Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klima­po­litik angeht. Aller­dings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Ameri­kaner nur für Öl- und Gasför­derung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten ameri­ka­ni­schen Schrift­stellers Jonathan Franzen („The Correc­tions“). Dem ein unpoli­ti­scher Pessi­mismus vorge­worfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage einge­mischt, was es für Konse­quenzen hätte, sich einzu­ge­stehen, dass eine Klima­ka­ta­strophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessi­mis­ti­schen Zitat Kafkas, es gäbe „unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns“, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahr­scheinlich ist, dass das 2°C‑Ziel des IPCC einge­halten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redak­tio­nelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klima­schutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Aller­dings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klima­schützern zugezogen hatte, weil er auf die Unver­träg­lichkeit von Windenergie und Vogel­schutz hinge­wiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verrin­gerung der CO2-Emissionen: „Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstö­re­ri­schen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätz­liche Jahre relativer Stabi­lität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt“. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klima­schutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungs­lo­sigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klima­schutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umwelt­schutz­be­wegung und Teilen der Wissen­schaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontra­pro­duktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Heraus­for­de­rungen der Klima­po­litik nachge­dacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|

Runter wie Öl

Das Umwelt­mi­nis­terium erwägt, ab 2030 den Einbau neuer Ölhei­zungen zu verbieten. Geht es nach den beamteten Umwelt­schützern, soll in den nächsten zehn Jahren ein Zuschuss die Umrüstung im Bestand erleichtern. Sodann sollen die Anlagen abgeschaltet werden.

Hinter­grund für diese Überle­gungen ist der Umstand, dass bisher nur die großen, statio­nären Anlagen, deren Treib­haus­gas­emis­sionen über den Emissi­ons­handel reguliert werden, ihre Mindeurngs­ver­pflich­tungen erfüllen. Sowohl der Verkehr als auch der Gebäu­de­be­stand bleiben deutlich hinter den Sollvor­gaben zurück. Dies ist nicht nur politisch brisant. Sondern kann die Bundes­re­publik auch viel Geld kosten, weil die Minde­rungs­ziele verbindlich sind und über Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren mit hohen Geldstrafen sanktio­niert werden können.

Ob sich das Umwelt­mi­nis­terium wirklich mit einem Verbot durch­setzt, ist aktuell noch unklar. Der Koali­ti­ons­partner sieht ein Verbot nämlich kritisch und setzt allein auf Förde­rungen und Freiwil­ligkeit. Dies wiederum sehen – soweit vorher­sehbar – die Umwelt­ver­bände als unzurei­chend an und verweisen auf die bisweilen beschei­denen Erfolge rein freiwil­liger Regelungen in der Vergangenheit.

Inter­es­santer als die Frage, ob ein Verbot – mögli­cher­weise flankiert durch eine hohe CO2-Steuer, die Ölhei­zungen ohnehin unwirt­schaftlich macht – kommt, ist aller­dings die Frage, wie Wärme­systeme der Zukunft aussehen könnten. Indivi­duelle Lösungen wie die Wärme­pumpe sind auf dem Vormarsch. Aber auch klassische Versor­gungs­lö­sungen innerhalb der bestehenden Versor­ger­struk­turen verdienen mehr Aufmerk­samkeit. Hier steht zu hoffen, dass es nicht nur bei Verboten bleibt. Sondern auch die Versor­gungs­wirt­schaft ertüchtigt wird, durch moderne KWK-Anlagen und einen wachsenden Anteil von Wärme aus Erneu­er­baren Energien hochef­fi­zient zu versorgen.

2019-09-10T01:07:56+02:0010. September 2019|Allgemein|

10 Punkte für die Windkraft

Wir hatten schon vor ein paar Tagen berichtet: Angesichts der schwachen Konjunktur bei der Windenergie soll im Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft morgen ein „Windgipfel“ statt­finden. Heute kommt die Nachricht, dass von Verbänden ein 10-Punkte-Plan vorgelegt wurde. Hoffnungsvoll ist dabei schon einmal die bloße Tatsache, dass außer Branchen­ver­bänden der Wind- und Energie­wirt­schaft auch Umwelt- und Natur­schutz­ver­bände wie Green­peace, WWF und die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) hinter dem Plan stehen.

Denn in den letzten Jahren haben die Konflikte zwischen Umwelt- und Natur­schutz­be­langen über die Frage geeig­neter Windenergie-Standorte zugenommen. Das wurde auch von Leugnern des menschen­ge­machten Klima­wandels wie der AfD mit dem Versuch aufge­griffen, um Klima‑, Umwelt und Natur­schutz gegen­ein­ander auszu­spielen. Dass sich nun auch ein Natur­schutz­verband wie der WWF an einem gemein­samen Papier beteiligt, trägt der Tatsache Rechnung, dass ein nachhal­tiger Arten­schutz zunächst einmal einem stabilen Klima basirt.

Mit ihren Vorschlägen reagieren die Verbände relativ detail­liert und umfassend auf bestehende Hinder­nisse. Was die Planung neuer Standorte angeht, schlagen die Verbände eine Verbes­serung der Zusam­men­arbeit zwischen Bund und Ländern bei der Flächen­aus­weisung vor. Außerdem wird von pauschalen Abstands­re­ge­lungen wie in Bayern abgeraten, die dazu führen, dass kaum noch neue Standorte ausge­wiesen werden können. Zudem gibt es im Geneh­mi­gungs­prozess ohnehin schon aus dem Bundes­im­mis­si­ons­schutz­gesetz, der Techni­schen Anleitung Luft und dem nachbar­recht­lichen Rücksichts­nah­me­gebot ausrei­chend Vorgaben. An bestehenden Stand­orten sollen die Möglich­keiten zu „Repowering“ und Weiter­nutzung plane­risch verein­facht werden.

Mit der Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts in Einklang steht die Forderung, die natur­schutz­recht­lichen Vorgaben zu standar­di­sieren. Zudem soll eine syste­ma­tische Daten­sammlung zum Arten­schutz die Vorha­ben­träger entlasten und die Entschei­dungs­findung beschleu­nigen. Was die natur­schutz­recht­lichen Ausnahmen in § 45 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) angeht, schlagen die Verbände Ausnahmen vom Arten­schutz unter klar definierten Vorgaben vor. Dabei soll es einen Vorrang der Windenergie in durch Raumord­nungs­pläne dafür vorge­se­henen Gebieten geben, aber auch die Schaffung plane­risch ausge­wie­sener Rückzugs­räume für sensible Arten.

Weitere Vorschläge beinhalten eine wirtschaft­liche Betei­ligung der Kommunen, um lokal Anreize für Akzeptanz zu setzen, und eine Aufsto­ckung und Moder­ni­sierung der Verwaltung, u.a. durch Digita­li­sierung. Insgesamt handelt es sich um einen ausge­wo­genen, umfas­senden und hinrei­chend konkreten Forde­rungs­ka­talog. Insofern stehen die Zeichen für den morgigen Windgipfel günstig.

2019-09-04T18:02:37+02:004. September 2019|Allgemein|