Über Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie vertritt seit 2006 Stadtwerke und andere Unternehmen rund um die Themen Klima, Umwelt und Energie. Frau Dr. Vollmer ist Lehrbeauftragte der Universität Bielefeld, Vortragsrednerin mit breiter Erfahrung von Fortbildungsveranstaltungen bis zur re:publica und Verfasserin zahlreicher Publikationen.

Gaspreis­index als Markt­element in Wärme­lie­fer­ver­trägen scheitert erneut vor Gericht

Aller guten Dinge sind drei? Das kommt wahrscheinlich auf den Stand­punkt an. Jeden­falls ist mit dem Urteil des Landge­richts Frankfurt am Main vom 20.02.2026, Az. 2–30 O 68/25 nun zum dritten Mal in kurzer Zeit eine Preis­än­de­rungs­klausel in einem Wärme­lie­fe­rungs­vertrag vor Gericht gescheitert, weil der Wärme­ver­sorger als sog. „Markt­element“ das nach § 24 Abs. 4 AVBFern­wärmeV notwen­diger Bestandteil einer wirksamen Preis­än­de­rungs­klausel sein muss ausschließlich auf einen Erdgas­index gesetzt hat. Im dortigen Fall auf den vom statis­ti­schen Bundesamt veröf­fent­lichten Index der Erzeu­ger­preise für Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe. Das sei nicht ausrei­chend so das Landge­richt. Es sprächen die besseren Argumente dafür, zur Abbildung des gesamten Wärme­marktes nicht nur Erdgas, sondern vielmehr die Preis­ent­wicklung aller Energie­träger in den Blick zu nehmen. Dies werde der gesetz­lichen Formu­lierung „Wärme­markt“ und „allge­meiner Wärme­markt“ besser gerecht.

In vergleich­barer Weise hatte das Landge­richt Frankfurt bereits in einem früheren Fall entschieden, ebenso das Landge­richt Berlin. Weitere Klage­ver­fahren sind anhängig.

(Christian Dümke)

2026-03-27T21:34:39+01:0027. März 2026|Allgemein|

Der Emissi­ons­handel im Europäi­schen Rat

Der europäische Emissi­ons­handel ist einmal mehr umstritten. Hinter­grund ist der verschärfte Zielpfad des ETS I: Zerti­fikate werden schneller verknappt, der CO₂-Preis steigt – rechtlich zwingend, aber wirtschaftlich zunehmend schmerzhaft. Insbe­sondere energie­in­tensive Indus­trien sehen sich durch hohe CO₂-Kosten und steigende Strom­preise unter Druck.

Mit diesen Bedenken hat sich der Europäische Rat am 19. März 2026 beschäftigt. Einige Mitglied­staaten forderten Eingriffe in den ETS, etwa zur Dämpfung der Preis­ent­wicklung oder zur Abmil­derung von Strom­preis­wir­kungen. Den üblichen Verdäch­tigen passt die ganze Richtung nicht, sie würden das Instrument am liebsten abschaffen. Andere warnten vor genau solchen Eingriffen, weil sie die Verläss­lichkeit des Systems und damit zentrale Inves­ti­ti­ons­si­gnale gefährden würden. 

Das Ergebnis ist ein klassi­scher Kompromiss: Der ETS bleibt zunächst unver­ändert. Zugleich wurde ein Prüfauftrag beschlossen, der insbe­sondere Preis­wir­kungen, Wettbe­werbs­fä­higkeit und indus­trielle Belas­tungen in den Blick nehmen soll. Eine grund­le­gende Entscheidung wurde damit vertagt. Ein Review ist schon für 2026 angekündigt. Der Konflikt bleibt damit bestehen: zwischen einem wirksamen Klima­in­strument und seinen indus­trie­po­li­ti­schen Neben­wir­kungen. Die eigent­liche Richtungs­ent­scheidung steht noch aus und wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die inter­na­tionale Lage 2026 entwi­ckelt (Miriam Vollmer).

2026-03-27T20:23:38+01:0027. März 2026|Emissionshandel|

Was wird wohl aus der Bioquote?

Die in den Eckpunkten des von der Bundes­re­gierung geplanten Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setzes (GMG) für Gasver­sorger vorge­sehene Beimi­schungs­pflicht „grüner Gase“ – aktuell mit 1 % ab 2028 angesetzt – wirkt moderat. Doch schon im Papier selbst ist die Rede von einem Hochlauf. Aber wie kann – oder vielmehr muss – dieser Hochlauf aussehen? Das Eckpunk­te­papier erlaubt nur Speku­la­tionen, aber ein Blick ins europäische Recht legt zumindest den Zielpfad offen:

Die Gebäu­de­richt­linie (EPBD) verlangt, dass neue Gebäude ab 2030 als Nullemis­si­ons­ge­bäude errichtet werden, öffent­liche Neubauten bereits ab 2028. Für den Bestand sind bis 2030 und 2035 verbind­liche Effizi­enz­ver­bes­se­rungen vorge­sehen, insbe­sondere für die energe­tisch schlech­testen Gebäude. Parallel sieht die RED III vor, den Anteil erneu­er­barer Energien im Gebäu­de­sektor indikativ auf rund 49 % bis 2030 zu steigern. Zugleich verpflichtet die Lasten­tei­lungs­ver­ordnung Deutschland zu einer Emissi­ons­min­derung im Nicht-ETS-Sektor von 50 % bis 2030 gegenüber 2005. Eine dauerhaft nahezu vollständig fossile Gasver­sorgung ist damit syste­ma­tisch schwer vereinbar. Realis­tisch erscheint mittel­fristig eine deutlich höhere Quote erneu­er­barer Gase im unteren zweistel­ligen Bereich, ganz grob überschlagen eher 15% – 30%.

Aller­dings stößt diese Entwicklung auf handfeste Grenzen. Das bestehende Gasnetz ist technisch primär auf  Erdgas ausgelegt; alter­native Gase wie Wasser­stoff lassen sich nur begrenzt beimi­schen, ohne Infra­struktur und Endgeräte umfassend anzupassen. Gleich­zeitig ist das Potenzial für nachhaltig erzeugtes Biomethan begrenzt, nicht zuletzt aufgrund von Flächen­kon­kur­renzen und konkur­rie­renden Nutzungen in anderen Sektoren.

Damit zeichnet sich ab, dass steigende Beimi­schungs­quoten nicht nur Preis­fragen aufwerfen. Vielmehr könnte die physische Verfüg­barkeit erneu­er­barer Gase selbst zum Engpass werden. Am Ende wird mögli­cher­weise eine andere Bundes­re­gierung unpopuläre Priori­sie­rungs­ent­schei­dungen treffen müssen (Miriam Vollmer).

2026-03-20T23:59:49+01:0020. März 2026|Energiepolitik, Gas, Wärme|