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Über Dirk Buchsteiner

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Der Betriebsbeauftragte für Abfall – Das unbekannte Wesen?

Sie sind wichtig, müssen fachkundig sein und sich regelmäßig fortbilden und es gibt mittlerweile sicherlich fast 3.000 von ihnen in Deutschland. Die Rede ist nicht von Anwälten (davon gibt es nämlich 165.776). Die Rede ist hier von den Betriebsbeauftragten für Abfall oder kurz: den Abfallbeauftragten.

Doch wer sind diese unbekannten Wesen? Der Blick ins Gesetz hilft: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Betreiber von Anlagen, im Sinne von Anhang 1 der 4. BImSchV, bei denen pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen, sowie die weiteren dort aufgeführten Anlagenbetreiber (z.B. Deponien, Krankenhäuser, Abwasserbehandlungsanlagen) zur Bestellung eines (vom Grundsatz her) betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlagen oder die Bedeutung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit aus den im Gesetz genannten Gründen erforderlich ist. Die Einzelheiten der Bestellungspflicht sind in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt.

Der Betriebsbeauftragte ist ein Selbstregulativ der abfallerzeugenden bzw. entsorgenden Betriebe. Er ist kein „Hilfssheriff“ der Behörde, aber ein Hilfsorgan des Anlagenbetreibers. Ausgehend vom Regelungsziel des § 59 KrWG ist er für die Erhaltung der Umwelt, konkretisiert auf die Abfallvermeidung, -verringerung, -verwertung und -beseitigung zuständig und ist damit auch eine Art „Anwalt der Umwelt“. Vielfach ist beim Betriebsbeauftragten für Abfall auch von einem  „Umweltschutzgewissen“ einer Anlage die Rede. Das macht die Sache manchmal gar nicht so einfach.

Für die Bestellung als Abfallbeauftragter bedarf es natürlich der entsprechenden Eignung. So müssen die Anforderungen an die Fachkunde laut § 9 Absatz 1 der AbfBeauftrV erfüllt sein. Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und Teilnahme an Lehrgängen sind die Grundvoraussetzung. Zudem besteht für Abfallbeauftragte eine kontinuierliche Fortbildungspflicht. Mindestens alle zwei Jahre ist ein behördlich anerkannter Lehrgang zu besuchen. Bei solchen Lehrgängen sind Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik (u. a. Recht, Arbeitsschutz, Haftung, Entsorgung) sowie Kenntnisse über die Position des Abfallbeauftragten (Rechte, Pflichten, Bestellung) zu vermitteln.

Seit mehreren Jahren schule ich Abfallbeauftragte regelmäßig in Grundlehrgängen und Fortbildungen z.B. für die IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH (nächster Termin am 27.05.2024) und in einem Komplettseminar “Fortbildung betrieblicher Umweltschutz” an zwei vollen Tagen für die Handelskammer Hamburg (am 28.-29.05.2024). (Dirk Buchsteiner)

2024-05-24T21:10:12+02:0024. Mai 2024|Allgemein|

KI und Umwelt

In Berlin fand am 14.05.2024 das Green-AI Hub Forum statt. Hierbei handelt es sich um KI-Initiative des BMUV. Die Veranstaltung, die hochkarätig von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eröffnet wurde, bot Einblicke in aktuelle Praxisbeispiele für praktische KI-Anwendungen zur Optimierung von Produktionsprozessen in Unternehmen. Vor Ort und im Livestream (hier abrufbar) konnte man erfahren, wie Green AI in der Praxis funktioniert. Das BMUV zeigte erste Ergebnisse der Green-AI Hub Pilotprojekte aus dem Mittelstand (siehe auch hier). Im Kern geht es darum, wie Künstliche Intelligenz (KI) für mehr Ressourceneffizienz eingesetzt werden kann. Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Forschung tauschten sich über KI-Technologien aus und wie Unternehmen diese gewinnbringend einsetzen können.

