StromNZV: Das Ende ist nah!

Die StromNZV (Stromnetzzugangsverordnung)begleitet uns im Energie­recht schon lange, seit dem Jahr 2006 nämlich. Sie regelt in Deutschland den Zugang zu den Strom­netzen. Sie legt die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen fest, unter denen Strom­an­bieter, Strom­händler und Endver­braucher das Stromnetz nutzen dürfen.

Die Kernin­halte der Verordnung sind:

  • Netzzu­gangs­pflicht: Netzbe­treiber müssen diskri­mi­nie­rungsfrei Zugang zum Netz gewähren.

  • Netznut­zungs­ent­gelte: Regeln zur Berechnung und Veröf­fent­li­chung der Entgelte.

  • Trans­pa­renz­pflichten: Netzbe­treiber müssen Infor­ma­tionen über Netzka­pa­zi­täten, Engpässe usw. bereitstellen.

  • Bilan­zierung: Vorschriften zur Ermittlung von Einspeisung und Verbrauch (Bilanz­kreis­system).

Ziel ist ein fairer, trans­pa­renter und effizi­enter Wettbewerb auf dem Strommarkt.

Doch nach dem 31.12.2025 ist es damit vorbei. Nicht mit dem fairen Wettbewerb, aber mit der StromNZV, denn dann tritt sie außer Kraft. Damit Verschwinden jedoch nicht automa­tisch die Regelungs­in­halte, sondern werden statt­dessen von der Bundes­netz­agentur auf die jeweils themen­be­zogene Festle­gungen (z.B. GPKE) aufgeteilt.

(Christian Dümke)