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Über Dr. Olaf Dilling

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re|Adventskalender – Das 9. Türchen: “Ihr Kinderlein kommet…” zu Fuß zur Schule heut’ all’

Mit den Schulstraßen hatten wir uns letztes Jahr schon in einem Gutachten beschäftigt. Aber wie es so ist: Nachdem 2024 die StVO reformiert worden war und dieses Jahr die Verwaltungsvorschriften, gab es viele Fragen, die bei der Umsetzung vor Ort neu beantwortet mussten.

Aber kurz noch mal zurück, was sind eigentlich Schulstraßen? Immer mehr Eltern, Kinder und Nachbarn von Schulen klagen über sogenannte “Elterntaxis”, die zu Schulbeginn und -ende die Straßen blockieren und unter Zeitdruck Schulkinder oder Dritte gefährden. Bei den unübersichtlichen Situationen kann leicht ein kleines Kind zwischen großen, rangierenden Fahrzeugen übersehen werden. Daher haben viele Gemeinden Initativen gestartet, Schulstraßen oder Straßenabschnitte vom Kfz-Verkehr freizuhalten und zumindest zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten ganz dem nicht-motorisierten Verkehr zur Verfügung zu stellen.

Rechtlich war das bisher schwierig. Entweder es musste eine qualifizierte Gefahrenlage begründet werden, was aus Sicht vieler Behörden z.B. eine starke Häufung von Unfällen voraussetzt, oder es war ein relativ umständliches Verfahren der Teileinziehung der Straße erforderlich. Durch die Reform des Straßenverkehrsrechts gibt es neben weiteren Änderungen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit jedoch die Möglichkeit, angemessene Flächen für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert nicht mehr eine konkrete Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Vielmehr lässt sich die Umverteilung der Flächen auch mit Umwelt-, insb. Klimaschutz, Gesundheitsgründen rechtfertigen. Weiterhin kann auch die Förderung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung als Grund für die Umnutzung des Straßenraums dienen.

Diese neue Möglichkeit bietet sich besonders für temporäre Anordnungen an, die den Verkehr zu Schulbeginn und -ende regeln. Einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und weitere Hinweise geben wir in einem aktualisierten Rechtsgutachten, das wir für Kidical Mass Aktionsbündnis, den VCD, das deutsche Kinderhilfswerk und Changing Cities erstellt haben, und dem dazugehörigen Leitfaden. Übrigens freuen wir uns, dass der Leitfaden wieder große Resonanz gefunden hat und in das Wissenspool des Bundesamts für Logistik und Mobilität aufgenommen wurde. Im Übrigen übernehmen auch mehr und mehr Bundesländer unsere Argumente, so etwa in einem Erlass von diesem Sommer, kurz nach Erscheinen unseres Updates, aus Baden-Württemberg. (Olaf Dilling)

 

2025-12-17T20:14:39+01:0017. Dezember 2025|Verkehr|

re|Adventskalender – Das 6. Türchen: “Freie Bahn” für Fuß- und Radverkehr

Dieses und letztes Jahr waren im Verkehrsverwaltungsrecht von einer Reform des Straßenverkehrsrechts geprägt. Sie wurde oft als ein Paradigmenwechsel bezeichnet. Denn sie soll Kommunen erlauben, dem sogenannten Umweltverbund, also ÖPNV, Fuß- und Radverkehr mehr von den öffentlichen Verkehrsflächen zuzuweisen. Denn bisher dominiert der Kfz-Verkehr, übrigens im Gegensatz zum aktuellen Modal Split, der Aufteilung von Wegstrecken nach Verkehrsarten. Im Berlin wurden 2023 nur noch 22% aller Wege mit dem Auto zurückgelegt.

In manchen Straßen ist die Diskrepanz besonders groß. Ein Beispiel ist die Mittermaierstraße in Heidelberg. Wir hatten hier kurz vor Ostern schon einmal über sie berichtet, aber es hat sich in der Zwischenzeit was getan. Die Mittermaierstraße verbindet den Hauptbahnhof und die südlich des Neckars gelegenen Stadtteile über eine von zwei Neckarbrücken (Ernst-Walz-Brücke) mit den nördlichen Stadtteilen. Im Norden liegt das Neuenheimer Feld mit vielen Start-Ups, das Uni-Klinikum und vielen Instituten und Fakultäten. Durch den Ausbau des Neuenheimer Feldes im Norden und dem neuen Stadtteil Bahnstadt im Süden wächst die Zahl der Verkehrsteilnehmer in der Mittermaierstraße seit Jahren stetig an. Das betrifft ganz überwiegend auch den Rad- und Fußverkehr.