Die vorgestellten zehn Beispiele der Unternehmen kamen aus verschiedenen Bereichen. So berichtete beispielsweise ein Verpackungshersteller über die Einbettung der KI in die betrieblichen Prozesse. Durch den KI-Einsatz konnten im Schnitt 10 bis 15 Prozent Material- und Energieeinsparungen erzielt werden. Ein Unternehmen optimierte im KI-Pilotprojekt den Herstellungsprozess der entwickelten Heizungsanlagen. Durch die verbesserte Planung und Dimensionierung neuer Hallen lassen sich Nutzungsdaten sammeln und so die Größe und Ausstattung ähnlicher Hallen zukünftig besser planen. Auch hier wurden Material, Energie und CO2 eingespart. Ein Hersteller von Einlagen konnte durch KI-gestützten 3D-Druck orthopädischer Einlagen konnte hierdurch ebenfalls die Materialbilanz drastisch verbessern.

Als Teil der KI-Strategie der Bundesregierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordiniert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittelstand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Technologiezentrum und das VDI Zentrum Ressourceneffizienz. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-16T19:31:20+02:0015. Mai 2024|Digitales, Industrie|

Großbrand in Berlin-Lichterfelde

Lichterfelde-West im Berliner Südwesten besticht für gewöhnlich durch die historische Villenkolonie und durch alten Baumbestand. Abseits und südlich davon, am sog. „Stichkanal“ liegt jedoch auch ein Gewerbegebiet in dem es u.a. einen Baumarkt und einen großen Lebensmittelmarkt gibt. Seit Freitagvormittag brennt es in der Straße “Am Stichkanal” in einer Firma für Metalltechnik. Hierbei kam es zu einer gefährlichen Rauchgasentwicklung. Die dunkle Rauchsäule breitete sich weit Richtung Norden aus.

In dem mehrstöckigen Gebäude – das mittlerweile weitgehend eingestürzt sein soll – lagerten laut Feuerwehr Chemikalien, darunter Kupfercyanid und Schwefelsäure. Es bestand zudem die Gefahr, dass sich giftige Blausäure bilden könnte. In verschiedenen Quellen (und auch in der offiziellen Warnmeldung) heißt es, dass es sich um einen Brand in einem Störfallbetrieb handelte. Hintergrund ist, dass demnach gefährliche Stoffe des Anhangs I der Störfallverordnung (12. BImSchV) in bestimmten Mengen vorhanden waren.

Abhängig von den Mengen handelt es sich um einen Betriebsbereich der unteren oder sogar der oberen Klasse. Für Betriebsbereiche der unteren Klasse müssen die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um das Auftreten von Störfällen zu verhindern bzw. die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Weitere Pflichten, die für alle Betriebsbereiche gelten, sind die Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems zur Umsetzung des Konzeptes. Zudem ist auch die Öffentlichkeit zu informieren. Für Betriebsbereiche der oberen Klasse gelten erweiterte Pflichten. So ist u.a. ein Sicherheitsbericht und ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu erstellen.

Zwar lässt sich nicht jedes Risiko immer ausschließen. Ausweislich der Brandentwicklung spricht derzeit einiges dafür, dass der hier der Brandschutz vermutlich an mehreren Stellen versagt hat. Grundsätzlich wäre (gerade auch mit Blick auf angrenzende Nutzungen) ein umfassendes Brandschutzkonzept zu erwarten gewesen, durch das Brände vermieden, durch bauliche Maßnahmen an der Ausbreitung gehindert und durch das Auffangen des Löschmittels Folgeschäden verhütet werden. Erkennbar ist jedoch, dass es der Feuerwehr gelungen scheint, eine Ausbreitung auf andere Betriebe und weitere Nutzungen zu verhindern. Ein gefürchteter Domino-Effekt hat sich damit vorerst nicht eingestellt. Funktioniert haben auch die verschiedenen Katastrophenwarn-Apps, die schnell auf das Feuer hinwiesen und in den betroffenen Berliner Bezirken dringend dazu aufriefen, Fenster und Türen geschlossen zu halten und Lüftungen und Klimaanlagen abzuschalten. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-04T01:54:06+02:003. Mai 2024|Allgemein, Immissionsschutzrecht, Umwelt|