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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Der Zwischenbericht der Kohlekommission

Die Kohlekommission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Interessen der betroffenen Regionen und Arbeitnehmer unausgesprochen eher als einen Vorwand an, den Kohleausstieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entsprechend kritisch wird der nun vorliegende einstimmig verabschiedete Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen betrachtet.

Der Zwischenbericht ist ambitioniert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskussionspapier. Nicht besonders überraschend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeitsplätze in der Braunkohle wegfallen, neue Arbeitsplätze anzusiedeln. Der Klimaschutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegsdatum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbericht vorbehalten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuerzahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braunkohleregionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätzliche Mittel sollen den Strukturwandelprozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäftigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschädigungen für Energieversorger, denen man trotz geltender Genehmigungen und bestehender Genehmigungsfähigkeit ihre Kraftwerke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschädigungsloser Ausstieg aus einer Technologie – damals die Atomkraft – problematisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohlekumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobilitätsanwendungen entwickeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobilfunkstandard modellhaft mitentwickelt werden. Außerdem soll es Erleichterungen beim Planen und Bauen für neue Infrastrukturprojekte in den betroffenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir allerdings skeptisch, denn viele Verzögerungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzureichende Einhaltung und die damit verbundenen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinzstädten angesiedelten Behörden Probleme bei der Rekrutierung, wir denken hier nur an das Umweltbundesamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinzstädten wohnen. Absehbarerweise führt das zu einem Qualitätsverlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitarbeitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrsprojekten. Strecken sollen elektrifiziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S-Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel modernisiert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunftspotential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betroffenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energieerzeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brennstoffzellen, Wasserstoff, Speichertechnologien, Wärmepumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraunhofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braunkohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangspunkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasindustrie entwickelt werden. Die so entstehenden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesichert sein wie die heutigen Bergbauarbeitsplätze. Doch ist es wirklich realistisch, dass die Kohlekumpel nahtlos im anspruchsvollen F&E-Bereich weiterarbeiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden können?

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqualifizierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unterqualifizierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|

Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Imageproblem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheblichen Landschaftsveränderungen durch Windkraftanlagen als eine echte Störung ihres Naturerlebens. Dagegen treten die naturschutzrechtlichen Belange, die durch Windkraftanlagen berührt werden, in der Öffentlichkeit fast in den Hintergrund. Befürworter argumentieren regelmäßig, dass auch ein Kohlekraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhetischen Qualitäten besticht. Doch gerade die Veränderung von bisher naturnahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzeptanzprobleme will die Bundesregierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammelgesetzes (aka “Hundert-Tage-Gesetz”) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbindliche optionale Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, also offenbar Genossenschaftsmodelle, Stärkung der Entscheidungsbefugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungsverfahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemeindebund und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende sollen eine Stellungnahme abgeben können.

Die Ergebnisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sprechen. In diesem Zusammenhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Möglicherweise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen im Landessüden geben, wo bisher verhältnismäßig wenig Windkraft steht, aber proportional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeisterung für Windkraftanlagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entscheidungsbefugnissen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Widerstände dann eben oft keine Windkraftanlagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraftverhinderungsmaßnahmen hinaus? Angesichts des Ausbaupfades für erneuerbare Energien ist eine Abschwächung des Ausbaus der Windkraft an Land jedenfalls hochproblematisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strommengen aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Zurückweichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammelgesetzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Möglicherweise gelingt es im parlamentarischen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entscheidungen, um die der Bundesgesetzgeber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbauziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|

Fahrverbot erst ab 50 Mikrogramm?

Die Bundesregierung will, dass Fahrverbote in der Regel nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen die Belastung durch Stickstoffdioxid 50 µg/Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Soweit, so gut. Das Problem an der Sache: In der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist nicht von 50 µg, sondern von 40 µg die Rede. Und in Art. 13 Abs. 1 Unterabsatz zwei dieser Richtlinie heißt es, dass die in Anhang XI festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Benzol von dem dort festgelegten Zeitpunkt an nicht mehr überschritten werden dürfen. Der dort festgelegte Zeitpunkt war der 1. Januar 2010.

Die Bundesregierung hält die zusätzlichen zehn µg trotzdem für zulässig. Sie geht offenbar davon aus, dass ein so einschneidender Schritt wie ein Fahrverbot aufgrund seines Charakters als allerletzte Möglichkeit zur Einhaltung der Grenzwerte nicht schon bei jeder Überschreitung, sondern nur bei schweren Überschreitungen in Frage kommt. Dass das Fahrverbot nicht ein beliebiges Mittel, sondern die allerletzte Waffe zur Durchsetzung der Luftqualität ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar klargestellt.

Doch kann eine faktische Anhebung des Grenzwerts richtig sein? Die Frage nach dem richtigen Instrument zur Durchsetzung der Luftqualität hat nichts mit dem Ziel an sich zu tun. Mit anderen Worten: Dass nicht gleich alle denkbaren Maßnahmen ergriffen werden dürfen, ändert den Zielwert rein gar nicht. Und die Richtlinie enthält auch keine Regelung, auf die die Bundesrepublik eine Grenzwertabweichung stützen könnte. Dass Grenzwertüberschreitungen an sich bereits Verletzungen von Art. 13 der Richtlinie darstellen, hat der EuGH im Übrigen bereits Bulgarien ins Stammbuch geschrieben. Wenn dem so ist, dann muss die Bundesrepublik alles tun, damit die 40 µg gehalten werden, notfalls eben per Fahrverbot.

Es spricht also Einiges dafür, dass das Vorgehen der Bundesregierung vielleicht den Zeitgewinn dient, aber dem scharfen Blick der Gemeinschaftsgerichte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht gewachsen sein wird.

2018-10-31T00:15:29+01:0031. Oktober 2018|Verkehr|