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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Über den Wolken

Der globale Flugverkehr befeuert den Klimawandel in zunehmendem Maße, nicht nur, weil Kerosin verbrannt wird, sondern auch, weil die Emission in einer Luftschicht stattfindet, wo sie noch schädlicher wirkt als am Boden. Die schon vor drei Jahren emittierten 770 Mio. CO2, die auf den weltweiten Flugverkehr entfallen, sollen deswegen deutlich sinken. Doch in den vergangenen Jahren wurden alle Effizienzsteigerungen durch intensives Wachstum wieder aufgefressen. Sie kennen das: Sicherlich sind auch Sie in den letzten fünf Jahren viel mehr geflogen als zwischen 1995 und 2000.

Die Europäische Union hat sich deswegen intensiv bemüht, auch den Flugverkehr einzubeziehen. Doch erste Anläufe, alle Flüge, die die EU berühren, berichts- und abgabepflichtig zu machen, sind am Widerstand der außereuropäischen Staaten gescheitert. Von 2013 bis 2023 gilt deswegen der sog. geographisch reduzierte Anwendungsbereich: Faktisch werden nur die Flüge erfasst, die in der EU starten und landen.

In Zukunft soll sich das ändern. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat Maßnahmen beschlossen, mit denen die Emissionen ab 2020 nicht mehr steigen sollen. “Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation” soll das Programm heißen, das sich seit einem Beschluss im Oktober 2016 nun, zuletzt vor einigen Wochen final am 27.06.2018, fortlaufend konkretisiert.

Auf folgende Eckpunkte haben sich die Mitglieder geeinigt: Es wird eine Pilotphase von 2021 bis 2023 und eine erste Phase von 2024 bis 2026 geben, in der 73 Mitgliedstaaten freiwillig teilnehmen. Diese sind allerdings schon allein für den Löwenanteil der weltweiten Emissionen verantwortlich. Ab 2027 sind dann alle dabei, berichten über ihre Emissionen, geben Zertifikate ab und bemühen sich, durch neue Technologien, Biokraftstoffe, Infrastrukturmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen die Emissionen zu verringern.

Allerdings sind die Regelungen nicht so streng wie im EU-Emissionshandel. Die Basislinie 2019/2020 entspricht bei weitem nicht den Vorstellungen, die die Kommission für den Luftverkehr hegt. Damit stellt sich die Frage, wie mit den innereuropäischen Flügen umzugehen ist: Sollen sie künftig an zwei Systemen teilnehmen, einem sehr strengen und einem deutlich großzügigen? Oder entlässt das europäische Emissionshandelssystem den Flugverkehr zur Gänze in ein globales System um den Preis weniger ehrgeiziger Ziele? Hier muss nun eine Regelung her. Bishr deutet alles darauf hin, dass die Organe der EU nicht bereit sind, den EU-Flugverkehr aus dem EU-Emissionshandel zu entlassen, worauf die Branchenverbände schon wegen des erheblichen administrativen Mehraufwands, der mit zwei Systemen einhergeht, drängen.

2018-07-25T07:57:20+02:0025. Juli 2018|Emissionshandel, Umwelt, Verkehr|

Den Stier bei den Hörnern

Man muss zugeben, dass die Stadtwerke Oberaltheim GmbH (SWO) in den letzten Monaten im benachbarten Unteraltheim ganz gute Geschäfte gemacht haben. Aber das – so die Geschäftsleitung der Stadtwerke Unteraltheim GmbH (SWU) ist jetzt alles Vergangenheit, denn die SWU hat eine Werbeagentur mit einer Offensive beauftragt, und nun wird das Blatt sich wenden.

Die SWU müsste ein Stadtwerk zum Anfassen werden, hatte die Werbefrau dem Geschäftsführer Dr. Kunze erzählt. In wochenlangen Sitzungen hatte sie mit ihm und den anderen Mitgliedern der Geschäftsleitung eine Strategie entwickelt, ausgehend von Identät und Werten der Energieversorgung in Unteraltheim, und schließlich war ein Maskottchen dabei herausgekommen. Eine dicke Kuh. Nein, viel besser: Ein Stier. Es gibt nämlich ein Kuhhorn im Unterhaltheimer Wappen.

