Die StromNZV (Stromnetzzugangsverordnung)begleitet uns im Energierecht schon lange, seit dem Jahr 2006 nämlich. Sie regelt in Deutschland den Zugang zu den Stromnetzen. Sie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen Stromanbieter, Stromhändler und Endverbraucher das Stromnetz nutzen dürfen.
Die Kerninhalte der Verordnung sind:
-
Netzzugangspflicht: Netzbetreiber müssen diskriminierungsfrei Zugang zum Netz gewähren.
-
Netznutzungsentgelte: Regeln zur Berechnung und Veröffentlichung der Entgelte.
-
Transparenzpflichten: Netzbetreiber müssen Informationen über Netzkapazitäten, Engpässe usw. bereitstellen.
-
Bilanzierung: Vorschriften zur Ermittlung von Einspeisung und Verbrauch (Bilanzkreissystem).
Ziel ist ein fairer, transparenter und effizienter Wettbewerb auf dem Strommarkt.
Doch nach dem 31.12.2025 ist es damit vorbei. Nicht mit dem fairen Wettbewerb, aber mit der StromNZV, denn dann tritt sie außer Kraft. Damit Verschwinden jedoch nicht automatisch die Regelungsinhalte, sondern werden stattdessen von der Bundesnetzagentur auf die jeweils themenbezogene Festlegungen (z.B. GPKE) aufgeteilt.
(Christian Dümke)
Hinterlasse einen Kommentar