Die Straße ist durch den alten Gebäudebestand in der Breite begrenzt. Derzeit ist sie unterteilt in vier Fahrstreifen für den Fahrzeugverkehr. Den „Rest“, ein enges Trottoir, müssen sich Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende teilen. Dieser war bisher als benutzungspflichtiger Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241) mit getrennten Bereichen für den Fuß- und Radverkehr angelegt. Ein Blick auf Google Maps zeigt eng und gedrängt der Verkehr insbesondere auf Rad- und Gehwegen ist.

Die naheliegende Lösung, jeweils einen der Fahrstreifen in einen Radfahrstreifen umzuwandeln, wird von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu gewährleisten sei. Dabei gibt es die Machbarkeitsstudie eines Verkehrsplanungsbüros. Mit wenigen Änderungen könnte ein Teil des Kfz-Verkehrs verlagert werden.

Inzwischen hat die Behörde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und Tempo 30 eingeführt. Zugleich wurde durch Piktogramme signalisiert, dass Fahrräder sowohl auf
dem Gehweg (allem Anschein nach weiterhin als getrennter Geh- und Radweg) als auch auf der Fahrbahn willkommen sind. Außerdem dürfen Lkws auf den zwei viel zu schmalen Fahrspuren nur noch rechts fahren.

Das war gewiss gut gemeint, führt jedoch weder für Zu-Fuß-Gehende noch für Radfahrende zu einer wirklichen Verbesserung. Denn auf dem Rad haben Sie nun die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub: Sie können entweder auf der Fahrbahn fahren, wo sich viele unsicher fühlen, da sie Gefahr laufen, von den Lkws bedrängt zu werden, oder sie können sich den viel zu schmalen Geh- und Radweg mit dem Fußverkehr teilen. Es macht die Sache nicht besser, dass der Weg zahlreiche Engstellen aufweist und Hauseingänge, aus denen einem Bewohner überraschend in den Weg treten.

Vor allem für den Fußverkehr bleibt die Lage unzumutbar: Wo vorher schon ein benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg bestand, wurden nun neue Radpiktogramme auf der linken Seite und Fußpiktogramme auf der rechten Seite des Gehwegs angebracht. Weiterhin bleibt für den Fußverkehr nur ein so schmaler Streifen, dass Stehenbleiben oder Begegnung unmöglich ist und bereits ein Kinderwagen oder Rollkoffer in den mit Radpiktogrammen gekennzeichneten Bereich hineinragt. Da kaum Radfahrende die Fahrbahn nutzen, fahren viele auf „ihrem“ Streifen mit hohem Tempo und z.T. mit Lastenrädern und Anhängern sehr dicht an Fußgängern vorbei. So kommt es zu erheblichen Behinderungen und Gefährdungen für Fuß- und Radverkehr.

Aus Sicht der Verwaltung wird dadurch eine Möglichkeit der Verwaltungsvorschrift zur StVO genutzt. Dort ist geregelt, dass „Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (…) durch Aufbringung der Sinnbilder ‚Fußgänger‘ und ‚Radverkehr‘ gekennzeichnet werden“ können. Allerdings entspricht der Weg nicht den Breitenvorgaben für Gemeinsame Geh- und Radwege und schon gar nicht denen für getrennte Geh- und Radwege, was angesichts der getrennten Anbringung von Piktogrammen und des unterschiedlichen Straßenbelags näher liegen würde (VwV-StVO, zu § 2, Rn 20 f).

Durch die Anordung der Piktogramme (rechts: Fußmarkierung, links: Radmarkierung) wird eine unveränderte Aufteilung der Sonderwege suggeriert. Laut Planungsunterlagen der Stadt war jedoch ein gemeinsamer Fuß- und Radweg “gemeint”, so dass Fußgänger  nicht gehindert wären, die volle Breite zu nutzen und nicht mit schnell fahrenden Radfahrern rechnen müssen. Ein klarstellendes Verkehrszeichen, was genau gewollt ist, findet sich nicht, denn dadurch würde eine Benutzungspflicht angeordnet. Es ist vorhersehbar, dass es hier auf einem ohnehin zu schmalen Geh- und Radweg zu Konflikten zwischen diesen schwächsten Verkehrsteilnehmenden kommt.

