelt-und Klimaschützern wird oft entgegengehalten, dass ihre Umsetzung die deutsche Wirtschaft schwer belasten würde. Dabei darf nicht übersehen werden, dass auch Untätigkeit nicht gratis ist. Zum einen verursacht der Klimawandel voraussichtlich hohe Kosten, von der Erhöhung von Deichen bis hin zur erhöhten Häufigkeit von Naturkatastrophen. Der Münchner Rückversicherer Munich Re forscht diesbezüglich seit vielen Jahren, um versicherte Risiken für die Zukunft besser bewerten zu können. Doch bereits in den nächsten Jahren kommt der unterlassene Klimawandel Deutschland voraussichtlich teuer. Dies bestätigt die Antwort der Bundesregierung vom 24.4.2019 auf eine Kleine Anfrage der Grünen (19/9683).

Hintergrund für die voraussichtlich anstehenden Kosten ist die EU-Effort-Sharing-Entscheidung, die bis 2020 die Bundesrepublik  zu einer Einsparung von 14 % im Vergleich zu 2005 verpflichtet. Bis 2038 steigt die Verpflichtung ausweislich der EU-Climate- Action-verordnung sogar auf 38 % (Zusammenfassung hier). Mit anderen Worten: Es gibt eine harte europäische Verpflichtung, die Emissionen von Treibhausgasen endlich zu verringern.

Diese Verpflichtungen sind keine Lyrik. Entweder mindern die Mitgliedstaaten. Oder sie kaufen Emissionsberechtigungen anderer Mitgliedstaaten, die in ihren Bemühungen erfolgreicher waren und deswegen Zertifikate übrig haben. Eine Handlungsalternative, bei der ein Mitgliedstaat weder reduziert, noch zahlt, sieht der Rechtsrahmen nicht vor.

Gutachten des Ökoinstituts und der Agora Energiewende und Agora-Verkehrswende kommen angesichts der aktuell zu erwartenden Emissionen für die Jahre bis 2020 zu einer Lücke zwischen 93 Millionen t CO2 und 118 Millionen t CO2, was Kosten zwischen 600 Millionen € und 2 Milliarden € auslösen würde. Für die Jahre bis 2030 beziffern sie die zu erwartenden Kosten sogar auf bis zu 60 Milliarden €. 

Die Antworten der Bundesregierung sind nun nicht geeignet, diese Sorgen zu beruhigen. Die Bundesregierung macht sich die Einschätzungen der Institute zwar explizit nicht zu eigen, sie führt aber auch keine eigene Zahl ein. Tatsächlich besteht ihre Antwort zum größten Teil aus Ausweichtbewegungen oder gar reinen Plattitüden. Nein, die Bundesregierung weiß nicht, wie hoch der Fehlbetrag sein wird. Sie weiß nicht, was dafür zu veranschlagen wird. Eine Zuordnung zu den einzelnen Sektoren gebe es nicht. Man bemühe sich um informelle Sondierungsgespräche mit potentiellen Verkäuferstaaten, die aber noch nicht besonders weit zu sein scheinen.

Was bedeutet das alles nun? Die Bundesregierung will – da liegt auf der Hand – aktuell keine Diskussion über beunruhigend hohe Kosten des Nichtstuns. Dies liegt sicherlich auch daran, dass es nach wie vor vollkommen offen ist, was die Bundesregierung denn nun zu tun gedenkt, um nicht nur im Sektor Energieerzeugung, sondern auch bei Verkehr und Gebäude wirksame Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Dass dies dauerhaft gelingen wird, darf angesichts des Drucks durch die Öffentlichkeit als unwahrscheinlich gelten. Spätestens dann werden die Zahlen, die die Grünen vorgetragen haben, ihre ganz eigene Sprengkraft beweisen. Derzeit sehen viele Akteure die ökonomische Vernunft noch auf der Seite eines allmählichen Umbaus der deutschen Wirtschaft, vor allem im Mobilitätsbereich. Es spricht aber viel dafür, dass sich dies zumindest teilweise ändert, wenn erst einmal hohe Zahlungen an andere Mitgliedstaaten wegen Klimaschulden im Bundeshaushalt auftauchen.

2019-05-20T12:06:43+02:0020. Mai 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Strom|

Durchleitungsrechte für grüne Wärme?

Die Agora Energiewende und die Agora Verkehrswende haben vorgestern 15 Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz publiziert. Über ein solches Gesetz wird ja schon lange gesprochen. Inzwischen gilt es als recht wahrscheinlich, dass es zwar nicht in der Form, wie das Bundesumweltministerium es will, kommt, aber immerhin überhaupt ein gesetzlicher Rahmen für den Klimaschutz gesetzt wird.

Die 15 Punkte der beiden Berliner Denkfabriken sind zu großen Teilen nicht besonders überraschend. Dass die Agora eine CO2-Steuer fordert, ist ebenso erwartbar wie der Wunsch nach Ausbau der Solarenergie. Immerhin: Die Vorschläge der Kohlekommission sollen 1:1 umgesetzt werden, also ohne weitere Verschärfung oder Beschleunigung. Interessant ist aber für die Wärmewirtschaft besonders Forderung Nr. 6: Wärme aus CO2-armen Quellen soll dezentral in bestehende Wärmenetze eingespeist werden dürfen.

Ein solches Durchleitungsrecht gibt es bisher nicht. Manche Stimmen befürworten ein solches Recht auf kartellrechtlicher Basis, aber dafür dürften die Schwellen so hoch sein, dass ein solches Durchleitungsrecht faktisch keine Rolle spielt. Ein Anspruch auf Transport über die bestehenden Wärmenetze wäre also etwas Neues.

Nun ist es mit dem verpflichtenden Abschluss eines Durchleitungsvertrags ja nicht getan. Wer kommt etwa für die Regelwärme auf, die erforderlich ist, um das Netz konstant auf der Solltemperatur zu halten? Nach welchen Regeln werden die Netzentgelte kalkuliert? Wie wird ein diskriminierungsfreier Zugang für grüne Wärme überhaupt organisiert? Muss die fossile Wärme bei Kapazitätsengpässen zurücktreten, auch wenn der Netzbetreiber einen Fernwärmeversorgungsauftrag hat? Wie sieht es mit Ausbauverpflichtungen aus?

Die 15 Punkte besagen dazu nur, dass die Mehrkosten durch die KWK-Umlage finanziert werden sollen. Dass Umlagen steigen, ist nun noch kein k.o.-Kriterium. Aber bevor der Gesetzgeber einem solchen Vorschlag näher tritt, sollte er sorgfältig überlegen, welche Folgen ein solches Durchleitungsrecht hätte. Auf jeden Fall zu vermeiden ist ein Zustand der Rechtsunsicherheit, gesäumt von jahrelangen Auseinandersetzungen vor den Gerichten.

2019-05-15T13:53:06+02:0015. Mai 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Wärme|