Dr. Kunze rief einen Kinderstiermalwettbewerb aus. Seine Vertriebsleiterin entwickelte mit der Agentur ein Produkt namens “Stierstrom”, der als “kraftvoll” beworben wurde. Auf allen Prospekten und Plakaten prangten auf einmal Stiere, es gab lustige Wortspiele mit Stieren, und tatsächlich gingen die Abschlüsse erst einmal hoch. Dann aber kam der Samstag, Markttag in Unteraltheim, und auf dem Markt stand Vertriebsleiter Valk, Abgesandter des bösen Feindes SWO, an einem riesigen Grill.

An dem Drehspieß drehte sich ein knusprig brauner Ochse, hinter dem Grill prangte ein Plakat “Schlachttag! Hier drehen sich die besten Preise!”, und als Dr. Kunze den fettig grinsenden Valk Ochsenfetzen verteilen sah, hätte nicht viel gefehlt, und er hätte höchstselbst zum Bratspieß gegriffen. Statt dessen rief er den Anwalt des Hauses an.

Dieser verschickte noch am selben Tage eine Abmahnung. Hier liege ein Fall der wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 und 5 UWG vor, denn die SWO hätte den guten Ruf des Stromprodukts der SWU beeinträchtigt und außerdem die SWU in Gestalt des Stieres verunglimpft. Wieder einmal fordert die SWU auch diesmal, dass nun bitte endlich Schluss sein muss: Im Wiederholungsfall fordert die SWU eine Vertragsstrafe von 25.000 EUR.

Sechs Stunden später ist der Ochs am Spieß alle, der Stand abgeräumt und die Antwort da. Die Anwältin der SWO sieht keinen Rechtsverstoß. Hier liege lediglich eine ironische, humorvolle Anspielung vor, keineswegs eine ernsthafte Herabsetzung. Schließlich hätte Valk nie behauptet, sein Strom sei besser als der der SWU, oder es bestünden qualitative Unterschiede zwischen beiden Unternehmen. So etwas sei erlaubt, schreibt die Anwältin, weist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, der seinerzeit eine vergleichende Werbung der taz als erlaubt angesehen hatte. Um des lieben Friedens willen würde die SWO sich gleichwohl verpflichten, nie wieder auf dem Marktplatz von Unteraltheim Ochsenfetzen zu verschenken. Zwar würden weder die Abmahnkosten ersetzt, auch keine Vertragsstrafe vereinbart, aber immerhin: Die SWU war’s zufrieden.

Bis zum nächsten Samstag. Da stand nämlich Valk erneut auf dem Marktplatz. Hinter ihm ein Bild des Ochs am Spieß und die große Aufschrift:

“Wir dürfen Sie hier nicht mehr einladen. Aber Strom liefern dürfen wir Ihnen immer noch.”

2018-07-23T22:58:20+02:0024. Juli 2018|Allgemein, Wettbewerbsrecht|

Die 43. BImSchV: Nach der Umsetzung ist vor der Umsetzung

Ohne dass dies außerhalb umweltrechtlicher Fachforen besondere Aufmerksamkeit erregt hätte, hat Anfang Juli der Bundesrat und zuvor schon Mitte Mai 2018 der Bundestag der 43. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zugestimmt. Sie wird damit demnächst, nach ihrer Verkündung durch das Bundeskanzleramt, in Kraft treten. Dann ist die Bundesregierung ihrer Umsetzungspflicht für die neue EU-Richtlinie über die nationale Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe (die neue NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284) mit knapper Verspätung von wenigen Wochen vorerst auf formelle Weise nachgekommen. 

