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Über Dirk Buchsteiner

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Wie geht es bei Batterien weiter? Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) soll die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Es handelt sich zwar um eine Verordnung die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, doch muss das nationale Recht angepasst werden. Die Verordnung enthält eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber sowie konkrete Regelungsaufträge. Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen sind daher erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.

In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag, 1. September 2026 wurde nun deutliche Kritik an dem Entwurf deutlich. Insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten äußerten Zweifel. Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Industrievertreter wie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) warnen vor „Goldplating“, also einer kostenintensiven Übererfüllung der EU-Vorgaben ohne ökologischen Nutzen. Zwar würde der Entwurf keinen Hersteller von Batterien in Deutschland per se benachteiligen, das Goldplating macht jedoch die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter und aufwendiger. Der VKU verlangt praktikable Übergangsfristen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, während private Entsorger vor der Brandgefahr durch Lithium-Batterien warnen. Besonders kritisiert wird, dass das deutsche Gesetz mehr ökologische Kriterien bei der Beitragsberechnung vorsieht als die EU und damit Kosten sowie Bürokratie erhöht. Auch die geplante behördliche Abholkoordination für bestimmte Batterien gilt als Beispiel unnötiger Regulierung.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstündiger Aussprache über die geplante Anpassung des Batterierechts ab. Schauen wir mal, wie es weitergeht. (Dirk Buchsteiner)

2025-09-05T12:19:53+02:005. September 2025|Abfallrecht|

BMUKN: Abschaffung der Abteilung für Kreislaufwirtschaft Rückschritt im Ministerium?

Zu sagen, dass es in der Recyclingbranche nicht gut läuft, erscheint weit untertrieben. Einige Bereiche stecken tief in der Krise, wie z.B. das Textilrecycling oder das Kunststoffrecycling. Während die EU einen speziellen Circular Economy-Rechtsakt für 2026 plant und das Thema damit auch richtigerweise bewusst auf die politische Agenda setzt, will man in Berlin im Umweltministerium umbauen. Aktuellen Berichten zufolge plant das Bundesumweltministerium, die eigenständige Abteilung „Transformation, Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung“ aufzulösen. Zu Recht stößt dieses Vorhaben branchenseits auf Kritik, schließlich schwingt dabei irgendwie mit, dass dem Thema Kreislaufwirtschaft nicht das politische Gewicht beigemessen wird (siehe z.B. auch hier).

Dabei geht es doch eigentlich um so viel und daher schlagen die Verbände Alarm: Anja Siegesmund, sagte hierzu „Deutschland ist im Recycling und bei innovativen Technologien weltweit führend. Doch damit wir unsere Wettbewerbsfähigkeit, Rohstoffsicherheit und Klimaziele sichern können, braucht die Kreislaufwirtschaft politischen Rückenwind und klare Strukturen – nicht ihre Auflösung in einem Ministeriums-Organigramm“ (siehe hier). Damit hat der BDE vollkommen Recht. Die Kreislaufwirtschaft darf nicht klein gemacht werden. Es geht um die Verminderung des Drucks auf die natürlichen Ressourcen, es geht um die Einsparung von Energie, die Verringerung des CO2-Fussabdrucks, es geht um Klimaschutz und – mit Blick auf kritische Rohstoffe – sogar um Fragen der nationalen Sicherheit. Die Rahmenbedingungen für die Entsorgungsbranche müssten daher auf den Prüfstand und es muss geschaut werden, wie Verfahren vereinfacht, Bürokratie abgebaut und Techniken gefördert werden können, damit der Kreislauf tatsächlich „rund“ laufen kann. Es bedarf praktikable rechtliche Rahmenbedingungen und keine Symbolpolitik. Das Problem ist schließlich, dass man die Belange der Praxis nicht ernst nimmt. Die Branche braucht klare Signale: Kreislaufwirtschaft verdient mehr Gewicht, nicht weniger. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-29T17:16:20+02:0029. August 2025|Abfallrecht|

Globales Plastikabkommen – Sommer, Sonne, Plastikmüll?

Wenn Sie in diesem Jahr im Urlaub am Meer (z.B. am Mittelmeer) waren, werden Sie es vielleicht auch gesehen haben. Mich betrübt es immer sehr. Kunststoffmüll an den Stränden. An einigen Meeren und Strandabschnitten ist es besonders schlimm. Gerade abseits der Touristenhotspots wird mit der Situation unmittelbar konfrontiert: Wo keine Reinigungskräfte frühmorgens den Strand aufwendig säubern, läuft man nicht nur durch feinkörnigen Sand, sondern auch durch jede Menge Plastikmüll. Übrigens: Zu den größten Verschmutzern gehören dabei die Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Türkei und Italien. Zwei Drittel aller Kunststoffabfälle stammen von hier. Allein in Italien werden jeden Tag 32 Millionen Plastikflaschen benutzt – ein europaweiter Rekord, so der WWF.

Seit Jahren wächst im Grunde der Druck, die weltweite Plastikflut einzudämmen. Ein globales Abkommen unter dem Dach der Vereinten Nationen sollte verbindliche Regeln schaffen. Dies reicht von der Reduzierung der Plastikproduktion bis hin zu strengeren Vorgaben für Recycling. Doch die jüngsten Verhandlungsrunden sind ins Stocken geraten.

 

Vor allem die Interessenlage ist gespalten: Während viele Staaten ein ambitioniertes Abkommen mit klaren Reduktionszielen fordern – so auch Deutschland –, drängen erdöl- und kunststoffproduzierende Länder auf freiwillige Maßnahmen. Am Ende blieb der kleinste gemeinsame Nenner in Genf bei der letzten Verhandlungsrunde.

Die Praxis zeigt, dass wir in vielen Bereichen mit dem Recycling nicht weiterkommen. Es gibt zu viele Arten Kunststoffe, Additive, Weichmacher, Farbstoffe etc. Neben wirtschaftlichen Fragen erschweren technischen Hürden Recyclinglösungen. Daher ist auch beispielsweise ein Ende der Abfalleigenschaft schwierig zu erreichen. Das Scheitern der Verhandlungen verdeutlicht, dass die Lösung nicht allein im „besseren Recycling“ liegt. Notwendig wäre vor allem eine drastische Verringerung der Plastikproduktion – ein Schritt, zu dem sich die Weltgemeinschaft bislang nicht durchringen konnte.

2025-08-22T14:05:54+02:0022. August 2025|Allgemein|