Der Gesetz­geber hat zwar immer die Absicht, Europa­recht (sprich: EU-Richt­linien) richtig (und auch recht­zeitig) umzusetzen. Das gelingt mitunter nicht. Es mag einer­seits daran liegen, dass man meint, es ohnehin besser zu können, als der EU-Gesetz­geber (Rat und Parlament), manchmal ist es auch schwierig, die Regelungen ins nationale Recht einzu­passen. Es ist auch schon vorge­kommen, dass man das EU-Recht nicht richtig verstanden hat.

Die Abfall­rah­men­richt­linie (AbfRRL) ist nun nicht ganz neu. Neu ist jedoch, dass die Europäische Kommission aktuell beschlossen hat, mit der Übermittlung eines Auffor­de­rungs­schreibens ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deutschland (INFR(2025)2047) einzu­leiten, weil das wir die Abfall­rah­men­richt­linie (Richt­linie 2008/98/EG in der durch die Richt­linie (EU) 2018/851) geänderten Fassung) nicht ordnungs­gemäß umgesetzt hat.

Im Kern des Vorwurfs geht es um die rechts­ver­bind­lichen Zielvor­gaben für die Vorbe­reitung zur Wieder­ver­wendung und das Recycling bestimmter Abfall­ströme, einschließlich Siedlungs­ab­fälle. Außerdem werden die Mitglied­staaten verpflichtet, ihre Abfall­be­wirt­schaf­tungs­systeme und die Ressour­cen­ef­fi­zienz zu verbessern. Die Mitglied­staaten hatten bis zum 5. Juli 2020 Zeit, die geänderte Richt­linie in natio­nales Recht umzusetzen. Aus Sicht der Kommission hat Deutschland die Anfor­de­rungen für Systeme der erwei­terten Herstel­ler­ver­ant­wortung (in Bezug auf geogra­fische Abdeckung und angemessene Selbst­kon­troll- und Überwa­chungs­me­cha­nismen), die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen und zur Trennung unrecht­mäßig vermischter Abfälle sowie die Vorschriften für den selek­tiven Abbruch und die Vorschriften für die Verwendung von aus Bioab­fällen herge­stellten Materialien nicht korrekt umgesetzt. Deutschland hat es zudem versäumt, die Eigen­kom­pos­tierung zu fördern. Es geht also nicht um Kleinigkeiten.

Zu diesen Vorwürfen wird sich Deutschland nun verhalten müssen. Hierfür bestehen zwei Monate Zeit. Schauen wir mal, wie sich Deutschland vertei­digen möchte. Die Praxis zeigt jedoch, dass es ohnehin an der Kreis­lauf­wirt­schaft in Deutschland hapert. „Rund“ läuft vieles gerade nicht. Im Kern ist die Behör­den­praxis klar auf Abfälle ausge­richtet. Davon weg kommt man kaum und das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bleibt fern. (Dirk Buchsteiner)