Daher würde es sich hier anbieten, aufgrund der neuen Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7.b) StVO auf Basis eines verkehrsplanerisch-städtebaulichen Konzepts einen Teil der Fahrbahn als Fläche für den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung zu stellen. Der Gehweg könnte dann ausschließlich für den Fußverkehr freigegeben werden. Angesichts der geringen Breite, der starken Nutzung durch sowohl Zu-Fuß-Gehende als auch Fahrradfahrende und der Hauseingänge wäre dies ein längst überfälliger Schritt.

Im Namen einer Privatperson und mit Unterstützung eines Radfahrerverbands haben wir hier Klage erhoben. Aus unserer Sicht hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Heidelberg ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt. Sie hat ihre Abwägung ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs getroffen. Sie hat außerdem die inzwischen fest im Straßenverkehrsrecht verankerten Prinzipien “Sicherheit vor Leichtigkeit des Verkehrs” und „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen nicht beachtet (siehe VwV-StVO).  (Olaf Dilling)

2025-12-18T22:17:58+01:0011. Dezember 2025|Allgemein|

re|Adventskalender – Das 2. Türchen: Die “Integrale” als IBA-Projektidee

Von 2024 – 2034 findet in der Metropolregion München die „Internationale Bauausstellung – Räume der Mobilität“ statt. Wir sind an der IBA-Projektidee “Die Integrale – Ein individuell anwendbares Straßenkonzept für eine zukunftsfähige Mobilität” beteiligt.

Bei den Internationalen Bauausstellungen handelt es sich nicht um Ausstellungen im herkömmlichen Sinne. Im Vordergrund steht nicht die Präsentation von Produkten, etwa Wohnhäusern oder Gebäuden, sondern die Organisation eines Prozesses oder vielmehr eines Projektforums, auf dem viele Variationen über ein Thema angeboten werden und miteinander um die Gunst des Publikums konkurrieren.

RA Dr. Olaf Dilling trägt am Tag der IBA-Projektideen vor.

Foto: Nadine Stegemann, IBA

Nachdem wir im letzten Jahr unsere Projektidee gemeinsam mit unseren Projektpartnerinnen, der Soziologin und Stadtplanerin Claudia Döhring und der Ingenieurin Annette Rinn vorgestellt haben, stand in diesem Jahr die Vernetzung mit interessierten Kommunen und Konkretisierung der Idee in lokalen Settings im Fokus. Dafür trafen wir uns mit Stadträtinnen und Stadträten eines Münchener Bezirks. sprachen mit Mobilitätsreferenten und erörterten die Möglichkeit der Umgestaltung eines zentral gelegenen Platzes in Schwabing vor Ort anhand historischer Pläne. 

Tag der IBA Metropolregion München in der Alten Kongresshalle in München

Tag der IBA Metropolregion München in der Alten Kongresshalle in München.

Kerngedanke der Integralen ist die Verknüpfung von Klimaschutz, Aufenthaltsqualität, nachhaltiger Mobilität und lokalem kulturellen Erbe in der Straßenplanung. Dies wird in Partizipationsprozessen vor Ort erarbeitet und von uns begleitet durch eine Analyse und Gestaltung des straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Rahmens. Bis die Projektidee auf die Straße gebracht wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen, aber die IBA ist wirklich ein großartiges Event, um Gleichgesinnte zu treffen und einen Überblick über aktuelle Ideen und Initiativen im Bereich Mobilität zu bekommen. Nach und nach werden bei der IBA aus der großen Menge der 140 Projektideen Projektkandidaten gekürt, die ersten 16 am 02.12.2025. Das Motto ist aber auf gut bairisch “Miteinand”, so dass niemand auf der Strecke bleibt.

Auf verschiedenen Ebenen ist bei der IBA in München daher der Weg bereits das Ziel. Aber falls sie im Metropolregion München eine Kommune kennen, die ihren Ortskern umgestalten will oder einfach einen “Unort” verschönern, dann sagen Sie uns bitte Bescheid. (Olaf Dilling)

 

2025-12-03T14:16:37+01:002. Dezember 2025|Allgemein|