Über Dirk Buchsteiner

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Im Zweifel ist Asbest drin: Die LAGA M 23

Asbest – ein Wort, das Bauherren, Entsorger und Recycling­un­ter­nehmen aufhorchen lässt. Jahrzehn­telang galt das Material als Wunder­werk­stoff in der Baubranche, bis seine verhee­renden gesund­heit­lichen Folgen bekannt wurden. Die Vorteile lagen dereinst auf der Hand: Das Material ist hitze­be­ständig, feuerfest, wider­stands­fähig gegen Chemi­kalien, nicht elektrisch leitend und zudem sehr langlebig. Dadurch wurde es in unzäh­ligen Produkten verar­beitet – von Dach- und Fassa­den­platten über Isolie­rungen bis hin zu Fliesen­klebern und Boden­be­lägen. Gerade im Brand­schutz und bei der Wärme­dämmung galt Asbest als nahezu unver­zichtbar. Erst mit der Zeit wurde klar, dass die einge­at­meten Fasern schwere Lungen­er­kran­kungen wie Asbestose und Lungen­krebs verur­sachen können. Diese Erkenntnis führte schließlich zum Asbest­verbot in Deutschland im Jahr 1993. In der EU besteht schließlich seit 2005 für Asbest ein weitge­hendes Herstellungs‑, Inver­kehr­bringens- und Verwendungsverbot.

Bislang wurden Asbest­be­las­tungen vor allem in typischen Produkten wie Asbest­ze­ment­platten oder Dachein­de­ckungen vermutet. Doch neue Erkennt­nisse zeigen: Asbest steckt oft dort, wo man es nicht erwartet – in Spach­tel­massen, Putzen, Fliesen­klebern oder Farban­strichen. Diese versteckten Gefah­ren­quellen sind mit bloßem Auge nicht erkennbar und stellen ein ernst­haftes Risiko für Arbeiter, Entsorger und die Umwelt dar. Genau hier setzt die aktua­li­sierte LAGA M 23 seit November 2022 an. In Brandenburg wurde die Beachtung der LAGA M 23 durch den Erlass vom 26.11.2024 im abfall­recht­lichen Vollzug – auch im Zusam­menhang mit immis­si­ons­schutz­rechtlich geneh­mi­gungs­be­dürf­tigen Abfall­ent­sor­gungs­an­lagen mit weiteren Hinweise bei der Umsetzung angeordnet. Damit ist die LAGA M 23 in Brandenburg nicht nur ein antizi­piertes Sachver­stän­di­gen­wissen, sondern unmit­telbar von den Behörden zu beachten. Hiermit haben wir nun die ersten Erfah­rungen in der Praxis. Doch worum geht’s eigentlich?

Das Ziel: Mehr Sicherheit durch klare Vorgaben

Die überar­beitete LAGA M 23 verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens, Asbest konse­quent aus dem Stoff­kreislauf auszu­schleusen, um Gesund­heits- und Umwelt­ri­siken zu minimieren. Zweitens, das Recycling von minera­li­schen Bau- und Abbruch­ab­fällen zu fördern – aller­dings nur, wenn nachge­wiesen ist, dass diese frei von Asbest sind.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, müssen vor Abriss oder Umbau auf asbest­haltige Materialien unter­sucht werden. Dabei gilt ein mehrstu­figes Verfahren: Zunächst wird geprüft, ob ein begrün­deter Verdacht auf Asbest besteht. Falls ja, sind Materi­al­proben erfor­derlich, die nach festge­legten Methoden analy­siert werden. Liegt der Asbest­gehalt über einem bestimmten Schwel­lenwert, ist eine geson­derte Entsorgung notwendig.

Heraus­for­derung für Bau- und Recyclingbranche

Die neuen Anfor­de­rungen bedeuten mehr Aufwand für Bauun­ter­nehmen und Recycling­be­triebe. Abfälle werden künftig in drei Kategorien einge­teilt: eindeutig asbestfrei, verdächtig (unter­suchen!) oder nachweislich asbest­haltig. Nur Material ohne Asbest­nachweis darf recycelt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss also genau hinschauen und lückenlos dokumentieren.

Doch der Aufwand lohnt sich: Durch die stren­geren Vorgaben werden nicht nur Menschen geschützt, sondern auch die Qualität des Bauschutt­re­cy­clings verbessert. Denn eins ist klar: Keiner will, dass asbest­hal­tiges Material unbemerkt in neuen Baupro­jekten landet.

Fazit: Mehr Aufwand, aber auch mehr Schutz?