Allerdings ist diese Umsetzung, mit der die Inhalte der neuen NEC-Richtlinie in die Form einer Rechtsverordnung gebracht wurden, tatsächlich eine eher vorläufige. Denn die Erledigung des eigentlichen Auftrags, der mit der EU-Richtlinie aufgeben wurde, steht noch aus: Bei der neuen NEC-Richtlinie geht es, wie schon bei ihrer Vorgängerrichtlinie, um eine ambitionierte Reduktion bestimmter Luftschadstoffe. Diese europäischen Reduktionspflichten der alten und neuen NEC-Richtlinie beruhen wiederum auf internationalen Verbindlichkeiten im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Genfer Luftreinhaltekonvention. Betroffen sind namentlich Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ammoniak und – in der neuen NEC-Richtlinie, bzw. dem 2012 geänderten Göteborg-Protokoll dazugekommen – Feinstaub (PM2.5). Während Deutschland bei einem Teil der Schadstoffe, insb. Schwefeldioxid, und hinsichtlich bestimmter großer Punktquellen, wie große Kraftwerke oder Abfallverbrennungsanlagen, große Fortschritte beim Immissionsschutz verzeichnen konnte, läuft es in anderen Bereichen bekanntlich eher schleppend. 

Bei einigen Substanzen, etwa Stickstoffoxiden und Ammoniak, verliefen die Fortschritte sogar so schleppend, dass Deutschland darauf hinwirken musste, dass ihm auf internationaler und europäischer Ebene ein sogenanntes „Inventory Adjustment“ zugutegehalten wurde. Damit konnte Deutschland von einer Ausnahmeregelung profitieren, die ausnahmsweise höhere Emissionen erlaubt, wenn die Erhöhung auf Umständen beruht, die von der Vertragspartei weder vorhergesehen noch beeinflusst werden konnte. Angepasst werden dabei nachträglich die Emissionsinventare, die bei Verhandlung des Göteborg-Protokolls 1998/99 Grundlage der Festlegung von Emissionshöchstmengen waren. Die Rechtsfolge ist, dass diese Erhöhungen für die Überschreitung der Höchstmengen nicht berücksichtigt werden. Ein Beispiel dafür sind Emissionen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen oder der Lagerung von Gärresten der Bioenergieproduktion; ein anderes – fraglicheres – Beispiel sind die zusätzlichen Stickstoffoxid-Emissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, die wegen der Verwendung von Abschalteinrichtungen über die eigentlich vorgesehenen Euro-5- und Euro-6-Normen hinaus ausgestoßen wurden. Die Frage, ob die Bundesregierung und insbesondere das Verkehrsministerium diese Mehremissionen tatsächlich weder hat vorhersehen, noch beeinflussen können, soll an dieser Stelle nicht vertieft werden; ihre Beantwortung bleibt der geneigten Leserschaft selbst überlassen. Trotz dieser Inventaranpassung wurde die Höchstmenge für Ammoniak im Jahr 2015 überschritten, was Anfang 2017 zur Neufassung der Düngeverordnung führte. 

Die neuen, in die 43. BImSchV übernommenen Regeln sind nun noch ambitionierter als die Verpflichtungen, mit denen Deutschland sich bislang schon schwer getan hat: Vom Basisjahr 2005 ausgehend sollen die jährlichen menschengemachten Emissionen folgendermaßen verringert werden: SO2 um 21 %, NOX um 39 %, NMVOC um 13 %, NH3 um 5 % und Feinstaub PM2,5 um 26 %. Von 2030 soll noch stärker reduziert werden, nämlich SO2 um 58 %, NOX um 65 %, NMVOC um 28 %, NH3 um 29 % und Feinstaub PM2,5 um 43 %.

Vor allem in der Landwirtschaft und im Verkehr werden erhebliche Anstrengungen nötig sein, um die ehrgeizigen Ziele für Stickstoffoxide und Ammoniak in Zukunft einzuhalten. Dies gilt nicht nur bezüglich des erhöhten Ausstoßes von Stickoxiden durch Dieselfahrzeuge im Normalbetrieb, eine Frage bei der inzwischen wohl sogar der Bundesverkehrsminister und das Kraftfahrzeugbundesamt ihre Gutgläubigkeit verloren haben dürften. Auch in der Landwirtschaft wird eine grundsätzlichere Abkehr von einer Wirtschaftsweise nötig, die massiv in den Stickstoffkreislauf eingreift. Nicht zuletzt bleibt auch die Energiewirtschaft in der Verantwortung, Lösungen zu entwickeln und Alternativen zu finden, die den Ausstoß von Schadstoffen stark reduzieren. 

2018-07-23T08:57:28+02:0022. Juli 2018|Umwelt|