Mit der neuen LAGA M 23 wird der Umgang mit asbest­hal­tigen Bauab­fällen klar geregelt. Im Zweifel ist Asbest drin und das kostet dann. Zwar erfordert die Umsetzung mehr Sorgfalt und Dokumen­tation, doch soll sie sicher­stellen, dass gefähr­liche Stoffe nicht unkon­trol­liert in den Stoff­kreislauf gelangen. Bauun­ter­nehmen, Entsorger und Recycling­firmen müssen sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen – denn wer hier auf Prävention setzt, spart langfristig Kosten und sorgt für eine sichere Zukunft. Ob diese Botschaft jedoch auch beim Ottonor­mal­bürger ankommt, der sein Haus in Eigenhand saniert oder seinen Kanin­chen­stall abreißt, bleibt fraglich. Dann mag womöglich der Weg in den Wald kürzer sein, als zum Entsorger. Ob beim Abriss oder im Recycling: Wer auf Nummer sicher geht, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch kommende Genera­tionen. Doch teurer wird es allemal. (Dirk Buchsteiner)

2025-03-14T00:23:59+01:0014. März 2025|Abfallrecht|

Vom Green Deal zum Clean Indus­trial Deal

Mit dem Clean Indus­trial Deal soll die grüne Trans­for­mation zu einem Business Case werden:

Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen hatte es bereits in ihrem Bewer­bungs­papier für ihre Wiederwahl im Europäi­schen Parlament am 18.07.2024 angekündigt: Der Green Deal soll im Clean Indus­trial Deal fortge­führt und umgesetzt werden. Am 26.02.2025 legte EU-Kommission nun wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit und Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, zur Senkung der Energie­preise sowie zum Abbau unnötiger Bürokratie und Berichts­pflichten vor (siehe auch hier).

Vorgelegt wurde nun eine Vielzahl von Vorschlägen und Ankün­di­gungen in sechs Handlungs­feldern mit dem Ziel, die laufende Trans­for­mation und Dekar­bo­ni­sierung der europäi­schen Wirtschaft und Industrie zum Erfolg zu führen: (1) bezahlbare Energie, (2) Leitmärkte, (3) Finan­zierung, (4) Kreis­lauf­wirt­schaft und Zugang zu Rohstoffen, (5) globale Märkte und inter­na­tionale Partner­schaften und (6) Kompetenzen.

Die Heraus­for­de­rungen haben sich nicht zuletzt durch den russi­schen Angriffs­krieg und durch die Steigerung bei den Energie­kosten verschärft. Ein umfas­sender Umbau der Industrie benötigt auch die entspre­chenden Rahmen­be­din­gungen. Und man braucht das nötige Geld dafür. Auch in Zeiten, in denen die größte Wirtschafts­macht der Welt (sprich: USA) den Klima­wandel negiert und sich von der Maxime „Drill, Baby, drill“ leiten lassen möchte, ist der Wind für das ambitio­nierte (aber alter­na­tivlose!) Klima­schutzziel der EU schärfer geworden. Bis 2050 will die EU der erste klima­neu­trale Kontinent werden.Ein zentraler Aspekt dieser Roadmap zum Ziel ist der Green Deal und seine beiden Säulen: die Trans­for­mation (also der Weg zur Dekar­bo­ni­sierung) und die Circular Economy. Dass es mit den Rahmen­be­din­gungen für die Trans­for­mation und die Circular Economy besser aussehen könnte, hatte auch die Ampel­ko­alition erkannt und insbe­sondere auch das Immis­si­ons­schutz­recht zur Hand genommen, um Geneh­mi­gungs­ver­fahren für den dringend benötigten Ausbau von erneu­er­baren Energien aber auch von anderen Anlagen zu beschleu­nigen. Entscheidend ist auch, das Recycling zu stärken. Bei der Beschaffung wichtiger Rohstoffe muss die EU strate­gi­scher vorgehen, um Abhän­gig­keiten drastisch zu verringern und Versor­gungs­un­ter­bre­chungen zu vermeiden. Es bedarf daher auch einer Stoff­strom- und Materialwende.

Die EU-Kommission will daher die Rahmen­be­din­gungen für die Industrie, der eine Schlüs­sel­rolle zum Erreichen der Klima­ziele zukommt, weiter verbessen. Nicht zuletzt durch die Neufassung der IED gibt es jedoch auch kritische Stimmen, dass man bisher eher das Gegenteil erreicht. Anstelle von Beschleu­nigung geht es nur um mehr Bürokratie und anstelle einer Stärkung der Industrie bewirken materi­ell­recht­liche Verschär­fungen womöglich das Gegenteil.

Durch attraktive Rahmen­be­din­gungen und kluge Unter­stützung soll jedoch die europäische Industrie im Rahmen der Erfor­schung, Entwicklung und Herstellung sauberer und nachhal­tiger Techno­logien unter­stützt werden, damit diese ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klima­ziele leisten. Ein Aspekt ist hierbei der Aufbau neuer Leitmärkte für effiziente, klima­freund­liche Techno­logien, wirksamen Carbon-Leakage-Schutz.

Ein Kernan­liegen des Clean Indus­trial Deals ist es auch, für bezahlbare Energie zu sorgen. So will die EU-Kommission unter anderem die Preise senken und den Ausbau grüner Energie voran­treiben. Dazu zählen insbe­sondere die weitere Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren, die bessere EU-Planung und Ausbau grenz­über­schrei­tender Infra­struk­turen, die Absicherung grüner Direkt­lie­fer­ver­träge (PPAs) und Stärkung von Energie­ge­mein­schaften. Die Kommission hat heute zudem zwei Omnibus-Pakete vorgelegt: eines zum Thema Nachhal­tigkeit und eines zur Verein­fa­chung von Inves­ti­tionen. Diese sollen Unter­nehmen sowie Bürge­rinnen und Bürger von bürokra­ti­schen Belas­tungen und Berichts­pflichten befreien und so einen maßgeb­lichen Beitrag zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit der EU leisten. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-28T13:36:43+01:0028. Februar 2025|Erneuerbare Energien, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Wie geht es mit Elektro­ly­seuren weiter?

Wasser­stoff schien zwischen­zeitlich bereits ein wenig „tot“ zu sein, jeden­falls wurde mehr darüber geredet als tatsächlich passiert ist. Dabei soll Wasser­stoff als vielfältig einsetz­barer Energie­träger eine Schlüsselrolle in der zukünf­tigen Energie­ver­sorgung Deutsch­lands einnehmen. Damit soll Wasser­stoff ein wichtiger Baustein dafür sein, die Klima­neu­tra­lität bis 2045 zu erreichen. Dafür muss man sich aber auch mit der „Farben­lehre“ des Wasser­stoffs ausein­an­der­setzen. Klima­freundlich herge­stellter Wasser­stoff könnte es ermög­lichen, die CO-Emissionen vor allem in Industrie, Kraft­werken und Verkehr deutlich zu verringern. Doch dafür muss das ganze Thema Wasser­stoff erstmal Fahrt aufnehmen. Zwar haben Bund und Länder in den vergan­genen Jahren den Rechts­rahmen für Elektro­ly­seure weiter ausge­staltet, zuletzt etwa durch Anpas­sungen der Verordnung über geneh­mi­gungs­be­dürftige Anlagen (4. BImSchV) Welche Möglich­keiten zur Beschleu­nigung und Verein­fa­chung der Geneh­migung von Elektro­ly­seuren bestehen sollten, sollte nun am 14.02.2025 ein „Praxi­scheck“ in Düsseldorf zeigen (siehe Presse­mit­teilung). Dies ist ein Forum zwischen BMUV, dem Land NRW und Unter­nehmen und Behörden.

Worum geht es bei Praxi­schecks? Praxi­schecks sind ein neuer Ansatz, um die Anwend- und Vollzieh­barkeit von Prozessen zu überprüfen, Klarheit für alle Akteu­rinnen und Akteure zu schaffen, Verfahren zu optimieren und unnötige Bürokratie abzubauen. Hierzu gehen Exper­tinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis Ende gemeinsam durch, identi­fi­zieren bürokra­tische Hemmnisse, erproben die Vollzieh­barkeit und entwi­ckeln Lösungen. Das BMWK hat beispiels­weise erfolg­reiche Praxi­schecks zu den Themen Photo­voltaik und Windenergie an Land durch­ge­führt und die Ergeb­nisse in entspre­chenden Gesetz­ent­würfen berück­sichtigt. Was nun bei diesem Check heraus­ge­kommen ist, soll ein Ergeb­nis­papier aussagen. Diese Ergeb­nisse sollen dann in mögliche Weiter­ent­wicklung der recht­lichen Rahmen­be­din­gungen, die Ausge­staltung des Vollzugs und die Vorbe­reitung der Verfahren durch die Antrag­stel­le­rinnen und Antrag­steller einfließen. Wir werden hierzu weiter am Ball bleiben. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-21T19:29:30+01:0021. Februar 2025|Wasserstoff|